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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:38 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 10:26 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:08 ---Und bei aller Liebe, man kann keinen A3 4K mit einem A11 kinderlosen vergleichen.
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Doch, kann man. Muss man sogar. Wie sonst würdest du die "Wertigkeit des Amtes" definieren?
--- End quote ---
Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.
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Nope. Oder was genau soll in deinen Augen die Zahl der Kinder mit dem "Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft", der "vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung", der "Verantwortung des Amtes" sowie der "Beanspruchung des Amtsinhabers (häufig als "Leistung" bezeichnet)" zu tun haben?
Die genannten Punkte sind beispielhaft aus Randnummer 52 einer BVerfG-Entscheidung entnommen, siehe https://openjur.de/u/173228.html.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 11:06 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:38 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 10:26 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:08 ---Und bei aller Liebe, man kann keinen A3 4K mit einem A11 kinderlosen vergleichen.
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Doch, kann man. Muss man sogar. Wie sonst würdest du die "Wertigkeit des Amtes" definieren?
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Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.
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Nope. Oder was genau soll in deinen Augen die Zahl der Kinder mit dem "Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft", der "vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung", der "Verantwortung des Amtes" sowie der "Beanspruchung des Amtsinhabers (häufig als "Leistung" bezeichnet)" zu tun haben?
Die genannten Punkte sind beispielhaft aus Randnummer 52 einer BVerfG-Entscheidung entnommen, siehe https://openjur.de/u/173228.html.
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Wenn der Bote A3 ohne Kinder mit 3K Netto dasteht, klärt die Bild oben markiertes. Echt, das macht die einfach.
shimanu:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 11:06 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:38 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 10:26 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:08 ---Und bei aller Liebe, man kann keinen A3 4K mit einem A11 kinderlosen vergleichen.
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Doch, kann man. Muss man sogar. Wie sonst würdest du die "Wertigkeit des Amtes" definieren?
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Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.
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Nope. Oder was genau soll in deinen Augen die Zahl der Kinder mit dem "Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft", der "vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung", der "Verantwortung des Amtes" sowie der "Beanspruchung des Amtsinhabers (häufig als "Leistung" bezeichnet)" zu tun haben?
Die genannten Punkte sind beispielhaft aus Randnummer 52 einer BVerfG-Entscheidung entnommen, siehe https://openjur.de/u/173228.html.
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Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der A3 Beamte mit 4K Zuschläge eine nur für sich, also nach Abzug der Bedarfe für die Kinder, niedrigere Besoldung hat, als ein A11 Beamter der kinderlos ist.
Und insoweit wid der Wertigkeit des Amtes entsprechend auch dem A11 kinderlosen weiterhin mehr bezahlt als dem A3 Beamten mit 4K.
BEAliMenTER:
Das BVerfG soll ja gestärkt werden.
Kern der vorgeschlagenen Absicherung des BVerfG sind Änderungen zweier Artikel des Grundgesetzes. Was sich in der bisherigen Geschichte des Gerichts bewährt hat, soll in die Artikel 93 und 94 aufgenommen werden.
Die Punkte sollen ins Grundgesetz:
der Status des Gerichts
die Amtszeit der Richter: zwölf Jahre
die Altersgrenze der Richter: 68 Jahre
die Zahl der Richter: 16
die Zahl der Senate: zwei
der Ausschluss der Wiederwahl der Richter
die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers
die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts
die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts
Könnte es daher sein, dass das BVerfG selbst die Entscheidung / Änderung abwartet, um genau auf den Punkt "die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts" abwartet, um danach die Entscheidung zur Besoldung zu verkünden?
Edit: BVerfG
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BEAliMenTER am 10.10.2024 11:13 ---Das BVG soll ja gestärkt werden.
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Aua!
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