Ich habe es nicht so verstanden, Nelson, dass Du damit konkrete Berechnungen vollziehen, sondern eine Problematik des Abstandsgebots betrachten wolltest, die nicht gegeben ist. Darauf wollte ich hinweisen und das wie gehabt anhand des Verfassungsrechts verdeutlichen, weil ansonsten Diskussionen zumeist nur um das eigene moralische Empfinden kreisen, was in Ordnung ist, jedoch dann nicht weiterhilft, wenn es das Verfassungsrecht nicht hinreichend im Blick behält.
Hallo Swen,
Ich habe dich vorhin mit "v" geschrieben - ich hoffe Du verzeihst

.
Nein, meine Intention ist tatsächlich eher, aus den verschiedenen, juristischen Vorgaben und Leitplanken die Idee einer Besoldungstabelle zu entwickeln, in der Grundgehälter und ggf. Zulagen derart ausgestaltet sind, dass eben allen verfassungsrechtlichen Regeln entsprochen wird. Eine "moralische Gerechtigkeitsdedatte" kann ja erst im Nachgang erfolgen. Da auch Beamte mit ihrer Leistung nicht frei in einer unreflektierbaren Sphäre existieren, betrachte ich diese Diskussion final aber auch grundsätzlich als legitim, wobei sie an dieser Stelle natürlich noch völlig ergebnisoffen ist.
Auch meine Ausführungen zum Nettoäquivalenzeinkommen dienten nur der Veranschaulichung, in welchen Dimensionen das Vorhandensein von Kindern einen Effekt auf das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen haben. An dieser Stelle sei der Kollege HochlebederVorgang noch einmal explizit genannt, der mit 4 Kindern selbstverständlich mit sehr hohen Kosten in der Lebenshaltung konfrontiert ist. Mit jenem NÄE und jeweils zwei Kinder unter-/oberhalb 14 Jahren ergibt sich hier ein Faktor von 2,8, mit dem sich sein Nettoeinkommen (oder auch eben die -alimentation) von einem Single-Haushalt abheben muss, um den gleichen Lebensstandard zu gewährleisten. Das sind natürlich nur Betrachtungen aus der Sozialforschung, die aber mittelbar sicher auch einen Effekt auf die Besoldung von Beamten haben, wenn wir denn das Faktum berücksichtigen, dass die Alimentation eines Beamten
und seiner Familie amtsangemessen zu erfolgen hat.
Vielleicht auch noch zwei, drei grundsätzliche Sätze zu meiner Motivation, hier als TB einer Schmeißfliege gleich (

) blöde Fragen zu stellen:
Ich bin nach langem Wirken in der pW (als Selbständiger und Angestellter) jetzt seit über 10 Jahren im öD tätig. Der Gap zur pW war mir beim Wechsel bewusst, aber ich habe ein Arbeitsumfeld und eben auch Leistungsanforderungen vorgefunden, die wirklich phantastisch mit den Bedürfnissen gematcht haben, die ich durch meine seinerzeit noch jungen Kinder hatte. Ohne dies jetzt genau zu spezifizieren: Die Anforderungen im öD sind (in meinem konkreten Fall) schlicht ein deutliches Stück geringer gewesen, als in der pW. Daraus ableitend kann ich auch ein etwas kleineres Gehalt akzeptieren. Das ist selbstverständlich nur anekdotisches Erleben, aber final müssen wir auch festhalten, dass es eben keine Beamte in der pW gibt und eine Vergleichbarkeit wie in meinem Fall daher schlicht nicht darstellbar ist. Meine These lautet hier trotzdem: Die pW hat höhere Anforderungen und darf und soll durchaus höhere Einkommen bei ihren MA generieren.
Aus meiner (wieder nur in anekdotischer Evidenz begründeten) Erfahrung heraus, haben Beamte zum aktuellen Zeitpunkt in der Regel kein schlechteres Einkommen als vergleichbar Tarifbeschäftigte. Hier beziehe ich mich auf Bekannte in Diensten von Land und Kommunen im Bereich A8-A13 im Vergleich zu gleichwertigen TB (der so hochbeliebte Vergleich mit Beschäftigten bei VW läuft dabei grundsätzlich fehl). Diese von mir wahrgenommene Gruppe bildet zudem im wesentlichen auch die wirklich große Masse der Beamten. Aus dieser (zwar höchstpersönlichen) Betrachtung heraus ergibt sich jedenfalls schlicht keine Notwendigkeit, die Besoldungen grundsätzlich um 30% anzuheben. Für spezifische Positionen, wie sie der Richterbund für sich ausformuliert hat, oder wie es BVerfGBeliever in seiner obersten Bundesbehörde wahrnimmt, habe ich dabei trotzdem und ausdrücklich Verständnis.
Von daher ergibt sich bei mir ganz primitiv die Frage, wie eben jene, verfassungsrechtlich "saubere" Tabelle aussehen soll. Ich möchte überhaupt keine "gleiche" Welt, aber eben eine zumindest halbwegs "gerechte".
Das Kindergeld ist keine Grundsicherung sondern eine Abschlagszahlung der Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. Sämtliche Gedankengänge die hieraus eine Kindergrundsicherung erreichen wollen, vermischen Steuerrecht und Sozialleistungen.
Formal korrekt. Lösung: Abschlagszahlung signifikant erhöhen.
Aus dem Leben gegriffen: Ich beziehe Kindergeld, welches mir schlicht jeden Monat stupide ausgezahlt wird. Im Steuerbescheid heißt es dann "Ooopsie, Freibetrag ist besser und wird bei der Berechnung der EkSt berücksichtigt" ... Das anschließende Umschichten der Gelder von Topf A zu Topf B juckt mich konkret einen Sche*** - Also da sollten wir uns nicht von abschrecken lassen.
Überdies: Obwohl ich davon überhaupt gar kein Freund bin und es volkswirtschaftlich sogar hochriskant bewerte: Mit diesem "4k-Vollalimentationmodell" der Beamten kommen wir vielleicht gar nicht um ein Art "Mini-BGE" in Form einer negativen EkSt herum, wenn wir unseren Bürgen/Beamten ein halbwegs gleichwertiges Prosperitätsniveau bieten wollen. Das ist nicht mal Ideologie, sondern schlicht und ergreifend Mathematik.