Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (2915/3527) > >>

NelsonMuntz:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 14:24 ---@Nelson, OK, ich sehe deinen Punkt. Aber ich denke, das sollte sich durch ein paar flankierende Maßnahmen (wie beispielsweise die Einführung eines moderaten Ortszuschlags) zusätzlich zur absolut unabdingbaren signifikanten Erhöhung der Grundgehälter lösen lassen.

Und nur zur Erinnerung: Alles hier (ok, ausgenommen @Swen ;)) sind lediglich persönliche Meinungen, die der Diskussion dienen (dafür ist das Forum schließlich da), aber eigentlich absolut irrelevant sind.

Einzig relevant und entscheidend ist, was das BVerfG demnächst den Besoldungsgesetzgebern auferlegen wird. Und da denke und hoffe ich, dass Leute wie @Organisator anschließend ungläubig mit den Ohren schlackern werden..  :)


[P.S. Und natürlich ist noch unsere Forums-Sammelklage zu nennen, die hoffentlich auf individueller Ebene etwas erreichen wird.]

--- End quote ---

Der Meinungsaustausch ist nie irrelevant, wenn sich daraus ein Erkenntnisgewinn ziehen lässt - ich nehme hier und an anderen Stellen immer wieder etwas Nützliches mit. Und man muss ebenfalls bedenken: In ziemlich genau einem Jahr bestimmen grob 60 Millionen Meinungen(!) über die Besetzung des kommenden Bundestags. ;)

Was eine 30%ige Erhöhung angeht: Ich bin mir sehr sicher, wir ohrenschlackernden TB werden dann nicht das Problem sein, das sind dann eher die BILD, TikTok und Telegram. Selbst wenn sich die von mir formulierten "Probleme" lösen lassen und das alles rechtlich sauber zu begründen ist, wird sich das in der Breite nicht vermitteln lassen.

Stell Dir vor, morgen in der Zeitung diese Headline: "Durchbruch bei Tarifverhandlungen mit VW: Die ewige Beschäftigungsgarantie bleibt und es gibt 22,5% mehr Gehalt für die Mitarbeiter"

... hmmmm ;)

Rentenonkel:
@Nelson: Die Rechtsprechung übernimmt nicht das Denken für den Gesetzgeber. Es obliegt dem Gesetzgeber, eine verfassungsgemäße Besoldung zu "basteln".

Allerdings gibt es ein Füllhorn an Möglichkeiten, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu erreichen. Dabei darf man die ständige Rechtsprechung aller Kammern des BVerfG nicht außen vor lassen. Das BVerfG möchte keine Besserstellung von Beamtenkindern erreichen. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, auf Grundlage dieser Urteile etwas im Steuerrecht zu ändern, das Kindergeld zu erhöhen oder zum Beispiel Kita Gebühren abzuschaffen, oder insgesamt die Familienpolitik auf neue Beine zu stellen. So ist es in den nordischen Ländern üblich, das Kinder eine Ganztagsbetreuung inklusive kostenfreies Essen erhalten und auch für Bücher, Schulmaterial und Klassenfahrten keine Zuzahlung zu leisten haben.

Der Steuergesetzgeber orientiert sich beim Grundfreibetrag hinsichtlich der Wohnkosten eher am unteren Ende des Mietspiegels. Dadurch durchbricht der Steuergesetzgeber bei höheren Wohnkosten den Grundsatz, dass kein Steuerpflichtiger seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen sichern muss. Auch wirkt sich der Grundfreibetrag der Kinder praktisch nicht aus.

Eine individuelle Berücksichtigung des Bedarfs für Wohnung und Heizung wie im Sozialrecht kann das Steuerrecht als Massenverfahren nicht leisten. Hinsichtlich der Kosten für Wohnung und Heizung darf daher bei der Berechnung des Grundfreibetrags typisiert werden, da eine solche Typisierung für ein Massenverfahren erforderlich ist.

