Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Pendler1:
Interessante Diskussion hier.
Ich denke mal realistisch, wenn es nächstes Jahr für das Grundgehalt 2,x % (auf 2 Jahre) gibt, dann haben wir Glück gehabt.
Und die Zulagenorgie für untere Besoldungsgruppen mit vielen Kindern- steht in den Sternen.
@Tarifgeist hat was sehr richtiges geschrieben:
" ... Der Gesetzgeber hat sich sein Problem selbst geschaffen indem er schon praktisch auf inflationäre Art und Weise die Aufwendungen im Sozialbereich nach oben gepeitscht hat... wenn dafür Geld da ist, dann halt auch für eine verfassungsgemäße Besoldung! " 👍👍👍👍👍👍
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Organisator:
--- Zitat von: Imperator am 30.09.2024 11:28 ---Hallo Organisator,
die von dir angesprochenen Werte geben die Werte aller Beschäftigten in Deutschland wider. Dazu gehören auch die Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten.
Der von dir angesprochene Wert des am niedrig besoldeten Beamten mit ca. 2000€ Netto/Monat entspricht der einer Vollzeittätigkeit im Rahmen der 41 Stundenwoche für das Jahr 2024.
Nimmt man den Durchschnittswert jedoch aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland, ergibt sich für das Jahr 2023 ein Bruttodurchschnittsgehalt von 4.479 € Brutto bzw. rund 2.860€ Netto/Monat.
Dazu sollte man nicht vergessen, dass viele Million Arbeitnehmer in Deutschland 2024 eine deutliche Bruttoentgelterhöhung erhalten haben und somit der Wert von einem Vollzeitnettolohn sehr wahrscheinlich irgendwo im Bereich von ca. 2900-3000€ Netto/Monat liegt.
Eine deutliche Erhöhung des gesamten Besoldungsgefüges, scheint somit gar nicht mehr abwegig.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237674/umfrage/durchschnittlicher-bruttomonatsverdienst-eines-arbeitnehmers-in-deutschland/
--- End quote ---
Danke für die Einordnung. Ich habe mit den 2.000 € vom ungelernten Berufseinsteiger gesprochen, dessen Einkommen bei +30 % dann beim Medianeinkommen liegen würde.
Würde das Durchschnittseinkommen in Vollzeit wie von dir angekonmmen bei 2.900 € liegen, wäre das +30% - Einstiegseinkommen bei ungelernten Beamten mit dann 2.500 € unangemessen hoch.
PolareuD:
Es geht hier um die immanente Ämterwertigkeit, diese ist egal am welchen Wohn-/Dienstort man lebt bzw. seinen Dienst verrichtet immer gleich, auch monetär gesehen. Dementsprechend müssen die Grundbezüge sich an Höchstwerte orientieren. Nur Spitzen sind über Zuschläge regelbar. Alles andere ist irrelevant.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:32 ---Dochdoch, es soll ja eine Diskussion geben. Nur sehe ich die 30%+ eben nicht als Prämisse und - da nicht politisch mehrheitsfähig - auch nicht als realistsich an.
--- End quote ---
Also die 30%+ ist für die 4k Familie durchaus eine Prämisse.
die 30%+ mehr Grundgehalt ist diskussionswürdig.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 11:11 ---Das ist nicht vermittelbar und auch nicht mehrheitsfähig. Alimentation, besonderes Dienst- und Treueverhältnis hin oder her.
--- End quote ---
und auch nicht notwendig und wird auch aus Karlsruhe nicht gefordert.
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