Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 17:10 ---@MoinMoin: Ich hatte es dir bereits mehrfach erläutert.
Daher werde ich mich vermutlich in Zukunft an @bebolus orientieren.
--- Zitat von: bebolus am 06.09.2024 18:21 ---Auf Moinmoin antworte ich grundsätzlich nicht mehr. Kann jeder denken was er möchte.
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Gerne, Augen verschließen und Realitäten ignorieren ist sicher auch ein Lösung.
Dann lege dir weiterhin die Welt zurecht wie sie dir gefällt und rechne dir eine Alimentation außerhalb der Realitäten der Bevölkerung, der du als Beamter dienst zurecht.
MoinMoin:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:19 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 17:05 ---Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
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Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt, das die angemessene Alimentierung ein PKW im allgemeinen und für einen Hauptamtsgehilfen im besonderen beinhaltet.
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Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass 115% über Grundsicherungsniveau das MINIMUM ist, dann muss in der Konsequenz die Wohnung 15% größer sein, das Fahrzeug 15% größer sein, die Lebensmittel 15% teurer sein usw....
Das kann durchaus heißen, dass auch 200% amtsangemessen sein kann, die 115% bilden ja lediglich die Untergrenze.
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Korrekt, immer gemessen an der entsprechenden dem Amt angemessenen zu vergleichenden Bevölkerungsgruppe. Denn amtsangemessen bezieht sich auf das leben da draußen in der freien Wildbahn.
Und ein EG5er hat nun einmal keinen Porsche und auch kein Neuwagen, dafür müsste ein Richter sich locker 2 Porsche leisten können, hier klafft doch die Schere extrem auseinander.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:51 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 17:48 ---Das ergibt sich aus den Vorgaben des BVerfG (beispielsweise Randnummer 55-59 der 2020er-Entscheidung).
Der Dienstort eines Bundesbeamten kann im gesamten Bundesgebiet liegen. So lange es keine Ortszuschläge gibt, muss also der teuerste Ort herangezogen werden. Und dort muss dann das 95%-Perzentil der tatsächlich anerkannten Grundsicherungsbedarfe als Wert genommen werden.
Und ja, das kann man kritisieren. Aber ist es nun mal die aktuell gültige höchstrichterliche Rechtsprechung.
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Danke für die Herleitung. Und genau das kritisiere ich. Der Gesetzgeber kann daher dem entsprechend entgegenwirken, was ich propagiere.
Daher auch die Idee, mal Alternativen zu überlegen, statt am bestehenden zu haften. Status quo ist klar - denken wir doch mal neu!
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Natürlich müssen Ortszuschläge her, alles andere ist doch schwachsinnig. Es bleibt nur noch die Frage, ob man sich dann nach dem Dienstort oder Wohnort orientieren muss.
Gibt es dazu Hinweise vom BVerG?
Rheini:
--- Zitat von: Dav0HH am 26.09.2024 22:03 ---
Ich bin auch nicht der Meinung, dass man im gD 6-stellige Summen verdienen muss, aber wenn ich mich so umschaue in meinem Umfeld, gab es vor ein paar Jahrzehnten viel weniger Personal im gD. Das was damals ein A9er gemacht hat, macht heute ein A11er (hängt an meiner Dienststelle in Form eines alten Personalstrukturschaubildes aus).
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Und es kann ja auch gut sein, dass der damalige A9er und der heutige A11er, ein und dieselbe Person ist. Evtl. ist die Stelle nach A12 bewertet und der DH hat dem jungen A9 gesagt, dass er sich dort bis A12 fortentwickeln kann. Er hat dann jahrelang für eine geringere Besoldung (ja ja, kein Anrecht auf Beförderung, selbstgewähltes Schicksal usw.) auf dieser Stelle gearbeitet. Jetzt ist dieser Beamte inzwischen in A11 und dann wird im Forum diskutiert, ob er noch die Forderung nach Amtsangemessener Alimentation stellen darf, da er ja inzwischen statt A9, A11 ist.
Also ich finde die Tendenz deiner unterschwelligen Aussage unter meiner Annahme, mehr als "skurill".
Dav0HH:
@Rheini
Ich habe das Gefühl du hast mich etwas missverstanden. Wie kommst du auf "nicht gerechtfertigte Beförderung"?
Die "alte Stellenstruktur" war vor ca. 30 Jahren aktuell. Die Welt hat sich weiter bewegt und die Stellen haben evtl. aus den von mir genannten Gründen eine Aufwertung erfahren und das gerechtfertigterweise.
Dem Rest deiner Ausführungen kann ich leider nicht ganz folgen
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