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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:

--- Zitat von: BEAliMenTER am 10.10.2024 11:13 ---Das BVG soll ja gestärkt werden.

Kern der vorgeschlagenen Absicherung des BVG sind Änderungen zweier Artikel des Grundgesetzes. Was sich in der bisherigen Geschichte des Gerichts bewährt hat, soll in die Artikel 93 und 94 aufgenommen werden.

Die Punkte sollen ins Grundgesetz:
der Status des Gerichts
die Amtszeit der Richter: zwölf Jahre
die Altersgrenze der Richter: 68 Jahre
die Zahl der Richter: 16
die Zahl der Senate: zwei
der Ausschluss der Wiederwahl der Richter
die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers
die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts
die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts


Könnte es daher sein, dass das BVG selbst die Entscheidung / Änderung abwartet, um genau auf den Punkt "die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts" abwartet, um danach die Entscheidung zur Besoldung zu verkünden?

--- End quote ---

Gilt im Endeffekt jetzt schon:

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)

§ 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Nur mit dem Unterschied, dass Änderung hieran bisher mit einfacher Mehrheit erfolgen kann und zukünftig mit 2/3 Mehrheit.

emdy:

--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 10:38 ---Halt "Ebenen gerecht" 4K mit 4K, 5K mit 5K und Single mit Single. Alles andere ist doch quatsch.

--- End quote ---

Quatsch ist hier nur deine Vorstellung, dass die Besoldung einem Sozialhilfesystem gleicht. Aber schau gerne über den Tellerrand hinaus. Die Sache ist, dass hier ein Gerichtsbeschluss auf dem Teller liegt. Den kann man diskutieren oder nicht.

Aber in der PW wird auch nicht die Bezahlung an deinem Familienstand ausgerichtet. Und dass das Gehalt in der PW ebenso den Unterhalt einer Familie gewährleisten sollte, ist unbenommen. Insofern ist diese ganze Denkwelt, dass der Singlebeamte irgendwas bekommt, was er gar nicht verdient hat (Anspruch hat er definitiv) völlig verquer.

Alexander79:

--- Zitat von: KlammeKassen am 10.10.2024 08:09 ---Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.

--- End quote ---
Doch, du hast deine Meinung niedergeschrieben.


--- Zitat von: KlammeKassen am 10.10.2024 08:09 ---Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?

--- End quote ---
Denn Fakt ist.
Der Besoldungsgesetzgeber hat die Alimentation nach dem Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auszurichten.
Nun hat das BVerfG so etwa diese Werte mehr oder weniger erstmal in Raum gestellt.

So und in der Privatwirtschaft schreibt unser Grundgesetz explizit vor das der Staat (Besoldungsgesetzgeber) sich eben nicht in die Tarife einmischen darf.
Somit ist es nicht das Problem des Staates wenn man draußen "zu wenig" bekommt, sondern einzig und allein ihr eigenes Problem bzw das der Gewerkschaften.

Und genau deswegen hinkt der Vergleich zwischen Privatwirftschaft und Beamten nicht nur gewaltig, er ist schlicht wegen Mangels Vergleichbarkeit gar nicht möglich.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: shimanu am 10.10.2024 11:11 ---Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der A3 Beamte mit 4K Zuschläge eine nur für sich, also nach Abzug der Bedarfe für die Kinder, niedrigere Besoldung hat, als ein A11 Beamter der kinderlos ist.

Und insoweit wid der Wertigkeit des Amtes entsprechend auch dem A11 kinderlosen weiterhin mehr bezahlt als dem A3 Beamten mit 4K.

--- End quote ---

Nochmal: Eine "Für sich"-Besoldung gibt es nicht!

Auch beim A3 4K-Beamten besteht die Besoldung aus einer leistungsbezogenen Komponente (und sei es, dass seine "Leistung" größtenteils darin besteht, Woche für Woche 40 Stunden Dienst zu leisten) sowie einer leistungslosen Komponente.

Somit ist es absolut sachwidrig, aus dieser Gesamtbesoldung irgendwelche fiktiven Kinderbedarfe herauszurechnen, um zu irgendeiner fiktiven "Für-sich"-Besoldung zu gelangen. Diese fiktive "Für-sich"-Besoldung würde nämlich völlig die genannte leistungsbezogene Komponente der Gesamtbesoldung unterschlagen.

Und wenn die Gesamtbesoldung eines A3 4K-Beamten höher ist als die eines A11 Single-Beamten, dann ist die Wertigkeit der Ämter nach Art. 33 GG verletzt. Ganz einfach.

lotsch:

--- Zitat von: KlammeKassen am 10.10.2024 10:23 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 09:55 ---
--- Zitat von: waynetology am 10.10.2024 06:31 ---Ist es keine Möglichkeit, den ledigen kinderlosen Gelder zu streichen?

--- End quote ---

Nope, siehe beispielsweise die sehr gute Erläuterung von @emdy.

P.S. Und spätestens als Versorgungsempfänger wirst du dich über die höhere Pension freuen (aufgrund der verfassungsrechtlichen Begrenzung der leistungslosen Zuschläge, die auch bei dir irgendwann wegfallen).



--- Zitat von: KlammeKassen am 10.10.2024 09:01 ---Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für 2.500 Euro netto arbeiten geht, wenn ein A3er (auch mit 2 Kindern) 4.400 Euro netto bekommt. Es fällt also ein großer Teil an Einzahlern weg.

--- End quote ---

Nochmal: Ein verheirateter Bürgergeldempfänger mit zwei Kindern bekommt bis zu 3.860 € Grundsicherung (netto).

Selbstverständlich darfst du es gerne "verwerflich" finden, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern Anspruch auf 15% mehr, also auf 4.440 € Nettoalimentation hat (inklusive 500 € Kindergeld). Wobei ich mich wirklich frage, was genau daran in deinen Augen so "unfassbar ungerecht" sein soll.

Unabhängig von deiner persönlichen Meinung ist es jedoch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG und somit "gesetzt".

--- End quote ---

Es geht mir eher um den Blick über den Tellerrand hinaus. Sicherlich mag das für Beamte dann so sein, aber dann würde ein großer Teil der Arbeitnehmer mit 2 Kindern sich "ausbeuten" lassen.
Selbst wenn man das Kindergeld von 2 mal 250 Euro miteinrechnet, müsste man netto ja noch auf 3.360 Euro kommen. Das ist in vielen Teilen der Wirtschaft wirklich utopisch, im öffentlichen Dienst schon erst Recht.


Andre Frage wäre insbesondere beim Bund ja die Finanzierbarkeit.
Nancy fidnet schon 8 % Tariferhöhung viel zu viel (obwohl beim Bund ja mehr Beamte als Angestellte tätig sind), wenn sie dann dem Großteil 30 % mehr geben dürfte, wird es spannend für Deutschland Finanzen. Lindners Haushalt würde in sich zusammenbrechen  :D

--- End quote ---

Lindners Haushalt bricht so und so zusammen, da wir kein Wirtschaftswachstum haben, im Haushalt aber mit Wirtschaftswachstum kalkuliert wurde. Ich rechne mit baldigen Neuwahlen.

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