Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:

--- Zitat von: Maximus am 01.10.2024 21:38 ---
--- Zitat von: clarion am 01.10.2024 21:10 ---Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

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Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...

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Das ist auch meine letzte Hoffnung das der Rechtsstaat für den wir als Beamte letzten Endes einstehen noch nicht ganz verloren ist. Verstehe die kritischen Anmerkungen der TB Kollegen auf den letzten Seiten aber Recht muss nunmal Recht bleiben. Und es ist zuvorderst Sache der BesGesetzgeber im Rahmen ihres Spielraumes eine entsprechende verfassungsgemäße Lösung zu erarbeiten. Aber vermute wie du auch das Karlsruhe nichts zu dem wirren Zweiverdienermodell sagen wird. Und sollte das Urteil den Spielraum weiter einhegen so fürchte ich mich vor der Kreativität der Gesetzgeber sich weitere Tricks einfallen zu lassen doe das BVerfG dann wieder neu bewerten muss. Es scheint wie das Hase und Igel Spiel zu sein.

Bundi:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 01.10.2024 18:26 ---
--- Zitat von: lotsch am 01.10.2024 15:46 ---Wenigstens in Niedersachsen bemühen sie sich den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen:

Es geht um die 34-jährige Aynur Colpan, die das Amt der Büroleiterin seit Februar 2023 innehat. Colpan ist SPD-Funktionärin und SPD-Kommunalpolitikerin im Wahlkreis des SPD-Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil, aber das ist nicht außergewöhnlich. Außergewöhnlich ist, dass Aynur Colpan an allen Besoldungsregelungen vorbei in der niedersächsischen Staatskanzlei außertariflich in eine der Besoldungsstufe B2 (rund 8.200 Euro monatlich) entsprechende Gruppe hochgeboxt wurde.
[...]


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...zufällig eine Frau...
...zufällig hübsch...
...zufällig Mitglied im PUA Cum-Ex-Steuergeldaffäre...und evtl. selbst verstrickt...
Bananenstaat!

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Glaube mich zu erinnern das man sich über die korrupten Verhältnisse in einigen südlichen EU Mitgliedsstaaten lustig gemacht hat. Bei uns scheinen gleiche Verhältnisse zu herrschen. Diese "Selbstbedienungsmentalität" einiger politisch Verantwortlichen ist nicht mehr zu ertragen.

Maximus:

--- Zitat von: Bundi am 01.10.2024 22:59 ---
--- Zitat von: Maximus am 01.10.2024 21:38 ---
--- Zitat von: clarion am 01.10.2024 21:10 ---Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

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Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...

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Das ist auch meine letzte Hoffnung das der Rechtsstaat für den wir als Beamte letzten Endes einstehen noch nicht ganz verloren ist. Verstehe die kritischen Anmerkungen der TB Kollegen auf den letzten Seiten aber Recht muss nunmal Recht bleiben. Und es ist zuvorderst Sache der BesGesetzgeber im Rahmen ihres Spielraumes eine entsprechende verfassungsgemäße Lösung zu erarbeiten. Aber vermute wie du auch das Karlsruhe nichts zu dem wirren Zweiverdienermodell sagen wird. Und sollte das Urteil den Spielraum weiter einhegen so fürchte ich mich vor der Kreativität der Gesetzgeber sich weitere Tricks einfallen zu lassen doe das BVerfG dann wieder neu bewerten muss. Es scheint wie das Hase und Igel Spiel zu sein.

