Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 27.09.2024 10:29 ---@Swen, nur kurz zur Klarstellung (weil du mich mitzitiert hattest):
Meine vorläufige Absage an weitere Diskussionen mit @MoinMoin bezog sich nicht auf die Ortszuschläge, sondern auf die Tatsache, dass er immer und immer wieder versucht, aus der 4K-Besoldung (die ja sowohl aus leistungsbezogenen als auch leistungslosen Komponenten besteht, wie man wunderbar in deinem gestern verlinkten Beitrag im Niedersachsen-Thread nachlesen kann) irgendeinen abstrusen Wert herauszuziehen, den der Beamte angeblich "für sich" habe, unter völliger Verkennung der genannten leistungsbezogenen Komponente. Und irgendwann nervt es eben ein wenig.
Aber ich bin auch gerade leicht erkältet, somit war meine Antwort möglicherweise auch eher meiner diesbezüglich etwas "schlechten Laune" geschuldet.. :)
--- End quote ---
Gerne mache ich weiter mit abstrusen Werten, um dich ein wenig an die Lebenswirklichkeiten heranzuführen und möchte dir etwas verdeutlichen.
Entsprechend deiner schönen Berechnung:
Grundgehalt 57.537
+ Familienzuschlag 10.548
= Bruttobesoldung 68.085
- Steuer 10.000
- PKV 7.847
+ Kindergeld 6.000
= Nettoalimentaion 56.238 €
Für einen ledigen und kinderlosen A3 würde hingegen Folgendes gelten:
Grundgehalt 57.537
= Bruttobesoldung 57.537
- Steuer 12.511
- PKV 3.600
= Nettoalimentation 41.426 €
kommst du auf eine notwendiges Grundgehalt von 57.537€ damit eine dem Amt angemessene Alimentation des A3 Beamten gewährleistet ist.
Wenn sich die Politik entscheidet ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder einzuführen (oder anderweitig das Kindergeld extrem erhöhen), so dass jeder Bürger 1000€ "Kindergeld" bekommt. Ergibt sich nach dieser Berechnung folgendes Bild:
Grundgehalt 36.762
+ Familienzuschlag 6.739
= Bruttobesoldung 43.500
- Steuer 3.326
- PKV 7.847
+ Kindergeld 24.000
= Nettoalimentation 56.238 €
Also die Familie erhält die gleiche Nettoalimentation.
Für einen ledigen und kinderlosen A3 würde hingegen folgendes gelten:
Grundgehalt 36.762
= Bruttobesoldung 36.762
- Steuer 5.500
- PKV 3.600
= Nettoalimentation 27.662 €
Schon interessant dieses Model, oder?
Mal sehen wann die Regierung auf diesen Trichter (s. Bundeskindergrundsicherungsgesetz) kommt.
Aber sehr erstaunlich wie stark die leistungsbezogenen Bezahlung des A3 Postens durch eine Maßnahme des Staates an Wertigkeit verliert. Immerhin 14T€ weniger und das nur durch eine familienpolitische Maßnahme und ganz ohne irgendwelche Familienzuschlagsorgien.
Die 1000€ sind natürlich als extrem Beispiel zur Verdeutlichung genommen (Die geplante Kindergrundsicherung dürfte bei 600-700€ liegen und dann hat der A3er 34T€), aber evtl. nicht ganz so abwegig, auch wenn man bedenkt, dass das verfassungsrechtlich notwendigen kindlichen Existenzminimums bei 776€ im Monat liegt.
DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-werden-die-bundesbeamten-endlich-verfassungskonform-bezahlt?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_758326
DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/halten-sie-das-beamten-sonderopfer-vertretbar
DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-wurden-beim-aktuellen-referentenentwurf-zum-bbvangg-die-stellungnahmen-der-verbaende-zum-entwurf-aus-0
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.09.2024 12:32 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 27.09.2024 10:29 ---@Swen, nur kurz zur Klarstellung (weil du mich mitzitiert hattest):
Meine vorläufige Absage an weitere Diskussionen mit @MoinMoin bezog sich nicht auf die Ortszuschläge, sondern auf die Tatsache, dass er immer und immer wieder versucht, aus der 4K-Besoldung (die ja sowohl aus leistungsbezogenen als auch leistungslosen Komponenten besteht, wie man wunderbar in deinem gestern verlinkten Beitrag im Niedersachsen-Thread nachlesen kann) irgendeinen abstrusen Wert herauszuziehen, den der Beamte angeblich "für sich" habe, unter völliger Verkennung der genannten leistungsbezogenen Komponente. Und irgendwann nervt es eben ein wenig.
Aber ich bin auch gerade leicht erkältet, somit war meine Antwort möglicherweise auch eher meiner diesbezüglich etwas "schlechten Laune" geschuldet.. :)
--- End quote ---
Gerne mache ich weiter mit abstrusen Werten, um dich ein wenig an die Lebenswirklichkeiten heranzuführen und möchte dir etwas verdeutlichen.
Entsprechend deiner schönen Berechnung:
Grundgehalt 57.537
+ Familienzuschlag 10.548
= Bruttobesoldung 68.085
- Steuer 10.000
- PKV 7.847
+ Kindergeld 6.000
= Nettoalimentaion 56.238 €
Für einen ledigen und kinderlosen A3 würde hingegen Folgendes gelten:
Grundgehalt 57.537
= Bruttobesoldung 57.537
- Steuer 12.511
- PKV 3.600
= Nettoalimentation 41.426 €
kommst du auf eine notwendiges Grundgehalt von 57.537€ damit eine dem Amt angemessene Alimentation des A3 Beamten gewährleistet ist.
Wenn sich die Politik entscheidet ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder einzuführen (oder anderweitig das Kindergeld extrem erhöhen), so dass jeder Bürger 1000€ "Kindergeld" bekommt. Ergibt sich nach dieser Berechnung folgendes Bild:
Grundgehalt 36.762
+ Familienzuschlag 6.739
= Bruttobesoldung 43.500
- Steuer 3.326
- PKV 7.847
+ Kindergeld 24.000
= Nettoalimentation 56.238 €
Also die Familie erhält die gleiche Nettoalimentation.
Für einen ledigen und kinderlosen A3 würde hingegen folgendes gelten:
Grundgehalt 36.762
= Bruttobesoldung 36.762
- Steuer 5.500
- PKV 3.600
= Nettoalimentation 27.662 €
Schon interessant dieses Model, oder?
Mal sehen wann die Regierung auf diesen Trichter (s. Bundeskindergrundsicherungsgesetz) kommt.
Aber sehr erstaunlich wie stark die leistungsbezogenen Bezahlung des A3 Postens durch eine Maßnahme des Staates an Wertigkeit verliert. Immerhin 14T€ weniger und das nur durch eine familienpolitische Maßnahme und ganz ohne irgendwelche Familienzuschlagsorgien.
Die 1000€ sind natürlich als extrem Beispiel zur Verdeutlichung genommen (Die geplante Kindergrundsicherung dürfte bei 600-700€ liegen und dann hat der A3er 34T€), aber evtl. nicht ganz so abwegig, auch wenn man bedenkt, dass das verfassungsrechtlich notwendigen kindlichen Existenzminimums bei 776€ im Monat liegt.
--- End quote ---
Unabhängig davon, dass wirklich niemand im Norden "Moin Moin" oder noch schlimmer "Moinsen" sagt:
Überdenken Sie Ihren Vorschlag noch einmal bis zum Ende, wägen Sie die Folgen ab... und dann lassen Sie vielleicht los.
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