Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5873782 times)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14595 am: 30.09.2024 20:57 »
Ich frage mich ernsthaft ob sich das Bundesverfassungsgericht einen Gefallen damit tun wird, ausgerechnet Berlin als erstes Land eine Vollstreckungsanordnung zukommen zu lassen.

In den letzten Jahren stand das Berliner Abgeordnetenhaus nicht gerade für Qualität und Kompetenz.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14596 am: 30.09.2024 21:36 »
Ich zerstöre die seitenlangen Gedankenspiele ja nur ungerne mit der Realität, also sorry vorab für alle in den Feldlagern rechts und links des Weges.

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben:

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant

BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann


Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt
Davon ab: Der Bund ist weiterhin nicht Beklagter in den einschlägigen Verfahren, diese werden zwar irgendwann weitere Hinweise geben, wie zu Verfahren ist, das hindert aktuell aber niemanden, es in dieser Version zu versuchen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14597 am: 30.09.2024 21:44 »
@ Maximus

Auch die GdP/Berlin geht nun davon aus, dass wir erst im kommenden Jahr eine Entscheidung erhalten werden, was ich für realistisch halte, eben weil nun die Stellungnahmen präzise betrachtet werden: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr. Im Ergebnis halte ich es für recht wahrscheinlich, dass Karlsruhe nun hinsichtlich der Berliner Besoldung der ersten Hälfte der 2010er Jahre eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG erlässt, da ansonsten nicht erklärbar wäre, wieso nun von Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach Berlin "umgesprungen" worden ist. Bliebe das Abgeordnetenhaus von Berlin innerhalb der ihm dann gesetzten Frist untätig bzw. würde nur Entscheidungen treffen, die einer Untätigkeit gleichkämen, wären die vom Bundesverfassungsgericht dazu ermächtigten Institutionen - in unserem Fall dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit - im Rahmen der Art und Weise der geregelten Vollstreckung verpflichtet, eine sachgerechte Alimentationshöhe festzustellen und diese Höhe zu vollstrecken. Sofern es so käme, § 35 BVerfGG zur Anwendung käme, dürfte man in Berlin durchaus ins Routieren kommen, denke ich.

Swen, vielen Dank für deine Einschätzung. Wir Bundesbeamten können wirklich nur darauf hoffen, dass die Berliner Entscheidung den Schneeball zum Rollen bringt und alle anderen Besoldungsgesetzgeber mitreißt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14598 am: 30.09.2024 21:44 »
Ist leider nicht wirklich überraschend, diese "Auffassung". Habe das Gefühl die oberen Ränge befinden sich in einer Zaubershow, in der es nur noch darum geht den Großteil des Publikums bestmöglich zu täuschen. Übrigens egal, ob es jetzt um die Bundesregierung, die europäische Regierung, oder vergleichbare Konstrukte geht.

Ich sag's mal frei heraus: es ist nur noch zum kotzen. Aber diese Art von System wird (wie man ja überall sieht) keine Zukunft haben.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14599 am: 30.09.2024 21:55 »
Ich zerstöre die seitenlangen Gedankenspiele ja nur ungerne mit der Realität, also sorry vorab für alle in den Feldlagern rechts und links des Weges.

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben:

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant

BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann


Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt
Davon ab: Der Bund ist weiterhin nicht Beklagter in den einschlägigen Verfahren, diese werden zwar irgendwann weitere Hinweise geben, wie zu Verfahren ist, das hindert aktuell aber niemanden, es in dieser Version zu versuchen.

BalBund, auf deine Prognosen ist oftmals Verlass. Ich habe die gleiche Vermutung. Sofern die Regierung hält, wird der Entwurf mit "kleinen" Änderungen durchgehen. Wahrscheinlich wird man noch eine Härtefallregelung (kein Partnereinkommen) einbauen. Weitere Verbesserungen wird es nur geben, wenn die Schuldenbremse fällt. Und das wird nicht passieren.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14600 am: 30.09.2024 21:59 »
Eine das Mindestabstandsgebot einhaltende Besoldung zu erreichen, indem man das Kindergeld für alle drastisch erhöht, ist ein schöner familienpolitischer Gedanke aber vermutlich noch viel teurer als die amtsangemessene Alimentation.

