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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GeBeamter:
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:32 ---
Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.
--- End quote ---
Ich weiß nicht, warum das nicht realistisch sein sollte. Vielleicht nicht in der Wahrnehmung des Haushaltsgesetzgebers. Aber wenn in den unteren Besoldungsstufen die 15% über Bürgergeld nicht eingehalten sind und darauf aufbauend eine lineare Tabelle der Besoldung erfolgt, die sicherlich schon was die Ämterwertigkeit und den Mindestabstand angeht auf Kante genäht ist, dann wird der Gesetzgeber eigentlich in Richtung 30% gehen müssen. Es sei denn der Gesetzgeber hofft auf eine Anordnung aus Karlsruhe, um sich die Hände in Unschuld zu waschen. Dann allerdings dürften die 30% noch wohlwollend bemessen sein.
BVerfGBeliever:
@GeBeamter, volle Zustimmung, auch zu deinem vorherigen Post.
Das Ausmaß der verfassungswidrigen Unteralimentation, und zwar sowohl in zeitlicher als auch in quantitativer Dimension, scheint immer noch nicht bei jedem angekommen zu sein..
Organisator:
--- Zitat von: GeBeamter am 30.09.2024 10:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:32 ---
Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.
--- End quote ---
Ich weiß nicht, warum das nicht realistisch sein sollte. Vielleicht nicht in der Wahrnehmung des Haushaltsgesetzgebers. Aber wenn in den unteren Besoldungsstufen die 15% über Bürgergeld nicht eingehalten sind und darauf aufbauend eine lineare Tabelle der Besoldung erfolgt, die sicherlich schon was die Ämterwertigkeit und den Mindestabstand angeht auf Kante genäht ist, dann wird der Gesetzgeber eigentlich in Richtung 30% gehen müssen. Es sei denn der Gesetzgeber hofft auf eine Anordnung aus Karlsruhe, um sich die Hände in Unschuld zu waschen. Dann allerdings dürften die 30% noch wohlwollend bemessen sein.
--- End quote ---
30 % sind nicht realistisch, weil dann Beamteneinkommen generiert werden würden, die in keinem Verhältnis (mehr) zu den Gehältern in der Privatwirtschaft stehen würden. Demzufolge finden sich dafür keine Mehrheit.
Ich finde daher auch den Ansatz nicht richtig, die unterste Besoldungsgruppe mit der teuersten Wohngegend zu kombinieren und das als Mindestniveau zu definieren.
Aus meiner Sicht ist es nicht mehrheitsfähig (und auch nicht amtsangemessen), einem ungelernten Hauptamtsgehilfen eine Wohnsitznahme in der teuersten Wohngegend ermöglichen zu müssen und dies als Grundlage für alle weiteren Besoldungsgruppen zu sehen.
Nur mal so - das Medianeinkommen in Deutschland beträgt ca. 3.600 € brutto, also ca. 2.350 € netto.
Das niedrigste Beamteneinsteigergehalt beträgt (A3/1) beträgt ca. 2.000 € netto (nach KV/PV).
Die angesprochende 30%-Erhöhung würde bedeuten, dass das Einstiegstgehalt für ungelernte Beamte höher als das Medianeinkommen und in etwa so hoch wie das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland ist.
Das ist nicht vermittelbar und auch nicht mehrheitsfähig. Alimentation, besonderes Dienst- und Treueverhältnis hin oder her.
Imperator:
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 11:11 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 30.09.2024 10:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:32 ---
Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.
--- End quote ---
Ich weiß nicht, warum das nicht realistisch sein sollte. Vielleicht nicht in der Wahrnehmung des Haushaltsgesetzgebers. Aber wenn in den unteren Besoldungsstufen die 15% über Bürgergeld nicht eingehalten sind und darauf aufbauend eine lineare Tabelle der Besoldung erfolgt, die sicherlich schon was die Ämterwertigkeit und den Mindestabstand angeht auf Kante genäht ist, dann wird der Gesetzgeber eigentlich in Richtung 30% gehen müssen. Es sei denn der Gesetzgeber hofft auf eine Anordnung aus Karlsruhe, um sich die Hände in Unschuld zu waschen. Dann allerdings dürften die 30% noch wohlwollend bemessen sein.
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30 % sind nicht realistisch, weil dann Beamteneinkommen generiert werden würden, die in keinem Verhältnis (mehr) zu den Gehältern in der Privatwirtschaft stehen würden. Demzufolge finden sich dafür keine Mehrheit.
Ich finde daher auch den Ansatz nicht richtig, die unterste Besoldungsgruppe mit der teuersten Wohngegend zu kombinieren und das als Mindestniveau zu definieren.