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Ich bin jetzt wirklich gespannt auf die nächste Entscheidung aus Karlsruhe. Ich hoffe inständig, dass Karlsruhe in seiner Entscheidung auch die Auswüchse der letzten 4 Jahre in den Blick nimmt. Ansonsten geht das Hase-und Igelspiel tatsächlich munter weiter und wir können wieder mehrere Jahre warten, bis Karlsruhe endlich was zum Zweiverdienermodell sagt. Aus meiner Sicht muss das BVerfG in seiner nächsten Entscheidung nochmal unmissverständlich klarstellen, dass als Vergleichsparameter (nicht Leitbild) zwingend die 4K-Alleinverdienerfamilie heranzuziehen ist.   

waynetology:

--- Zitat von: clarion am 01.10.2024 21:10 ---Hallo,

Es lässt sich vortrefflich darüber sinnieren, was der Staat anders regeln müsste, um gerechter zu besteuern, effizienter zu verwalten, Schutzbedürftige zu unterstützen und Nicht-Schutzbedürftigen die Unterstützung zu entziehen. Einige kluge Gedanken konnte man hier nachlesen.

Leider können wir die Probleme hier im Forum nicht lösen. Das Thema ist hier die amtsangemessene Alimentation,  die ich persönlich nicht gewahrt sehe.

Wenn der Bund nur noch 5 Planstellen in A3 hat, spricht doch einiges dafür,  die paar Hanseln nach A4 überzuleiten. Dann wäre die Mindestbesoldung ab A4 zu gewährleisten. Bei Soldaten kann man m.E. wegen der freien Heilfürsorge und Unterkunft von einer entsprechend geringeren Mindestbesoldung ausgehen.

Generell sollte sich die Mindestbesoldung auch nicht nach den extremen Ausreißer richten, sondern der Ortzuschlag wäre beispielsweise nach dem Mietpreisniveau auszurichten, das für Mittelklassewohnungen in mittelguten Lagen bezahlt wird. Man weiß doch in etwa, von wo und wieviele Leute in die Großstädte einpendeln bzw. wieviele in der Stadt leben.

Wenn man jetzt feststellt, dass nach 15 bis 20 Jahren die Alimentation derartig abgeschmolzen ist, dass man die Alimentation drastisch anheben müsste, dann ist das eine Aussage darüber, welches gewaltiges Sonderopfer die Beamtenschaft erbracht hat.

Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

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Wie soll das funktionieren?
Du möchtest A3 streichen weil Soldaten eventuell andere Leistungen erhalten? Das ändert doch nichts daran, dass  das Eingangsamt bei Soldaten A3 ist.

Abgesehen davon, solltest du dich informieren, bevor du irgendwelche Dinge schreibst.

Soldaten haben keine freie Heilfürsorge, sondern eine unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Das sind große unterschiede.

Ich würde mich lieber in der PKV Versichern anstatt jedes mal bei meinem zuständigen Truppenarzt für irgendwelche Untersuchungen betteln zu müssen. Ebenfalls entstehen mir oftmals Kosten, die eine PKV übernehmen würde, ohne das ich nur einen Bruchteil des Geldes wiedersehe.

Und eine Unterkunft wird dir ebenfalls oftmals nicht gestellt und wenn sie gestellt werden könnte, sind sie in so einem Zustand, dass du nicht drin leben möchtest. Abgesehen davon zahlen Soldaten für ihre Unterkünfte.

KlammeKassen:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 17:38 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 30.09.2024 17:33 ---Im Grunde macht man damit alle Familien offiziell zu Bedarfsempfängern und zerrt sie in die Abhängigkeit. Auch der Chef des Angestellten wird dann sagen, dass man nicht soviel Geld brauche, weil die Kinder ja durch den Staat finanziert werden.

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Ich erzähle Dir mal ein Geheimnis: In der pW oder auch dem TB-Bereich des öD ist dem AG die Anzahl der Kinder schlicht völlig egal. Da gibt es kein Zulagen, Boni, Garantien oder irgendetwas.

Was Du also hier ganz dystopisch "befürchtest", ist einfach längst gelebte Realität.

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Mensch Nelson, warum zerstörst du denn hier von einigen die Traum-Bubbles... das ist sehr fies von dir  :D.
Habe hier gerade mal reingeschaut, weil du ja hierauf verwiesen hast.

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