Nun zu den sehr teuren Wohngegenden: Schon seltsam, dass Bürgergeld Empfänger und die oberen 10.000 dort wohnen können und die große Masse kann es sich nicht leisten. Deswegen meine ich dass die Beamten auch nicht besser stehen müssen als der große Rest. Also meine ich dass gestaffelte aber nicht exorbitante Ortzuschläge in Ordnung sind  und zwar unabhängig vom Familienstand, gerade kleine Wohnungen sind in Hochpreisregionen nämlich unverhältnismäßig teuer.

Exkurs: Es ist Politikversagen, dass die Wohnkosten derartig gestiegen sind. Die Immobilienwirtschaft hat sich im letzten Jahrzehnt die Taschen extrem voll gemacht. Die Politik hat verabsäumt, durch geförderten Wohnungsbau und kluger Nachverdichtungskonzepte die Wohnungsnot beizeiten zu bekämpfen.

Und man davon ab: Wer außer Soldaten, die freie Unterkunft bekommen und die truppenärztliche Versorgung genießen, ist noch in A3?

Wie NelsonMuntz schon schrieb, es ist völlig normal, dass arbeitende Menschen unabhängig vom Familienstand bezahlt werden. Daher ist m.E. die Beamtenbesoldung ebenso auszugestalten, dass Familienzuschläge nur moderat ausfallen, damit die Wertigkeit der Ämter gewahrt bleibt.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14601 am: 30.09.2024 22:23 »
Das Kindergeld ist keine Grundsicherung sondern eine Abschlagszahlung der Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. Sämtliche Gedankengänge die hieraus eine Kindergrundsicherung erreichen wollen, vermischen Steuerrecht und Sozialleistungen.

"Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der allen Frauen und Männern mit leiblichen und adoptierten Kindern sowie – je nach Betreuungsumfang – auch mit Pflegekindern zusteht. 6.384 Euro (Stand: 2023: 6.024 Euro) werden dabei pro Kind und Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, beziehungsweise 3.192 Euro pro Elternteil. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. Somit wirken sich insgesamt 9.312 Euro (2023: 8.952 Euro) steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus. Damit will der Staat erreichen, dass Eltern genug Geld übrig bleibt, um für ihre Kinder Dinge wie Essen, eine Wohnung, Betreuung oder eine Ausbildung zahlen zu können.

Das Kindergeld hingegen ist eigentlich eine Abschlagszahlung auf die Kinderfreibeträge: Für jedes Kind bekommen Eltern seit dem 1. Januar 2023 einheitlich 250 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) sind also steuerbegünstigt. Der große Unterschied ist aber: Das Kindergeld zahlt der Staat jeden Monat an die Eltern aus, den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag aber nicht. Stattdessen zieht das Finanzamt beispielsweise für 2024 die 9.312 Euro Kinder- und BEA-Freibetrag pro Kind bei der Abgabe der Steuererklärung vom Einkommen ab – es handelt sich also um eine fiktive Rechengröße. "

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14602 am: 30.09.2024 23:14 »
Ich habe es nicht so verstanden, Nelson, dass Du damit konkrete Berechnungen vollziehen, sondern eine Problematik des Abstandsgebots betrachten wolltest, die nicht gegeben ist. Darauf wollte ich hinweisen und das wie gehabt anhand des Verfassungsrechts verdeutlichen, weil ansonsten Diskussionen zumeist nur um das eigene moralische Empfinden kreisen, was in Ordnung ist, jedoch dann nicht weiterhilft, wenn es das Verfassungsrecht nicht hinreichend im Blick behält.

