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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SimsiBumbu:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:05 ---
--- Zitat von: SimsiBumbu am 26.09.2024 16:57 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 16:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 16:33 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:42 ---2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.
Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.
--- End quote ---
Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal
1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?
2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.
Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -
1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.
--- End quote ---
Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.
Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.
--- End quote ---
Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.
--- End quote ---
Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 <287 f.>; 117, 330 <351>)."
--- End quote ---
Und woraus ließe sich ableiten, dass für einen Beamten A3 ein PKW amtsangemessen wäre oder für einen Richter ein Fahrrad nicht amtsangemessen?
InternetistNeuland:
--- Zitat von: SimsiBumbu am 26.09.2024 17:13 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:05 ---
--- Zitat von: SimsiBumbu am 26.09.2024 16:57 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 16:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 16:33 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:42 ---2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.
Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.
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Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal
1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?
2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.
Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -
1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.
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Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.
Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.
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Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.
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Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 <287 f.>; 117, 330 <351>)."
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Und woraus ließe sich ableiten, dass für einen Beamten A3 ein PKW amtsangemessen wäre oder für einen Richter ein Fahrrad nicht amtsangemessen?
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Aus dem letzten Satz. ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 16:51 ---Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.
Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.
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Wer nach München zieht, muss es sich leisten können. Wer in München wohnt und bedürftig wird, dessen Wohnkosten werden bis zu einer Obegrenze erstattet.
Es ist nicht so, dass sich ein Bürgergeldempfänger eine entsprechende Wohnung aussuchen kann.
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:05 ---Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
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Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt, das die angemessene Alimentierung ein PKW im allgemeinen und für einen Hauptamtsgehilfen im besonderen beinhaltet.
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:15 ---Aus dem letzten Satz. ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht
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Das ist aus den genannten Gründen lächerlich. Eine angemessene Lebensführung eines Hauptamtsgehilfen beinhaltet sicherlich keinen PKW. Eher einen Fernseher.
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