Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.10.2024 09:57 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 01.10.2024 21:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.10.2024 19:06 ---
Also bist du auch der Meinung das ein A3er allerdings allein des Amtes wegen, eine Besoldung von 3500 Netto braucht?
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Ja, nämlich wenn der A3er andernfalls in seiner persönlichen Konstellation (Zahl der Kinder, Wohnort) nicht mindestens 15% oberhalb der Grundsicherung läge.
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Nein, du hast mich missverstanden, ich meinte die Wertigkeit des Amtes, nicht die zwingend notwendig Bezahlung die ein Besoldeter erhalten muss.
Denn die Wertigkeit des Amtes ist doch unabhängig von der persönlichen Konstellation, oder?
Und es ist doch im Kontext zu betrachten, was ist eine dem Amt angemessene Besoldung, oder?
Denn natürlich braucht ein A3er locker die 4600 Netto um mit Kind und Kegel über Runden zu kommen, dass hat der Richterbund ja schön herausgearbeitet.
Und wenn eine Kindergrundsicherung eingeführt wird, und jedes Kind vom Staat mit 600€ oder gar 1000€ versorgt wird, dann benötigt der A3er weniger Grundbesoldung um amtsangemessen besoldetet zu sein?
Oder benötigt man dann trotzdem 3500 Grundbesoldung, damit es dem Amt angemessen ist?
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Es gibt 17 verschiedene Dienstherren wovon 16 Bundesländer sind. Die sind überhaupt nicht für das Thema Kindergrundsicherung oder Grundfreibetrag zuständig. Die können nur an Stellschrauben drehen, für die sie eine Zuständigkeit haben.
Für mich steht übrigens fest, dass natürlich auch die TB eine Lohnerhöhung erhalten müssen, sollte festgestellt werden, dass die Beamten ein Plus erhalten. Alles andere ist ja nicht zu erklären.
Saggse:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.10.2024 10:24 ---Für mich steht übrigens fest, dass natürlich auch die TB eine Lohnerhöhung erhalten müssen, sollte festgestellt werden, dass die Beamten ein Plus erhalten. Alles andere ist ja nicht zu erklären.
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Hä? Warum denn das? Angestellte stehen doch in einem komplett anderen Verhältnis und können Ihr Gehalt im Prinzip frei aushandeln.
PolareuD:
--- Zitat von: Saggse am 02.10.2024 11:23 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.10.2024 10:24 ---Für mich steht übrigens fest, dass natürlich auch die TB eine Lohnerhöhung erhalten müssen, sollte festgestellt werden, dass die Beamten ein Plus erhalten. Alles andere ist ja nicht zu erklären.
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Hä? Warum denn das? Angestellte stehen doch in einem komplett anderen Verhältnis und können Ihr Gehalt im Prinzip frei aushandeln.
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Auch wenn es sich bei den TBs prinzipiell um ein anderes Rechtsgebiet handelt, ist das grundsätzliche Ansinnen nach gleiche Tätigkeit gleiche Bezahlung mehr als verständlich.
MoinMoin:
--- Zitat von: amy1987 am 02.10.2024 10:11 ---Bei der Kindergrundsicherung geht es nicht darum, dass "jedes Kind vom Staat mit 600€ oder gar 1000€ versorgt wird", sondern dass" zusätzlich zum Kindergeld vorhandene Sozialleistungen (KiZ, Wohngeld, BuT, etc.) gebündelt ausgezahlt werden (soweit Anspruch besteht). Sozialleistungen auf die der Beamte qua Definition und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht angewiesen sein darf.
Also nein, die Kindersicherung wird in keinem Fall zu einem geringeren Grundbesoldungsbedarf führen.
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Ich sprach von hier von eine Kindergrundsicherung. Nicht von dem geplanten Gesetz.
Dann konkretisiere ich es mal: Wenn wir eine bedingungsloses Kindergrundsicherung einführen, die dafür sorgt, dass mindestens das Existenzminimum der Kinder dem Bürger Netto vom Staat zur Verfügung gestellt wird, dann ist die A3 "plötzlich" auch mit weniger als 3000 Netto Grundbesoldung amtsangemessen Bezahlung? Vorher jedoch nicht? Kann sich die Wertigekit der A3 wegen einer bedingungsloses Kindergrundsicherung absenken?
Klingt doch komisch.
MoinMoin:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.10.2024 10:24 ---Es gibt 17 verschiedene Dienstherren wovon 16 Bundesländer sind. Die sind überhaupt nicht für das Thema Kindergrundsicherung oder Grundfreibetrag zuständig. Die können nur an Stellschrauben drehen, für die sie eine Zuständigkeit haben.
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Eben und die Amtsangemessenheit der Besoldung eines Amtes kann doch nicht von solchen Stellschrauben abhängig sein.
Die muss doch davon unabhängig sein, sprich von dem Amt, dessen ansehen und so weiter.
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