Hallo Swen,

Ich habe dich vorhin mit "v" geschrieben - ich hoffe Du verzeihst :).

Nein, meine Intention ist tatsächlich eher, aus den verschiedenen, juristischen Vorgaben und Leitplanken die Idee einer Besoldungstabelle zu entwickeln, in der Grundgehälter und ggf. Zulagen derart ausgestaltet sind, dass eben allen verfassungsrechtlichen Regeln entsprochen wird. Eine "moralische Gerechtigkeitsdedatte" kann ja erst im Nachgang erfolgen. Da auch Beamte mit ihrer Leistung nicht frei in einer unreflektierbaren Sphäre existieren, betrachte ich diese Diskussion final aber auch grundsätzlich als legitim, wobei sie an dieser Stelle natürlich noch völlig ergebnisoffen ist.

Auch meine Ausführungen zum Nettoäquivalenzeinkommen dienten nur der Veranschaulichung, in welchen Dimensionen das Vorhandensein von Kindern einen Effekt auf das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen haben. An dieser Stelle sei der Kollege HochlebederVorgang noch einmal explizit genannt, der mit 4 Kindern selbstverständlich mit sehr hohen Kosten in der Lebenshaltung konfrontiert ist. Mit jenem NÄE und jeweils zwei Kinder unter-/oberhalb 14 Jahren ergibt sich hier ein Faktor von 2,8, mit dem sich sein Nettoeinkommen (oder auch eben die -alimentation) von einem Single-Haushalt abheben muss, um den gleichen Lebensstandard zu gewährleisten. Das sind natürlich nur Betrachtungen aus der Sozialforschung, die aber mittelbar sicher auch einen Effekt auf die Besoldung von Beamten haben, wenn wir denn das Faktum berücksichtigen, dass die Alimentation eines Beamten und seiner Familie amtsangemessen zu erfolgen hat.

Vielleicht auch noch zwei, drei grundsätzliche Sätze zu meiner Motivation, hier als TB einer Schmeißfliege gleich (;)) blöde Fragen zu stellen:

Ich bin nach langem Wirken in der pW (als Selbständiger und Angestellter) jetzt seit über 10 Jahren im öD tätig. Der Gap zur pW war mir beim Wechsel bewusst, aber ich habe ein Arbeitsumfeld und eben auch Leistungsanforderungen vorgefunden, die wirklich phantastisch mit den Bedürfnissen gematcht haben, die ich durch meine seinerzeit noch jungen Kinder hatte. Ohne dies jetzt genau zu spezifizieren: Die Anforderungen im öD sind (in meinem konkreten Fall) schlicht ein deutliches Stück geringer gewesen, als in der pW. Daraus ableitend kann ich auch ein etwas kleineres Gehalt akzeptieren. Das ist selbstverständlich nur anekdotisches Erleben, aber final müssen wir auch festhalten, dass es eben keine Beamte in der pW gibt und eine Vergleichbarkeit wie in meinem Fall daher schlicht nicht darstellbar ist. Meine These lautet hier trotzdem: Die pW hat höhere Anforderungen und darf und soll durchaus höhere Einkommen bei ihren MA generieren.

Aus meiner (wieder nur in anekdotischer Evidenz begründeten) Erfahrung heraus, haben Beamte zum aktuellen Zeitpunkt in der Regel kein schlechteres Einkommen als vergleichbar Tarifbeschäftigte. Hier beziehe ich mich auf Bekannte in Diensten von Land und Kommunen im Bereich A8-A13 im Vergleich zu gleichwertigen TB (der so hochbeliebte Vergleich mit Beschäftigten bei VW läuft dabei grundsätzlich fehl). Diese von mir wahrgenommene Gruppe bildet zudem im wesentlichen auch die wirklich große Masse der Beamten. Aus dieser (zwar höchstpersönlichen) Betrachtung heraus ergibt sich jedenfalls schlicht keine Notwendigkeit, die Besoldungen grundsätzlich um 30% anzuheben. Für spezifische Positionen, wie sie der Richterbund für sich ausformuliert hat, oder wie es BVerfGBeliever in seiner obersten Bundesbehörde wahrnimmt, habe ich dabei trotzdem und ausdrücklich Verständnis.

