Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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tinytoon:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.09.2024 12:27 ---
--- Zitat von: tinytoon am 30.09.2024 11:33 ---Demzufolge dürften auch Bürgergeldempfänger nicht mehr in den big seven und weiteren leben oder würde diesen das Privileg weiter zugestanden?

--- End quote ---
Nein, der Beamte hat eine freie Wohnortwahl und dem Gesetzgeber steht es frei die unterschiedlichen aufwände die der Beamte benötigt via Ortszuschläge o.ä. abzufedern.
Solange er diesen nicht macht, müssen alle Beamten entsprechend der teuersten Wohnortwahl bezahlt werden.

--- End quote ---

Ich glaube Du hast meine Frage nicht richtig aufgefasst. Die entsprechende Antwort worauf ich mit der Frage abzielte hat Swen danach gegeben. Es ging nämlich darum, dass die zitierte Aussage von Organisator so nicht funktioniert.

Imperator:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.09.2024 12:24 ---
--- Zitat von: Imperator am 30.09.2024 11:28 ---
Nimmt man den Durchschnittswert jedoch aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland, ergibt sich für das Jahr 2023 ein Bruttodurchschnittsgehalt von 4.479 € Brutto bzw. rund 2.860€ Netto/Monat.


--- End quote ---
und das Medianeinkommen liegt so bei 3700 Brutto, also ~2355 netto
https://www.capital.de/karriere/medianeinkommen--so-viel-verdienen-die-deutschen-im-mittel-31108506.html
https://www.finanz.de/gehalt/
A3 Stufe 1 aktuell Bund 2706 Brutto +30% 3517 € Brutto also 2918 Netto abzüglich 300€ PKV = 2600€ Netto

Wenn man also der Auffassung ist, dass das die geringste Netto-Besoldung über dem Medianeinkommen der Bevölkerung liegen muss, damit der Beamte amtsangemessen bezahlt ist, dann soll man das doch auch so sagen.

Ich frage mich nur ob dies Karlsruhe irgendwann mal sagen wird.

--- End quote ---

Hallo MoinMoin,

m. M. n. ist der Vergleich eines Beamten der zu 100% beschäftigt ist mit dem Median aus vielen verschiedenen Gründen äußerst fraglich. Betrachtet man die wöchentliche Arbeitszeit, hat der Beamte 41 Stunden/Woche an Arbeitsleistung zu erbringen. Der Durchschnittswert des Median liegt bei gerade einmal 34,3 Stunden/Woche aufgrund vieler Teilzeit/geringfügigen Beschäftigungen. Der Median ist ausschlaggebend für den gesamten Arbeitsmarkt, während der Beamte einer speziellen Berufsgruppe zugeordnet wird.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/woechentliche-arbeitszeitl.html#:~:text=34%2C3%20Stunden%20betrug%20die,jedoch%20getrennt%20voneinander%20betrachtet%20werden.

Es gibt viele weitere Gründe, warum der Beamte differenziert gegenüber einem Medianbeschäftigten betrachtet werden muss.

Aber schon alleine aufgrund der Arbeitszeit, finde ich, ist der Vollzeitbeschäftigte dem Beamten näher anzusiedeln als der Medianbeschäftigte.

NelsonMuntz:
Hallo Swen,

meine Antwort auf Deinen letzten Post steht ja eigentlich noch aus, aber ich habe aktuell leider doch sehr viel zu tun.  :-\

Deshalb in aller Kürze: Auch in der Stellungnahme des Richterbunds war zu lesen, dass es gegen die Amtsangemessenheit verstoßen würde, wenn zu hohe nichtleistungsbezogene Zulagen gewährt werden. Ich habe das semantisch mal auf das "absolute Minimum" verkürzt (Was sicherlich juristisch nicht korrekt ist, aber den Kern der Sache weitestgehend erfasst ;)) -  Ich zitiere:

... Selbst an einem Wohnort der Mietenstufe IV (z. B. Berlin) wird das Bruttoeinkommen des verheirateten Beamten mit zwei Kindern und dem untersten Grundgehalt noch das eines unverheirateten und kinderlosen Beamten der Besoldungsgruppe A 10 in Stufe 1 erreichen, dem ersten Beförderungsamt der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes.

Auf diese Weise wird der Bruttoverdienst nicht mehr maßgeblich durch die dem Dienstherrn erbrachten Dienste bestimmt, sondern durch Umstände in der Person der Beamtin oder des Beamten. Viel mehr als durch Tätigkeit für den Dienstherrn lässt sich das Einkommen durch Heirat und Kinderzahl erhöhen. 

Damit ist die Amtsbezogenheit der Besoldung nicht mehr gewährleistet.

Eine Lösungsidee bleibt der Richterbund hier schuldig. Noch mal zur Verdeutlichung der Dimension: Im Bürgergeld liegt der Faktor, um den sich der Bedarf bei einer 4-köpfigen gegenüber dem einer Einzelperson erhöht bei 3!

Es wird durch diesen Faktor also immer zu einer Übervorteilung kommen. Diese entsteht dabei zwischen Beamten in Partnerschaft mit zwei Kindern und kinderlosen Singles. Je nach Ausgestaltung tritt das auf der gleichen Ebene zu Tage, oder wie in obigem Zitat eben über viele Besoldungsgruppen hinweg.

