Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:31 ---Verstehe nicht wie du auf diese Aussage kommst. Wenn du im Eingangsamt bist, dann muss logischerweise auch ein Kleinstwagen als angemessen angesehen werden.
Auch ein Bürgergeldempfänger darf in seinem angemessenen Eigentum (120qm) wohnen, in diesem Fall werden die Darlehenszinsen anstatt der Miete übernommen. Die Tilgung wird pausiert.
--- End quote ---
1. Wieso sollte überhaupt ein Auto als angemessen angesehen werden? Wie kommst du auf diese Idee?
2. selbstverständlich - wenn dass günstiger als eine Mietwohnung ist. Sind die Darlehenszinsen (und im Übrigen noch die warmen Betriebskosten) höher als eine angemessene Miete und ist ein Ende der Hilfsbedürftigkeit nicht abzusehen, wird ganz schnell zum Umzug bzw. zur Verwertung der Immobilie aufgefordert, bzw. die Hilfe auf Höhe einer angemessenen Wohnung gedeckelt.
Organisator:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:34 ---Wir sollten 5000 Beamte einstellen, um die Prüfung der "Bedürftigkeit" jedes einzelnen Beamten zu prüfen.
--- End quote ---
Wenn du mir erklärst, warum ein A3/1 Beamter in einer 50qm Wohnung in München inkl. Auto wohnen muss, dann gerne. ;)
Papermonster:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 15:01 ---
[..] Und bei den Soldaten kommen noch reichlich Zulagen dazu. Da sind wir weit vom Bürgegeldniveau entfernt.
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Hallo,
um welche Zulagen soll es sich dabei handeln?
MfG
Paper
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:31 ---Gähn.
Nach momentanen Stand müssen lt. BVerfG für die 4 k Beamtenfamilie mindestens 115% im Vergleich zum Bürgergeldbezug "drin sein." Was der Beamte damit macht, ist im selbst überlassen.
Die Ermittlung dieser Mindestalimentation erfolgt mittels einer bestimmten Methodik, die das BVerfG vorgibt. Bestimmte Kriterien sind dabei ebenfalls durch das BVerfG vorgegeben.
Hier wird sich lediglich um ein "technisches" Kriterium der Rechtsprechung des BVerfG gestritten, um die evidente Verfassungswidrigkeit der Besoldung zu überprüfen. Von Amtsangemessenheit sprechen wir noch überhaupt nicht.
Wahrscheinlich wird dieses Kriterium aber erheblicher, je höher man in die Besoldungsgruppen schaut.
Insoweit hilft keine Aufregung über den A3er.
Gebetsmühle aus.
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Genau daher sollte man auch mal abseits der 4K-Familie denken um den Wink des BVerfG auch mal aufzugreifen.
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Welcher Wink?
Die neue Methodik wäre? Abstand 115% für den Single, 15% davon werden aufgrund der Unterhaltsverpflichtung angerechnet , weil die Ehefrau/mann nicht arbeitet. Darüber hinaus bekommt diese die restliche Differenz zum Bürgergeld vom Staat. Die Kinder werden ab Geburt Bürgergeldempfänger.
PManF:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:19 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:05 ---Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
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Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt, das die angemessene Alimentierung ein PKW im allgemeinen und für einen Hauptamtsgehilfen im besonderen beinhaltet.
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Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass 115% über Grundsicherungsniveau das MINIMUM ist, dann muss in der Konsequenz die Wohnung 15% größer sein, das Fahrzeug 15% größer sein, die Lebensmittel 15% teurer sein usw....
Das kann durchaus heißen, dass auch 200% amtsangemessen sein kann, die 115% bilden ja lediglich die Untergrenze.
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Im Bürgergeldsatz sind 50 Euro für Verkehr. 115 % sind dann genau der neue Preis des Deutschlandtickets. Passt also. Muss der Beamte dann auch 1,15 Waschmaschinen haben. Oder ist dann doch erst die Putzfrau amtsangemessen?
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