Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Organisator:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.09.2024 12:16 ---Die Frage der Wohnortwahl solltet ihr hier - denke ich - nicht zu diskutieren anfangen. Denn sie ist entschieden. Dem Grundsicherungsempfänger kann es wegen der in Deutschland aus Art. 11 Abs. 1 GG geltenden Freizügigkeit nicht untersagt werden, auch an Orten mit höchsten Unterkunftskosten zu leben.
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Korrekt. Jedoch hat der Grundsicherungsempfänger nicht das Recht, dass bei einem Umzug dann gestigende Kosten der Unterkunft auch vom Grundsicherungsträger übernommen werden.
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.09.2024 12:16 ---Dem Beamte muss diese Möglichkeit als Folge seines Sonderstatusverhältnis explizit gegeben sein, da er in genau jener Freizügigkeit eingeschränkt ist, nämlich verpflichtet ist, seinen Wohnort so zu wählen, dass davon seine Dienstgeschäfte nicht eingeschränkt werden.
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Und da ist ja in der RN 61 schön angegeben, dass eben keine Ausrichtung an Extremwerten erforderlich ist. Insoweit können auch Durchschnittswerte angenommen werden (für die Grundbesoldung) und mit Zulagen für Extremfälle (z.B. A3/1 in München) gearbeitet werden.
Nur darauf will ich hinaus - das unterste Minimum der Grundbesoldung ist eben nicht der schlechtbezahlteste Beamte in der teuersten Stadt!
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 11:50 ---Das "Problem" ist die 4K-Familie und der Faktor, um den sich der finanzielle Bedarf gegenüber einer Einzelperson bei ungefähr gleichem Lebensstandard unterscheidet. "Technisch" betrachtet lässt sich das nur lösen, wenn wesentliche Teile der Alimentation der Familie nicht über das Grundgehalt oder Zulagen realisiert werden.
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Welches "Problem"?
Wenn die Grundgehälter aller Beamten um 30% angehoben würden, bekäme ein lediger und kinderloser A3, der jede Woche 41 Stunden Dienst leistet, eine Jahresbruttobesoldung von 42.229 €. Seine Nettoalimentation läge somit bei 31.435 € (ohne steuerliche Berücksichtigung der Basis-KV/PV).
Bei einem A6 wären es 32.770 € und bei einem (studierten!) A9 wären es 38.120 €.
Zum Vergleich: Eine verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern, der jede Woche 0 Stunden arbeitet, bekommt laut DRB eine Grundsicherung von bis zu 48.902 € netto.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.09.2024 13:35 ---Und diese Aussage ist es doch, die Organisator & Co stutzig macht und die politisch schlecht vermittelbar ist.
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Korrekt. Wie will der Abgeordnete seinem Wahlkreis klarmachen, dass der kleinste Beamte (unverheiratet/kinderlos) mindestens so viel Einkommen haben sollte, die der Durchschnittsdeutsche?
Von daher kann nur eine - vom BVerfG ausdrücklich zugelassene - andere Alternative die notwendige Mehrheit in der Bevölkerung und somit auch beim Gesetzgeber finden.
Organisator:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 13:39 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 11:50 ---Das "Problem" ist die 4K-Familie und der Faktor, um den sich der finanzielle Bedarf gegenüber einer Einzelperson bei ungefähr gleichem Lebensstandard unterscheidet. "Technisch" betrachtet lässt sich das nur lösen, wenn wesentliche Teile der Alimentation der Familie nicht über das Grundgehalt oder Zulagen realisiert werden.
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Welches "Problem"?
Wenn die Grundgehälter aller Beamten um 30% angehoben würden, bekäme ein lediger und kinderloser A3, der jede Woche 41 Stunden Dienst leistet, eine Jahresbruttobesoldung von 42.229 €. Seine Nettoalimentation läge somit bei 31.435 € (ohne steuerliche Berücksichtigung der Basis-KV/PV).
Bei einem A6 wären es 32.770 € und bei einem (studierten!) A9 wären es 38.120 €.
Zum Vergleich: Eine verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern, der jede Woche 0 Stunden arbeitet, bekommt laut DRB eine Grundsicherung von bis zu 48.902 € netto.
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Welchen Sinn soll dieser Vergleich mit unrealistischen Zahlen haben?
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 13:39 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 11:50 ---Das "Problem" ist die 4K-Familie und der Faktor, um den sich der finanzielle Bedarf gegenüber einer Einzelperson bei ungefähr gleichem Lebensstandard unterscheidet. "Technisch" betrachtet lässt sich das nur lösen, wenn wesentliche Teile der Alimentation der Familie nicht über das Grundgehalt oder Zulagen realisiert werden.
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Welches "Problem"?
Wenn die Grundgehälter aller Beamten um 30% angehoben würden, bekäme ein lediger und kinderloser A3, der jede Woche 41 Stunden Dienst leistet, eine Jahresbruttobesoldung von 42.229 €. Seine Nettoalimentation läge somit bei 31.435 € (ohne steuerliche Berücksichtigung der Basis-KV/PV).
Bei einem A6 wären es 32.770 € und bei einem (studierten!) A9 wären es 38.120 €.
Zum Vergleich: Eine verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern, der jede Woche 0 Stunden arbeitet, bekommt laut DRB eine Grundsicherung von bis zu 48.902 € netto.
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Das Problem entsteht, wenn der A3er heiratet und zwei Kinder bekommt. Dann muss er eine Nettoalimentation in Höhe von grob 58k erhalten. Wird dies über familienbezogene Zulagen gelöst, kann er im Rahmen der Bruttobesoldung eben "besser" als jener A6er oder A9er ohne Kinder dastehen, was wiederum der Amtsangemessenheit widerspricht.
Das ist das Problem.
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