Eine "3" scheint eine kleine Zahl, aber sie hat hier eben eine enorme Wirkmacht.

Aber anders: Wenn wir den Bedarf für Frau und Kinder bei jenen 115% fixieren, dann würde der Faktor mit steigender Besoldung immer kleiner werden. Man müsste in diesem Falle noch definieren, wie stark eine Einschränkung im Lebensstanard durch Kinder ausfallen darf, um so einen Grundsold im untersten Einstiegsamt zu definieren, der wirklich allen Regeln entspricht. Er wäre auf das Jahr gesehen aber in jedem Falle 6-stellig.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 30.09.2024 12:36 ---
Ich halte die 30% auch für darstellbar. Vergleicht man die Gehälter von Beamten und Angestellten untereinander so erkennt man eindeutig, dass das Durchschnittsgehalt von vollzeitbeschäftigten nicht-Akademikern weit über dem der nicht-Akademiker Beamten liegt.

2023 lag das Durchschnittsgehalt bei 41.000€ für nicht-Akademiker

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1184292/umfrage/bruttojahresgehaelter-in-deutschland-nach-bildung-und-berufserfahrung/#:~:text=Bruttojahresgeh%C3%A4lter%20in%20Deutschland%20nach%20Bildungsabschluss%202023&text=Laut%20StepStone%20Gehaltsreport%20betrug%20das,genau%20in%20der%20Mitte%20liegt.

In der Besoldungstabelle erkennt man, dass nicht einmal in A8 das Durchschnittsgehalt erreicht wird.
Ab A9 gD ist bereits ein Studium notwendig.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/

Hier erkennt man, dass die Durchschnittsgehälter der nicht-Akademiker Beamten weit angehoben werden müssen. Als Folge erhöhen sich logischerweise auch die Akademiker Gehälter von Beamten.

--- End quote ---

Ich persönlich blicke auf die zitierte Tabelle in der Stellungnahme des Richterbunds:

im mD liegt die Spanne zu vergleichbaren AN zwischen 72% und 108%. Bei einer Erhöhung um 30% läge sie zwischen 94% und 140% - im Mittel ware die Besoldung dann also höher.

Ferner ist zu beachten, dass wir es hier mit einen Bruttowert zu tun haben. Die SV-Abzüge beim AN sind in der Regel deutlich höher, als die Beiträge zur PKV.

MoinMoin:

--- Zitat von: Imperator am 30.09.2024 12:58 ---Hallo MoinMoin,

m. M. n. ist der Vergleich eines Beamten der zu 100% beschäftigt ist mit dem Median aus vielen verschiedenen Gründen äußerst fraglich. Betrachtet man die wöchentliche Arbeitszeit, hat der Beamte 41 Stunden/Woche an Arbeitsleistung zu erbringen. Der Durchschnittswert des Median liegt bei gerade einmal 34,3 Stunden/Woche aufgrund vieler Teilzeit/geringfügigen Beschäftigungen. Der Median ist ausschlaggebend für den gesamten Arbeitsmarkt, während der Beamte einer speziellen Berufsgruppe zugeordnet wird.

--- End quote ---
Ja, wenn der Median sich nicht auf VZ bezieht, dann ist die Zahl natürlich Quatsch.

Ansonsten hat der Median natürlich eine andere Aussagekraft, als das Durchschnittsgehalt.

Worum es bei diesem Vergleich geht, ist doch die Aussage, dass, wenn man das Grundgehalt um 30% erhöhen muss, der A3er eine Besoldung bekommen muss, die höher ist als die Bezahlung von rund ~50% der Bevölkerung ist.

Ergo: Ein A3er ist erst dann amtsangemessen besoldet.
Und damit sagt man über die Amtsangemessenheit aus.



--- Zitat ---Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/woechentliche-arbeitszeitl.html#:~:text=34%2C3%20Stunden%20betrug%20die,jedoch%20getrennt%20voneinander%20betrachtet%20werden.

Es gibt viele weitere Gründe, warum der Beamte differenziert gegenüber einem Medianbeschäftigten betrachtet werden muss.

Aber schon alleine aufgrund der Arbeitszeit, finde ich, ist der Vollzeitbeschäftigte dem Beamten näher anzusiedeln als der Medianbeschäftigte.

--- End quote ---
Auch wenn man das Durchschnittsgehalt nimmt, kommt man doch zur gleichen Aussage, nämlich das ein A3 (nach ein paar Jahren) eine Besoldung zu erhalten hat, die dem Durchschnittsgehalt der Bevölkerung entspricht.

Und diese Aussage ist es doch, die Organisator & Co stutzig macht und die politisch schlecht vermittelbar ist.

und für mich stellt sich in der Tat Frage, ob diejenigen die behaupten, dass nur ein 30% plus für alle, der einzige gangbare Weg ist, tatsächlich der Meinung sind, dass alle Single Beamten ab A3 zu der oberen Einkommenshälfte gehören müssen, damit sie amtsangemessen besoldet sind.

Oder ob da evtl. doch eine andere Lösung her muss.

(Und nochmals, damit da keine Missverständnisse aufkommen, der A3 muss Geld in dieser Höhe vom Staat zur Verfügung haben, wenn er 2 Kinder und Partner hat, aber das ist eine andere Fragestellung, für die der Staat eine Lösung finden muss)

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