Von daher ergibt sich bei mir ganz primitiv die Frage, wie eben jene, verfassungsrechtlich "saubere" Tabelle aussehen soll. Ich möchte überhaupt keine "gleiche" Welt, aber eben eine zumindest halbwegs "gerechte".

Das Kindergeld ist keine Grundsicherung sondern eine Abschlagszahlung der Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. Sämtliche Gedankengänge die hieraus eine Kindergrundsicherung erreichen wollen, vermischen Steuerrecht und Sozialleistungen.

Formal korrekt. Lösung: Abschlagszahlung signifikant erhöhen.

Aus dem Leben gegriffen: Ich beziehe Kindergeld, welches mir schlicht jeden Monat stupide ausgezahlt wird. Im Steuerbescheid heißt es dann "Ooopsie, Freibetrag ist besser und wird bei der Berechnung der EkSt berücksichtigt" ... Das anschließende Umschichten der Gelder von Topf A zu Topf B juckt mich konkret einen Sche*** - Also da sollten wir uns nicht von abschrecken lassen.

Überdies: Obwohl ich davon überhaupt gar kein Freund bin und es volkswirtschaftlich sogar hochriskant bewerte: Mit diesem "4k-Vollalimentationmodell" der Beamten kommen wir vielleicht gar nicht um ein Art "Mini-BGE" in Form einer negativen EkSt herum, wenn wir unseren Bürgen/Beamten ein halbwegs gleichwertiges Prosperitätsniveau bieten wollen. Das ist nicht mal Ideologie, sondern schlicht und ergreifend Mathematik.
« Last Edit: 30.09.2024 23:20 von NelsonMuntz »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14603 am: 01.10.2024 00:54 »
Ich zerstöre die seitenlangen Gedankenspiele ja nur ungerne mit der Realität, also sorry vorab für alle in den Feldlagern rechts und links des Weges.

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben:

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant

BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann


Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt
Davon ab: Der Bund ist weiterhin nicht Beklagter in den einschlägigen Verfahren, diese werden zwar irgendwann weitere Hinweise geben, wie zu Verfahren ist, das hindert aktuell aber niemanden, es in dieser Version zu versuchen.

@Balbund

Danke für deinen Beitrag. Wie fast immer fürchte ich dies wird sehr nahe an der zu erwartenden Realität liegen. Auch wenn ich es mir anders wünschen würde, dürfte genau das eintreten. Unser Dienstherr wird weiterhin seine Verachtung für uns dadurch dokumentieren. Das klingt jetzt hart aber so empfinde ich es mittlerweile. Und da der Bund bzw seine Besoldung nicht mal beimBVerfG liegt, dürfte dieses Spiel noch sehr lange so weiter gehen.
Und selbst wenn mit dem nächsten Signal aus Karlsruhe eine VA kommen sollte, wird den Zauberkünstlern mit Sicherheit etwas einfallen um die Angelegenheit so billig wie möglich abzufrühstücken bzw ich traue den Politkschauspielern mittlerweile sogar zu, dass diese ein neuerliches Urteil einfach ignorieren bzw das BVerfG nicht ernst nehmen.
Dem Grunde nach tun sie dieses ja bereits erneut mit dem Haushalt 2025 trotz des letzten Desasters aus Karlsruhe.
Offensichtlich sind sich diese Laiendarsteller nicht bewusst was sie mit dieser "Missachtung" des BVerfG bzw dessen Rechtsprechung für eine Schaden für dessen Ansehen und Stellung anrichten. Dies ist unser höchstes Gericht und der Hüter unserer Verfassung und die Politikschauspieler legen die Axt an die Wurzeln dieser Institution.
 Aus haushalterischer Sicht mag ich das sogar ansatzweise nachzuvollziehen und auch was unsere TB Mitforisten hier schreiben ist sicher in Teilen nachvollziehbar, die erhoffte massive Erhöhung unserer Grundgehälter wird nicht vermittelbar sein. Jedoch Recht muss Recht bleiben ansonsten bewegen wir uns in eine Richtung die mehr als gefährlich für unser Gemeinwesen ist.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14604 am: 01.10.2024 06:28 »
@NelsonMuntz,

