Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
NelsonMuntz:
Zunächst von meiner unbedeutenden Seite eine kurze Klarstellung:
@HochlebederVorgang:
Ich habe Deine Postings gestern nicht alle gelesen und "im Eifer des Gefechtes" tatsächlich das letzte falsch interpretiert. Hierfür mag ich Dich bezüglich meiner Unterstellung ob eines unagebrachten Besoldungswunsches Deinerseits um Verzeihung bitten. Du hast mit Deinen Ausführungen selbstverständlich absolut Recht.
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--- Zitat von: SwenTanortsch am 26.09.2024 22:13 ---Ich wollte eure Diskussion(en) nicht abwürgen....
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Das tust Du nicht. Ich empfinde Deine Ausführungen zum Thema als fachlich hoch fundiert, umfassend dargestellet (sofern das in der Kürze eines Forums überhaupt möglich ist), aber vor Allem auch nicht parteiergreifend oder konkrete Lösungen implizierend. Das sind wirklich hervorragende Beiträge, die Du hier beisteuerst.
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--- Zitat von: Dav0HH am 26.09.2024 22:03 ---...
Was mich stört ist, dass hier immer wieder diskutiert wird, warum denn die Alimentation eine 4-köpfige Beamtenfamilie abdecken muss, aber wie auch schon zig mal erwähnt handelt es sich lediglich um eine Kontrollgröße, aber damit auch für den Beamten um das einzige Mittel dem "Missbrauch "des Staatsdieners etwas entgegen zu setzen, indem unter anderem damit die Bezahlung rechtlich überprüfbar wird.
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Die Diskussion ist aber nachvollziehbar, weil sich das gesellschaftliche Familienbild bereits seit langer Zeit im Wandel befindet. Die Notwendigkeit einer Kontrollgröße für eine angemessene Alimentation ist dabei natürlich unbestritten und auch bei mittel- oder langfristigen Veränderungen braucht es für aktive Beamte eine Art "Bestandsschutz". Gleichzeitig entstehen aber insbesondere durch die Kinder komplexe Dilemmata, da sich erstaunlicherweise herausgestellt hat, dass Kinder echt einen Haufen Geld kosten können. Das betrifft die Höhe der Netto-Alimentation innerhalb der Beamtenschaft, aber eben auch die (nur bedingt) zu beleuchtende Relation zu vergleichbaren Tätigkeiten im sozialversicherungspflichtigen Angstelltenverhältnis.
--- Zitat ---...
Um dem Dilemma entgegen zu wirken ohne sämtliche BesGr anzuheben muss die Regierung das gesamte Besoldungssystem reformieren und individueller in Einzelbereiche der staatlichen Aufgaben gliedern und ggf. sich aus bestimmten Bereichen zurück ziehen um zu sparen....
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Absolute Zustimmung. Viele staatliche Aufgaben der Daeinsvorsorge wurden ja bereits weitgehend und erfolgreich "ausgegliedert" - Denken wir an die Deutsche Bundespost oder die Bundesbahn (gut, das zweite war ein schlechtes Beispiel ;))
Die BW mit den vielen Mannschaftsdienstgraden stellt in der ganzen Problematik natürlich eine besondere Herausforderung dar - vielleicht würde eine dedizierte Besoldungstabelle hier helfen?
Lichtstifter:
--- Zitat ---Wenn nur die wirklich Bedürftigen solche Leistungen bekommen, gibt es sicherlich auch keine Neiddiskussion. Wer mal einen oder mehrer Bürgergeldbezieher kennen gelernt hat, von denen die allermeisten wohl auch nicht wirklich arbeitsfähig sind, kommt auf keine Neidgedanken.
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Kurze Information:
Für den Bezug von Bürgergeld muss man für mindestens 15 Stunden / Woche arbeitsfähig sein. Diese wirklich Bedürftigen haben darauf gar keinen Anspruch. Vielmehr richtet sich diese Leistung an "Aufstocker". Quasi an Leute, die mit ihrem Lohn nicht mehr hinkommen. Nur wird das gegenwärtig noch gar nicht voll ausgeschöpft. Wenn also nur mal eine signifikante Anzahl von Leuten ihre Ansprüche geltend machen würde und nebenher genug Beamte mit Wohngeld aufstocken oder eine Nebentätigkeit anmelden, wäre dieser "Umstand" auch auf dem Papier und damit auf der Bildfläche. Statt dessen leisten viele Menschen (Angestellte und Beamte) Arbeit/Dienst über den Vertrag / die Vorschrift hinaus sind nebenher im Ehrenamt und Verein. Wenn das wegbricht ... Prost Mahlzeit.