Daher hat das BVerfG ausnahmsweise in der Vergangenheit dem Steuergesetzgeber zugebilligt, auch das aus der Grundsicherung bekannte Existenzminimum zu besteuern, sofern er bei einem erheblichen Preisgefälle auf dem Wohnungsmarkt dem Steuerpflichtigen zur ergänzenden Deckung des Bedarfs nach dem Einzelfall bemessene Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag zur Verfügung stellt.

So verstanden helfen diese Leistungen demnach, das durch das Grundgesetz geschützte Existenzminimum unversteuert zu belassen und helfen, dass aus der Grundsicherung bekannte System der anerkannten Kosten für Wohnung und Heizung nach dem Gebot der Folgerichtigkeit ins Steuerrecht zu übertragen.

Grundsätzlich besteht keine rechtsgebietsübergreifende Wirkung des Folgerichtigkeitsgebots, da dem Gesetzgeber gerade bei der Ausgestaltung einzelner Rechtsgebiete ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Diesen hat er bei der Übertragung aus dem Recht der Grundsicherung in das System des Steuerrechts dahingehend genutzt, dass er lieber anstelle einer höheren Steuererstattung bedarfsorientiert Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zahlt.

Dieses Prinzip funktioniert bei den Beamten allerdings nicht. Der Besoldungsgesetzgeber darf zur Erfüllung der Alimentationspflicht nicht auf andere Sozialleistungen (außer Kindergeld) verweisen.

Gleichwohl könnte der Besoldungsgesetzgeber beispielsweise einen höheren Beihilfesatz gewähren, er könnte auch einen "Ortszuschlag" für alle mit höheren Wohnkosten einführen, er könnte wieder Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) mit einem für alle starren Betrag einführen, er könnte aber auch den Steuergesetzgeber dazu animieren, die Kinder stärker im Steuersystem zu berücksichtigen oder sämtliche Teilhabekosten zu übernehmen, er könnte die unteren Erfahrungsstufen streichen und das System der Erfahrungsstufen verschlanken/verändern, er könnte im Rahmen der Familienpolitik alle Familien mit Kindern entlasten, usw.

Die Frage, die es zu beantworten gilt, ist, ob die bisherigen Vorschläge die Vorgaben des BVerfG verfassungsgemäß umsetzen oder eben nicht. Und da gibt uns Swen eine sehr gute Einschätzung darüber, warum das aus juristischer Sicht nicht reicht.

Alles andere sind Probleme der Politiker. Denen fehlt es offenkundig an Ideen oder dem Mut für durchgreifende Änderungen nicht nur im Besoldungsrecht, sondern auch im Familienrecht und im Steuerrecht.

Reisinger850:

--- Zitat von: Organisator am 30.09.2024 10:31 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 30.09.2024 09:33 ---Es kann halt aber auch nicht so weitergehen, dass man zB wie ich mit A13 in Erfahrungsstufe 7 nach Abzug der PKV mit 3450 netto nach Hause geht. Natürlich ohne 13. oder 14. Monatsgehalt. Die 5.000 netto beim A8er in einem Beispiel hier sind ja aktuell absoluter Schwachsinn, die Wahrheit sieht eher so aus, dass alles was unter A15 ist in vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft keinen mehr zum Aufstehen bringt morgens.

Wieso sollte es unrealistisch sein, dass das Netto um einige Hunderter erhöht wird? Nur damit würde man diesen illegalen Bereich verlassen.

--- End quote ---



Sorry, Lehrer aus NRW, hätte ich dazu sagen sollen. Aber es ist aktuell bei weitem nicht so, dass da nicht
noch möglich wäre, eine Schippe bei allen Beamten draufzulegen (Grundgehälter) ohne dass alles zusammenbricht...Diese Äusserungen hier, dass bei einer amtsangemessenen Besoldung jeder A8er Single mit 5k netto rausgeht, sind daher übertrieben. Aktuell wird weiter über Beamte gelacht bei Personen mit ähnlicher Qualifikation in der freien Wirtschaft.
30% Erhöhung der Grundbesoldung -> muss kommen.