Deine Schilderung ist von aneldotischer Evidenz und für Deine persönliche Bubble auch sicher richtig. Meine Erlebnisse im Verwandten und Freundeskreis, sind doch ein wenig anders. Ich kenne da einen 19järigen gerade mit der Ausbildung fertig, der von einem Mittelständler sehr gut bezahlt wird. Ich kennen einen Teamleiter in der örtlichen Bank, der verdient bei 38h pro Woche mehr als ich, obwohl er viel weniger Menschen führt und pünktlich Feierabend macht. Ich kenne Mehrere,  die arbeiten in der Energiewirtschaft (Amprion, EON, Westnetz, Windenergie) die auch besser verdienen, zudem z.T. einen Dienstwagen haben und betriebseigene Ferienwohnungen in attraktiven Lagen nutzen können. Viele Handwerker verdienen auch kaum weniger als ich mit meinem Studium und Referendariat.  Es sei Ihnen gegönnt,  da sie doch unter ziemlichen Knochenverschleiß leiden. Ein Verwandter von mir, der derzeit von der PW an die Universität gewechselt ist,  findet seine E13 Bezahlung richtig schlecht, möchte aber promovieren.

Natürlich habe ich auch Leute aus sozialen Berufen in meiner Bubble und die bekommen deutlich weniger als die oben Genannten. Es ist aber mitnichten so, dass VW ein zu vernachlässigender Ausreißer nach oben mit der Bezahlung wäre.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14605 am: 01.10.2024 06:57 »
Bei allen nachvollziehbaren persönlichen Aussagen dürfen wir nicht vergessen, dass alle Besoldungsgesetzgeber sich innerhalb 24 Jahren in diesen Schlamassel selbst hineingeführt haben.

- Weihnachtsgeld 84% auf 0 teilweise
- Urlaubsgeld --> gestrichen
- Arbeitszeit erhöht
- Nullrunden 2004-2007
- Kostendämpfungspauschalen seit 2004 (NRW)
- Streckung Dienstaltersstufen (Verlust in der Breite)
- Leistungsbezahlung als Volumen verhandelt aber nach zwei Jahren einbehalten

Dass durch alle Pakete ein Volumen von sicher 10-15 oder mehr Prozenten herauskommt, darf dabei sicher keinen verwundern.

Und wenn A2-A3-A4 gestrichen werden, oder A5-A6-A7 wie in Baden-Würtemberg, dann haben wir bald A 17 (Großer Leitender Direktor) oder A18 (GröLD: Größter Leitender Direktor unter der Sonne).

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Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14606 am: 01.10.2024 07:19 »
Um der Diskussion auch noch im allgemeinen ein bisschen "Futter" zu geben.

Laut Haushaltsentwurf 2025 gibt es in der Bundesverwaltung (ohne Soldaten) folgende Planstellen:

A3 insgesamt 5 Planstellen davon BMI 1 Planstelle, BMI nachgeordnet 2 Planstellen, BMJ nachgeordnet 2 Planstellen
A4 insgesamt 93 Planstellen davon BMVg 33 Planstellen, 10 Planstellen im Bundestag, 9 BMUV usw.
A5 insgesamt 705 Planstellen, davon BMVg 162, BMF 134 Planstellen, Bundestag 107 Planstellen usw.
A6e insgesamt  1024 Planstellen,  davon BMF 309 Planstellen, BMVg 194 Planstellen, BMI 113 Planstellen usw.