--- Zitat ---Das ist alleinige Aufgabe des Dienstherrn und liegt in seiner Verantwortung, was dann im Zweifel durch das BVerfG überprüft wird.
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Der Gesetzgeber hat ja einen großen Gestaltungsspielraum zugebilligt bekommen, damit eben nicht dieses "betreute Regieren" Einzug erfährt. Der Besolder durfte Waldorf und Montessori, verträgt aber anscheinend nur Frontalunterricht. Durfte sozusagen kreativ werden, mit unzureichendem Ergebnis.
--- Zitat ---Ziel sollte doch ein auskömmliches Miteinander sein, wobei ich auskömmlich auch auf das Einkommen aller im öD Beschäftigten beziehe.
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Das sollte selbstverständlich sein. Bin ich völlig d´accord mit. Und ja, es kann nur förderlich sein, aus der Beamtenbubble auszutreten und mit ein wenig Abstand den Fokus auf das größere Gemeinsame zu richten, damit letzten Endes auch der mittlerweile angekratzte soziale Frieden weiter bestehen kann. Und genau deswegen tut sich das BVerfG wahrscheinlich auch schwer. Dieses Ausbalancieren aller berechtigten Interessen ist quasi das Dilemma.
Organisator:
--- Zitat von: Lichtstifter am 27.09.2024 08:24 ---Der Gesetzgeber hat ja einen großen Gestaltungsspielraum zugebilligt bekommen, damit eben nicht dieses "betreute Regieren" Einzug erfährt. Der Besolder durfte Waldorf und Montessori, verträgt aber anscheinend nur Frontalunterricht. Durfte sozusagen kreativ werden, mit unzureichendem Ergebnis.
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und über diesen Gestaltungsspielraum zu diskutieren ist aus meiner Sicht genau so ein Forum wie hier eine Möglichkeit.
--- Zitat ---Ziel sollte doch ein auskömmliches Miteinander sein, wobei ich auskömmlich auch auf das Einkommen aller im öD Beschäftigten beziehe.
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--- Zitat von: Lichtstifter am 27.09.2024 08:24 ---Das sollte selbstverständlich sein. Bin ich völlig d´accord mit. Und ja, es kann nur förderlich sein, aus der Beamtenbubble auszutreten und mit ein wenig Abstand den Fokus auf das größere Gemeinsame zu richten, damit letzten Endes auch der mittlerweile angekratzte soziale Frieden weiter bestehen kann. Und genau deswegen tut sich das BVerfG wahrscheinlich auch schwer. Dieses Ausbalancieren aller berechtigten Interessen ist quasi das Dilemma.
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Aus meiner Sicht ist dieses Ausbalancieren Aufgabe der Politik und auch deren Aufgabe, den Gesetzgeber von entsprechenden Regelungen zu überzeugen. Des BVerfG prüft nur die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, sollte aber eigentlich nicht detaillierte Vorgaben zu den Regelungen machen (müssen).
Rheini:
--- Zitat von: Dav0HH am 27.09.2024 08:15 ---@Rheini
Ich habe das Gefühl du hast mich etwas missverstanden. Wie kommst du auf "nicht gerechtfertigte Beförderung"?
Die "alte Stellenstruktur" war vor ca. 30 Jahren aktuell. Die Welt hat sich weiter bewegt und die Stellen haben evtl. aus den von mir genannten Gründen eine Aufwertung erfahren und das gerechtfertigterweise.
Dem Rest deiner Ausführungen kann ich leider nicht ganz folgen
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Schade das Du meinen Ausführungen nicht folgen kannst.
Lichtstifter:
--- Zitat ---Aus meiner Sicht ist dieses Ausbalancieren Aufgabe der Politik und auch deren Aufgabe, den Gesetzgeber von entsprechenden Regelungen zu überzeugen. Des BVerfG prüft nur die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, sollte aber eigentlich nicht detaillierte Vorgaben zu den Regelungen machen (müssen).
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Und da sind wir wieder bei den Schularten in meinem vorherigen Post.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."
“Mögen hätten wir schon gewollt, aber dürfen haben wir uns nicht getraut.” (Karl Valentin) - 10, December 2008
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Die eigentliche Frage ist doch wie viel Prozent jeweils die "Bestandteile" Unvermögen, fiskalische / sachliche / politische Zwänge, Unwille, Angst vor der Meinung der anderen und Böswilligkeit in diesem ganzen Salat "verfassungsgemäße Besoldung" ausmachen.
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