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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 17:48 ---Das ergibt sich aus den Vorgaben des BVerfG (beispielsweise Randnummer 55-59 der 2020er-Entscheidung).

Der Dienstort eines Bundesbeamten kann im gesamten Bundesgebiet liegen. So lange es keine Ortszuschläge gibt, muss also der teuerste Ort herangezogen werden. Und dort muss dann das 95%-Perzentil der tatsächlich anerkannten Grundsicherungsbedarfe als Wert genommen werden.

Und ja, das kann man kritisieren. Aber ist es nun mal die aktuell gültige höchstrichterliche Rechtsprechung.

--- End quote ---

Danke für die Herleitung. Und genau das kritisiere ich. Der Gesetzgeber kann daher dem entsprechend entgegenwirken, was ich propagiere.

Daher auch die Idee, mal Alternativen zu überlegen, statt am bestehenden zu haften. Status quo ist klar - denken wir doch mal neu!

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:43 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 17:35 ---Eigentlich schade, weil wir als Beamte und TB eigentlich ein gemeinsames Interesse verfolgen sollten.

--- End quote ---

Ja! Ich beziehe das "wir" noch sogar weiter als Bürger dieses Landes. Aber irgendwie sehe ich hier nur Individualinteressen und irgendwelchen Spezialfälle (A3/1 in München). Ich glaube, das sind keine 10 Personen...
Und dann noch das Schielen auf die Bürgergeldbezieher und das Treten nach unten.

Ziel sollte doch ein auskömmliches Miteinander sein, wobei ich auskömmlich auch auf das Einkommen aller im öD Beschäftigten beziehe.

Und da - ich vesuchs nochmal - sollte man doch mal die 50er-Jahre 4K-Alleinverdiener - Denke verlassen. Das ist vom BVerfG eine Hilfskrücke mit dem Anstoß, sich doch mal was moderneres zu überlegen.

Ich würde mich freuen, wenn mal eine Diskussion aufkäme, wie das funktionieren könnte, statt nur, warum das nicht geht.

Word zum Feierabend.

--- End quote ---

Es gibt 120.000 Bürgergeldempfänger im Raum München. Jeder erhält eine vom Grundgesetz garantierte Grundsicherung unabhängig ob er dort alleine oder als Familie wohnt. Exakt das gleiche steht auch Beamten zu die dort arbeiten + ein Aufschlag von 15% oder noch mehr je nach Amt das bekleidet wird.

Das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und entbehrt jeglicher Diskussion.

HochlebederVorgang:
Es geht um Methodik.

Wir können uns um die 115 % an sich streiten und um die Ermittlung dieser 115%.

Wenn wir dieses Thema geklärt haben, können wir weiter einsteigen in die Amtsangemessenheit im Eigentlichen Sinne. Ein Punkt, zu dem das BVerfG übrigens noch nicht gekommen ist.

Und dann können wir klären, inwieweit man dies durch Familienzuschläge, Ortszuschläge etc. regeln kann.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 17:52 ---Es geht um Methodik.

Wir können uns um die 115 % an sich streiten und um die Ermittlung dieser 115%.

Wenn wir dieses Thema geklärt haben, können wir weiter einsteigen in die Amtsangemessenheit im Eigentlichen Sinne. Ein Punkt, zu dem das BVerfG übrigens noch nicht gekommen ist.

Und dann können wir klären, inwieweit man dies durch Familienzuschläge, Ortszuschläge etc. regeln kann.

--- End quote ---

... und Du freust Dich mit Deiner A12 (?) als kinderloser Single bereits schon heute auf Deinen künftigen Nettoverdienst in Höhe von 126.428 € - das habe ich dann doch richtig verstanden, oder?

HochlebederVorgang:
Nö, wir sind momentan ein A30 Haushalt (jeweils 3-stellige Zahl von Beschäftigten leitend) bei 175% und ziehen gleichzeitig 4 Kinder groß.

Wenn du schon fragst. Verstehen tust du weder mich noch den Kern der Sache. Es geht hier um juristische Methodik. Mir ist es egal was am Ende rauskommt, so lange der Mißstand der verfassungswidrigen Besoldung behoben wird.

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