--- End quote ---

Maximus:
Ende 2024/Anfang 2025 steht die Entscheidung zur Berliner Besoldung an. Dürfen wir darauf hoffen, dass diese Entscheidung dazu führt, dass zumindest das Land Berlin an einer amtsangemessenen Besoldung nicht mehr vorbeikommt? Ich habe die Hoffnung, wenn Berlin "fällt", dass auch die anderen Besoldungsgesetzgeber in einer Art Kettenreaktion umschwenken werden (Konkurrenz belebt das Geschäft). Berlin würde dann für viele Beamte noch mehr zum Magneten werden (Die Bezahlung war es bisher nicht). Insbesondere die umliegenden Bundesländer und der Bund müssten dann umschenken, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Oder bin ich hier naiv? Wieviele Entscheidungen aus Karlsruhe müssen noch ergehen bzw. welches Bundesland wird als erstes "umfallen"? Kann man hier eine Prognose abgeben? 

Taigawolf:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 15:50 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 14:24 ---@Nelson, OK, ich sehe deinen Punkt. Aber ich denke, das sollte sich durch ein paar flankierende Maßnahmen (wie beispielsweise die Einführung eines moderaten Ortszuschlags) zusätzlich zur absolut unabdingbaren signifikanten Erhöhung der Grundgehälter lösen lassen.

Und nur zur Erinnerung: Alles hier (ok, ausgenommen @Swen ;)) sind lediglich persönliche Meinungen, die der Diskussion dienen (dafür ist das Forum schließlich da), aber eigentlich absolut irrelevant sind.

Einzig relevant und entscheidend ist, was das BVerfG demnächst den Besoldungsgesetzgebern auferlegen wird. Und da denke und hoffe ich, dass Leute wie @Organisator anschließend ungläubig mit den Ohren schlackern werden..  :)


[P.S. Und natürlich ist noch unsere Forums-Sammelklage zu nennen, die hoffentlich auf individueller Ebene etwas erreichen wird.]

--- End quote ---

Der Meinungsaustausch ist nie irrelevant, wenn sich daraus ein Erkenntnisgewinn ziehen lässt - ich nehme hier und an anderen Stellen immer wieder etwas Nützliches mit. Und man muss ebenfalls bedenken: In ziemlich genau einem Jahr bestimmen grob 60 Millionen Meinungen(!) über die Besetzung des kommenden Bundestags. ;)

Was eine 30%ige Erhöhung angeht: Ich bin mir sehr sicher, wir ohrenschlackernden TB werden dann nicht das Problem sein, das sind dann eher die BILD, TikTok und Telegram. Selbst wenn sich die von mir formulierten "Probleme" lösen lassen und das alles rechtlich sauber zu begründen ist, wird sich das in der Breite nicht vermitteln lassen.

Stell Dir vor, morgen in der Zeitung diese Headline: "Durchbruch bei Tarifverhandlungen mit VW: Die ewige Beschäftigungsgarantie bleibt und es gibt 22,5% mehr Gehalt für die Mitarbeiter"

... hmmmm ;)

--- End quote ---

Wieso klingt das so abwegig? Im Mai diesen Jahres Tarifverhandlungen Flugsicherung. Folgender Abschluss: Von Januar 2023 bis März 2027 wurden schrittweise Tariferhöhungen von nominell gut 20 Prozent vereinbart, ohne Streiks. Dies entspricht in etwa der jährlichen Inflationsrate.

Oder was war bei Boeing überm Teich Anfang diesen Monat? Lohnsteigerungen von 25 Prozent, Laufzeit 4 Jahre, 40 Prozent waren gefordert.

Aber wenn die Beamten diese Prozente fordern würden, dann wäre plötzlich was los. Ich habe den Aufschrei hier vermisst. Wieso wird hier immer mit zweierlei Maß gemessen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version