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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Reisinger850:
Es kann halt aber auch nicht so weitergehen, dass man zB wie ich mit A13 in Erfahrungsstufe 7 nach Abzug der PKV mit 3450 netto nach Hause geht. Natürlich ohne 13. oder 14. Monatsgehalt. Die 5.000 netto beim A8er in einem Beispiel hier sind ja aktuell absoluter Schwachsinn, die Wahrheit sieht eher so aus, dass alles was unter A15 ist in vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft keinen mehr zum Aufstehen bringt morgens.

Wieso sollte es unrealistisch sein, dass das Netto um einige Hunderter erhöht wird? Nur damit würde man diesen illegalen Bereich verlassen.

BVerfGBeliever:
In Hessen liegen die Grundgehälter ab August 2025 um 16,0% höher als im Juli 2023 (Beispiel A15: 101.224 € statt vorher 87.237 €), verbunden mit der klaren Aussage, dass es noch deutlich mehr werden wird, sobald eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.

Sachsen hatte ich bereits erwähnt (100.528 € ab Februar 2025 statt vorher 87.358 € im Dezember 2023).

Und das ist erst der zaghafte Anfang (des Beginns der Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung)!
Das ständige Gerede von fehlenden politischen Mehrheiten beginnt langsam, mich zu ermüden..

GeBeamter:

--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 07:53 ---
Eine Herstellung der Amtsangemessenheit per Erhöhung des Grundgehalts um 30% für alle wird es nicht geben, weil es dafür kein politischen Mehrheiten gibt. Warum denken die Foren-Experten hier nicht weiter? Der Gesetzgeber ist dafür momentan nicht kreativ genug, wenn man sieht, dass lediglich die Eingangsämter / Endämter nach oben verschoben werden; was ziemlicher Pfusch ist.

--- End quote ---

Warum sollte es hier keine Diskussion geben? Viele haben hier ja schon ihre kreativen Ideen zum besten gegeben. Aber warum sollte hier im Forum über kreative Lösungen tiefgründig diskutiert werden, nur weil eine 30%ige Erhöhung des Grundgehaltes politisch nicht zu vermitteln sei? Um darüber zu diskutieren, müsste man diese Grundprämisse erst einmal akzeptieren. Es ist in meinen Augen und ich denke auch in denen vieler anderer Beamten nicht zu akzeptieren. Das Urteil, dem die ganze Diskussion zu Grunde liegt, stammt aus dem Jahr 2020. Seit dem gab es mindestens zwei Jahre mit zweistelliger Inflation. Das heißt, das zuvor bereits unzureichende Grundgehalt ist noch weiter entwertet worden. In einem Parallelfaden stellen etliche Beamte mit Kindern fest, dass sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und damit eine Transferleistung für Geringverdiener beziehen können. Wie das mit der Rechtsprechung des BVerfG überein zu bekommen ist, dass der Dienstherr die Beamten und ihre Familien lebenslang amtsangemessen alimentieren müssen, ist für mich schleierhaft. Je nach Wohnort und Kinderzahl erhalten bis A12 weniger als 15% über der Bezugsgröße einer Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld. Viele Beamte darüber hinaus erhalten so wenig Sold, dass sie theoretisch Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag etc. haben. Nein, die Prämisse, dass die 30%ige Erhöhung zu gunsten "realistischerer" Ideen aufzugeben wäre, ist nicht in Ordnung. Wenn der Dienstherr aufgrund dogmatischer Haushaltspolitik und anderer Prioritätensetzung diese verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verletzt, dann muss halt eine Anordnung des BVerfG kommen. Ist für alle gegenüber der Bild und ihren Lesern gesichtswahrend und der unhaltbare Zustand hört auf, dass der Staat selbst als Lohndumper auftritt.
Und bevor die Diskussion wieder aufflammt: das Alimentationsprinzip ist eine Besonderheit und sorgt bei Tarifbeschäftigten erst einmal für Irritationen, weil das Prinzip dort nicht herrscht, dass der Arbeitgeber den Lebensstandard der gesamten Familie sicherzustellen hat. Dort geht man davon aus, dass der Angestellte selbst es im Blick hat, dass er mit seinem Gehalt ausreichend finanziell ausgestattet ist. Andernfalls steht es ihm frei zu wechseln oder zu streiken. Deshalb drücke ich die Tarifverhandlungen die Daumen. Nach etlichen Abschlüssen in der Vergangenheit, die unter Inflationsniveau gelandet sind, wird es Zeit für einen großen Wurf. Wenn das nicht kommt, überlegt euch, ob ihr nett grüßt und durch die Tür geht. Im Moment werden überall Leute gesucht, außer vielleicht bei VW und BASF. Vor dem Hintergrund ist ein Abschluss erneut unter Inflationsniveau nicht hinnehmbar.

