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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 17:35 ---Eigentlich schade, weil wir als Beamte und TB eigentlich ein gemeinsames Interesse verfolgen sollten.

--- End quote ---

Ja! Ich beziehe das "wir" noch sogar weiter als Bürger dieses Landes. Aber irgendwie sehe ich hier nur Individualinteressen und irgendwelchen Spezialfälle (A3/1 in München). Ich glaube, das sind keine 10 Personen...
Und dann noch das Schielen auf die Bürgergeldbezieher und das Treten nach unten.

Ziel sollte doch ein auskömmliches Miteinander sein, wobei ich auskömmlich auch auf das Einkommen aller im öD Beschäftigten beziehe.

Und da - ich vesuchs nochmal - sollte man doch mal die 50er-Jahre 4K-Alleinverdiener - Denke verlassen. Das ist vom BVerfG eine Hilfskrücke mit dem Anstoß, sich doch mal was moderneres zu überlegen.

Ich würde mich freuen, wenn mal eine Diskussion aufkäme, wie das funktionieren könnte, statt nur, warum das nicht geht.

Word zum Feierabend.

HochlebederVorgang:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:38 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:34 ---Wir sollten 5000 Beamte einstellen, um die Prüfung der "Bedürftigkeit" jedes einzelnen Beamten zu prüfen.

--- End quote ---

Wenn du mir erklärst, warum ein A3/1 Beamter in einer 50qm Wohnung in München inkl. Auto wohnen muss, dann gerne. ;)

--- End quote ---

Auto beiseite. Weil es die derzeitige Rechtsprechung so vorsieht, wenn man die Wohnkosten lt. BVerfG ermittelt.

Organisator:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:41 ---Die neue Methodik wäre?

--- End quote ---

Genau dafür gibts ja hier das Schwarmwissen. Ein paar wilde Gedanken habe ich ja in den Raum geworfen.
Mit den Ortszuschlägen hat der Gesetzgeber auch schon eine Idee gestartet.

Einfach mal überlegen:

- Was könnte im gesamtgesellschaftlichen Gefüge "amtsangemessen" sein?
- Wie wird die Rolle der Beamtenfamilie und deren Alilmentation heutzutage gesehen ?
- Wie denken wir für die 95% der Beamten ohne uns mit den Diskussionen um die Ränder kaputt zu machen
- Wie viel sollte ein Beamter mehr bekommen, um die statusbedingten Nachteile auszugleichen

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:32 ---Nochmal die Frage: Warum soll sich der am schlechtesten bezahlte Beamte eine Wohnung in der teuersten Gegend leisten können müssen.

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Das ergibt sich aus den Vorgaben des BVerfG (beispielsweise Randnummer 55-59 der 2020er-Entscheidung).

Der Dienstort eines Bundesbeamten kann im gesamten Bundesgebiet liegen. So lange es keine Ortszuschläge gibt, muss also der teuerste Ort herangezogen werden. Und dort muss dann das 95%-Perzentil der tatsächlich anerkannten Grundsicherungsbedarfe als Wert genommen werden.

Und ja, das kann man kritisieren. Aber ist es nun mal die aktuell gültige höchstrichterliche Rechtsprechung.

Organisator:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:45 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:38 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:34 ---Wir sollten 5000 Beamte einstellen, um die Prüfung der "Bedürftigkeit" jedes einzelnen Beamten zu prüfen.

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Wenn du mir erklärst, warum ein A3/1 Beamter in einer 50qm Wohnung in München inkl. Auto wohnen muss, dann gerne. ;)

--- End quote ---

Auto beiseite. Weil es die derzeitige Rechtsprechung so vorsieht, wenn man die Wohnkosten lt. BVerfG ermittelt.

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Genau. "Wenn". Meiner Meinung nach muss er halt nicht in München leben. Böse gesagt, ist dann der nicht ganz so teure Rest Deutschlands amtsangemessen.

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