Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 01.10.2024 18:14 ---Denkt man das alles zuende, ergibt sich, dass allein das Amt (z. B. des Richters) vordergründig zur Besoldung führen muss.
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Welch kluger Satz.
Das Richter etc. locker +30-50% mehr Grundbesoldung plus die Zulage für Kind 1-10 benötigen, damit sie amtsangemessen besoldet werden sehe ich auch.
Also bist du auch der Meinung das ein A3er allerdings allein des Amtes wegen, eine Besoldung von 3500 Netto braucht?
NelsonMuntz:
--- Zitat von: bebolus am 01.10.2024 18:14 ---Du warst gar nicht gemeint, obgleich Du immer versuchst das Thema in einen gesamtpolitischen Kontext zu schieben, was ich als nicht hilfreich bzw. zielführend finde.
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bebolus, der Kollege Rentenonkel hat heute in diesem Faden einen wirklich wunderbaren Beitrag verfasst. Der "gesamtpolitische Kontext" insbesondere für Familien ergibt sich mit ein wenig kognitiver Transferleistung von ganz allein.
Meine kritischen Gedanken richten sich gegen diesen Zustand - nicht gegen eine amtsangemessene Besoldung.
In diesem Sinne!
GeBeamter:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.10.2024 19:06 ---
Also bist du auch der Meinung das ein A3er allerdings allein des Amtes wegen, eine Besoldung von 3500 Netto braucht?
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Ja, nämlich wenn der A3er andernfalls in seiner persönlichen Konstellation (Zahl der Kinder, Wohnort) nicht mindestens 15% oberhalb der Grundsicherung läge.
Der Bund als Besoldungsgesetzgeber hat viel Freiheit, den A3er in diesen Stand zu heben. Indem er den Unterhalt für zwei Kinder wieder zur Grundlage der Grundbesoldung macht und für einen hochpreisigen Wohnort oder mehr als zwei Kinder entsprechende Zulagen gewährt.
Aber das will er nicht tun, denn die Grundbesoldung zu erhöhen würde den eingeengten Haushalt sprengen. Also behilft man sich mit "leistungslosen Beförderungen" durch die Hintertür, die nicht einmal reichen, dem gerichtlichen Prüfmaßstab zu genügen. Daher dichtet man noch ein unterstelltes Partnereinkommen hinzu. Und damit man nicht allen Beamten an teureren Wohnregionen oder mit 1-2 Kindern etwas zahlen muss, interpretiert man das Urteil so, dass es ja auch nur um Beamte mit drei und mehr Kindern in hochpreisigen Regionen ging. Und weil das noch zu teuer ist, schmilzt man den Betrag mit steigender Besoldungsgruppe ab, obwohl durch die mit dem Einkommen steigenden Ausgaben für Kinder (Kitabeiträge, Bildung und Teilhabe in eigenverantwortlicher Finanzierung) eigentlich genau das Unterlassen dieser Abschmelzung angezeigt wäre.
Karlsruhe wird hoffentlich in den kommenden Entscheidungen einige dieser Ideen auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Alleine mir fehlt der Glaube, dass bei dieser oder der nächsten Regierung die Schuldenbremse für investive Maßnahmen fällt, sodass finanzieller Spielraum für die Erhöhung konsumptiver Ausgaben aus dem normalen Haushalt besteht.
clarion:
Hallo,
Es lässt sich vortrefflich darüber sinnieren, was der Staat anders regeln müsste, um gerechter zu besteuern, effizienter zu verwalten, Schutzbedürftige zu unterstützen und Nicht-Schutzbedürftigen die Unterstützung zu entziehen. Einige kluge Gedanken konnte man hier nachlesen.
Leider können wir die Probleme hier im Forum nicht lösen. Das Thema ist hier die amtsangemessene Alimentation, die ich persönlich nicht gewahrt sehe.
Wenn der Bund nur noch 5 Planstellen in A3 hat, spricht doch einiges dafür, die paar Hanseln nach A4 überzuleiten. Dann wäre die Mindestbesoldung ab A4 zu gewährleisten. Bei Soldaten kann man m.E. wegen der freien Heilfürsorge und Unterkunft von einer entsprechend geringeren Mindestbesoldung ausgehen.
Generell sollte sich die Mindestbesoldung auch nicht nach den extremen Ausreißer richten, sondern der Ortzuschlag wäre beispielsweise nach dem Mietpreisniveau auszurichten, das für Mittelklassewohnungen in mittelguten Lagen bezahlt wird. Man weiß doch in etwa, von wo und wieviele Leute in die Großstädte einpendeln bzw. wieviele in der Stadt leben.
Wenn man jetzt feststellt, dass nach 15 bis 20 Jahren die Alimentation derartig abgeschmolzen ist, dass man die Alimentation drastisch anheben müsste, dann ist das eine Aussage darüber, welches gewaltiges Sonderopfer die Beamtenschaft erbracht hat.
Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!
Maximus:
--- Zitat von: clarion am 01.10.2024 21:10 ---Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!
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Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...
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