Organisator:

--- Zitat von: Reisinger850 am 30.09.2024 09:33 ---Es kann halt aber auch nicht so weitergehen, dass man zB wie ich mit A13 in Erfahrungsstufe 7 nach Abzug der PKV mit 3450 netto nach Hause geht. Natürlich ohne 13. oder 14. Monatsgehalt. Die 5.000 netto beim A8er in einem Beispiel hier sind ja aktuell absoluter Schwachsinn, die Wahrheit sieht eher so aus, dass alles was unter A15 ist in vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft keinen mehr zum Aufstehen bringt morgens.

Wieso sollte es unrealistisch sein, dass das Netto um einige Hunderter erhöht wird? Nur damit würde man diesen illegalen Bereich verlassen.

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Der Besoldungsrechner gibt hier bei A13/7 und Steuerklasse 1 beim Bund ein netto von 4.613 € (vor Abzug KV) an. Nach KV/PV also so 4.300 €. Wo kommen da 850 € Differenz her?

Organisator:

--- Zitat von: GeBeamter am 30.09.2024 09:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 07:53 ---
Eine Herstellung der Amtsangemessenheit per Erhöhung des Grundgehalts um 30% für alle wird es nicht geben, weil es dafür kein politischen Mehrheiten gibt. Warum denken die Foren-Experten hier nicht weiter? Der Gesetzgeber ist dafür momentan nicht kreativ genug, wenn man sieht, dass lediglich die Eingangsämter / Endämter nach oben verschoben werden; was ziemlicher Pfusch ist.

--- End quote ---

Warum sollte es hier keine Diskussion geben? Viele haben hier ja schon ihre kreativen Ideen zum besten gegeben. Aber warum sollte hier im Forum über kreative Lösungen tiefgründig diskutiert werden, nur weil eine 30%ige Erhöhung des Grundgehaltes politisch nicht zu vermitteln sei? Um darüber zu diskutieren, müsste man diese Grundprämisse erst einmal akzeptieren. Es ist in meinen Augen und ich denke auch in denen vieler anderer Beamten nicht zu akzeptieren. Das Urteil, dem die ganze Diskussion zu Grunde liegt, stammt aus dem Jahr 2020. Seit dem gab es mindestens zwei Jahre mit zweistelliger Inflation. Das heißt, das zuvor bereits unzureichende Grundgehalt ist noch weiter entwertet worden. In einem Parallelfaden stellen etliche Beamte mit Kindern fest, dass sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und damit eine Transferleistung für Geringverdiener beziehen können. Wie das mit der Rechtsprechung des BVerfG überein zu bekommen ist, dass der Dienstherr die Beamten und ihre Familien lebenslang amtsangemessen alimentieren müssen, ist für mich schleierhaft. Je nach Wohnort und Kinderzahl erhalten bis A12 weniger als 15% über der Bezugsgröße einer Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld. Viele Beamte darüber hinaus erhalten so wenig Sold, dass sie theoretisch Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag etc. haben. Nein, die Prämisse, dass die 30%ige Erhöhung zu gunsten "realistischerer" Ideen aufzugeben wäre, ist nicht in Ordnung. Wenn der Dienstherr aufgrund dogmatischer Haushaltspolitik und anderer Prioritätensetzung diese verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verletzt, dann muss halt eine Anordnung des BVerfG kommen. Ist für alle gegenüber der Bild und ihren Lesern gesichtswahrend und der unhaltbare Zustand hört auf, dass der Staat selbst als Lohndumper auftritt.
Und bevor die Diskussion wieder aufflammt: das Alimentationsprinzip ist eine Besonderheit und sorgt bei Tarifbeschäftigten erst einmal für Irritationen, weil das Prinzip dort nicht herrscht, dass der Arbeitgeber den Lebensstandard der gesamten Familie sicherzustellen hat. Dort geht man davon aus, dass der Angestellte selbst es im Blick hat, dass er mit seinem Gehalt ausreichend finanziell ausgestattet ist. Andernfalls steht es ihm frei zu wechseln oder zu streiken. Deshalb drücke ich die Tarifverhandlungen die Daumen. Nach etlichen Abschlüssen in der Vergangenheit, die unter Inflationsniveau gelandet sind, wird es Zeit für einen großen Wurf. Wenn das nicht kommt, überlegt euch, ob ihr nett grüßt und durch die Tür geht. Im Moment werden überall Leute gesucht, außer vielleicht bei VW und BASF. Vor dem Hintergrund ist ein Abschluss erneut unter Inflationsniveau nicht hinnehmbar.

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Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.

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