Aus meiner Sicht ist es nicht mehrheitsfähig (und auch nicht amtsangemessen), einem ungelernten Hauptamtsgehilfen eine Wohnsitznahme in der teuersten Wohngegend ermöglichen zu müssen und dies als Grundlage für alle weiteren Besoldungsgruppen zu sehen.
Nur mal so - das Medianeinkommen in Deutschland beträgt ca. 3.600 € brutto, also ca. 2.350 € netto.
Das niedrigste Beamteneinsteigergehalt beträgt (A3/1) beträgt ca. 2.000 € netto (nach KV/PV).
Die angesprochende 30%-Erhöhung würde bedeuten, dass das Einstiegstgehalt für ungelernte Beamte höher als das Medianeinkommen und in etwa so hoch wie das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland ist.
Das ist nicht vermittelbar und auch nicht mehrheitsfähig. Alimentation, besonderes Dienst- und Treueverhältnis hin oder her.
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Hallo Organisator,
die von dir angesprochenen Werte geben die Werte aller Beschäftigten in Deutschland wider. Dazu gehören auch die Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten.
Der von dir angesprochene Wert des am niedrig besoldeten Beamten mit ca. 2000€ Netto/Monat entspricht der einer Vollzeittätigkeit im Rahmen der 41 Stundenwoche für das Jahr 2024.
Nimmt man den Durchschnittswert jedoch aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland, ergibt sich für das Jahr 2023 ein Bruttodurchschnittsgehalt von 4.479 € Brutto bzw. rund 2.860€ Netto/Monat.
Dazu sollte man nicht vergessen, dass viele Million Arbeitnehmer in Deutschland 2024 eine deutliche Bruttoentgelterhöhung erhalten haben und somit der Wert von einem Vollzeitnettolohn sehr wahrscheinlich irgendwo im Bereich von ca. 2900-3000€ Netto/Monat liegt.
Eine deutliche Erhöhung des gesamten Besoldungsgefüges, scheint somit gar nicht mehr abwegig.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237674/umfrage/durchschnittlicher-bruttomonatsverdienst-eines-arbeitnehmers-in-deutschland/
Tarifgeist:
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 11:11 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 30.09.2024 10:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:32 ---
Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.
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Ich weiß nicht, warum das nicht realistisch sein sollte. Vielleicht nicht in der Wahrnehmung des Haushaltsgesetzgebers. Aber wenn in den unteren Besoldungsstufen die 15% über Bürgergeld nicht eingehalten sind und darauf aufbauend eine lineare Tabelle der Besoldung erfolgt, die sicherlich schon was die Ämterwertigkeit und den Mindestabstand angeht auf Kante genäht ist, dann wird der Gesetzgeber eigentlich in Richtung 30% gehen müssen. Es sei denn der Gesetzgeber hofft auf eine Anordnung aus Karlsruhe, um sich die Hände in Unschuld zu waschen. Dann allerdings dürften die 30% noch wohlwollend bemessen sein.
--- End quote ---
30 % sind nicht realistisch, weil dann Beamteneinkommen generiert werden würden, die in keinem Verhältnis (mehr) zu den Gehältern in der Privatwirtschaft stehen würden. Demzufolge finden sich dafür keine Mehrheit.
Ich finde daher auch den Ansatz nicht richtig, die unterste Besoldungsgruppe mit der teuersten Wohngegend zu kombinieren und das als Mindestniveau zu definieren.
Aus meiner Sicht ist es nicht mehrheitsfähig (und auch nicht amtsangemessen), einem ungelernten Hauptamtsgehilfen eine Wohnsitznahme in der teuersten Wohngegend ermöglichen zu müssen und dies als Grundlage für alle weiteren Besoldungsgruppen zu sehen.
Nur mal so - das Medianeinkommen in Deutschland beträgt ca. 3.600 € brutto, also ca. 2.350 € netto.
Das niedrigste Beamteneinsteigergehalt beträgt (A3/1) beträgt ca. 2.000 € netto (nach KV/PV).
Die angesprochende 30%-Erhöhung würde bedeuten, dass das Einstiegstgehalt für ungelernte Beamte höher als das Medianeinkommen und in etwa so hoch wie das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland ist.
Das ist nicht vermittelbar und auch nicht mehrheitsfähig. Alimentation, besonderes Dienst- und Treueverhältnis hin oder her.
--- End quote ---
Die Frage ob eine Besoldung verfassungsgemäß ist oder nicht, hängt aber nun mal nicht davon ab, ob es hierfür eine politische Mehrheit gibt.
Der Gesetzgeber hat sich sein Problem selbst geschaffen indem er schon praktisch auf inflationäre Art und Weise die Aufwendungen im Sozialbereich nach oben gepeitscht hat...wenn dafür Geld da ist, dann halt auch für eine verfassungsgemäße Besoldung! Die beiden Sacervehalte sind nun mal untrennbar!
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