Quelle Seite 100 ff Entwurf Bundeshaushalt 2025 (Drucksache 20/12400)

MoinMoin

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« Antwort #14607 am: 01.10.2024 08:10 »
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Absolut richtig.

Aber mal eine Dumme Frage @Swen:
Waren die Besoldungsgesetze vor 1997 allesamt eigentlich versfassungswidrig, da damals der Familienzuschlag mehr als 45% der Besoldung ausmachte?
Grundgehalt 1512 DM
Familienzuschläge 1369 DM

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14608 am: 01.10.2024 08:38 »

Deine Schilderung ist von aneldotischer Evidenz und für Deine persönliche Bubble auch sicher richtig. Meine Erlebnisse im Verwandten und Freundeskreis, sind doch ein wenig anders....

Ganz genau!

Worauf ich ein Stück weit hinaus wollte: Die persönliche Bubble und die sich daraus ergebende, anekdotische Evidenz bildet für uns Menschen immer auch eine Referenz und Kontrollgröße (Dein Beitrag ist ja ebenfalls mit solchen Beispielen reichlich befüllt ;)). Das ist zunächst auch ein völlig normales Verhalten, bei dem das "Ungerechte" aus genau dieser individuellen Wahrnehmung heraus entsteht. Erst im Rahmen einer gemeinsamen Debatte lässt sich zumindest eine intersubjektive Bewertung von solchen Sachverhalten vornehmen. All die von Dir genannten Beispiele kann ich nachvollziehen, ich hoffe, Du kannst es eben auch, wenn ich davon berichte, dass es z.B. bei meiner Frau in der Kommunalverwaltung einen nicht unerheblichen Unterschied zwischen ihr (E11) und ihrer Vorgesetzten (A12) gibt.

Grundsätzlich denke ich, dass der öD mit seiner unglaublichen Bandbreite an Berufsfeldern generell viel zu wenig im Rahmen von Bezahlung/Besoldung differenziert. Dadurch entstehen eben jene Gaps zur pW und auch diejenigen zwischen Beamten und TB bei gleichwertiger Arbeitsleistung.

Die juristische Beleuchtung der ganzen Besoldungsthematik finde ich im Grunde auch spannend, aber mir fehlt die in Zahlen materialisierte Konsequenz daraus, um weiter die oben geschilderten (und auch wichtigen) Bewertungsprozesse fortführen zu können.

Ich habe hier viel mitnehmen und meinen Horizont erweitern können. Dafür einen herzlichen Dank in die Runde (insbesondere auch an Swen mit seiner herausragenden Expertise und seiner geduldigen Art, diese zu vermitteln). An diesem Punkt erwarte ich jedoch keinen weiteren Erkenntnisgewinn mehr für mich und beende meinen "Gastauftritt" auch so langsam. So ich jemandem mit meiner zumeist sehr direkten, oft überspitzenden und manchmal ins Polemische driftenden Art auf die Füße getreten haben sollte: Das war nie persönlich gemeint und ich wünsche Euch allen eine befriedende Lösung der Besoldungsproblematik!

Ryan

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« Antwort #14609 am: 01.10.2024 08:49 »
EInfallsloses Flickwerk seit mehr als 20 Jahren
Absolut richtig.

Aber mal eine Dumme Frage @Swen:
Waren die Besoldungsgesetze vor 1997 allesamt eigentlich versfassungswidrig, da damals der Familienzuschlag mehr als 45% der Besoldung ausmachte?
Grundgehalt 1512 DM
Familienzuschläge 1369 DM

Damals gabs auch ohne Familie Familienzuschläge (bzw. den Ortszuschlag, Stufe 1), wobei höhere Besoldungsgruppen höhere Zuschläge erhielten.

https://dejure.org/ext/d385b3bb92b77f1d77604d25f5ff7ef0

S.1950