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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Lichtstifter:

--- Zitat ---Nach meinem Verständnis können angestellte Familienväter "aufstocken", was Beamten hingegen verwehrt ist (man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege).
--- End quote ---

Beim Bürgergeld mögest du Recht haben. Hier kann man nur in ganz wenigen Ausnahmen (in Elternzeit ohne Bezüge) aufstocken. Was Wohngeld betrifft sieht die Sache ganz anders aus, siehe unten stehenden Link.



--- Zitat ---Bei einem Beamten dagegen sollte jedoch die Besoldung des Dienstherren schon ausreichend sein, dass dieser eben nicht auf Sozialtransferleistungen zurückgreifen muss.
--- End quote ---


Sollen und Ist-Zustand. Zwei Welten.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.0.html


Da fragt man sich, warum nicht gleich die Steuermittel für eine ordentliche Besoldung aufgewendet werden, sondern den Umweg über das Antragswesen bei Sozialleistungen geht. Stimmt. Nicht jeder ist im Bilde, wie stark er mit seiner Besoldung mittlerweile finanziell stehen geblieben und abgehängt ist. Und bei denen, die es wissen wird sich nochmals ein gewisser Teil dafür schämen und sich nicht die Blöße geben, Sozialleistungen zu beantragen.

Unser Besolder wird für die Härtefälle den Ergänzungszuschlag auf Antrag einführen, in dem Glauben, dass das nur Einzelfälle sind. Wenn sich dann alle von A3-A9 den Abstand zur amstangemessenen Alimentation mittels Ergänzungszuschlag verkleinern, merkt man, dass der einfache und mittlere Dienst obsolet geworden ist. Was dann der g.D. von hält, wenn er von den niedrigeren Laufbahnen per Gesetz eingeholt wurde lässt Spannendes vermuten.

shimanu:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 11:36 ---
--- Zitat von: shimanu am 10.10.2024 11:11 ---Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der A3 Beamte mit 4K Zuschläge eine nur für sich, also nach Abzug der Bedarfe für die Kinder, niedrigere Besoldung hat, als ein A11 Beamter der kinderlos ist.

Und insoweit wid der Wertigkeit des Amtes entsprechend auch dem A11 kinderlosen weiterhin mehr bezahlt als dem A3 Beamten mit 4K.

--- End quote ---

Nochmal: Eine "Für sich"-Besoldung gibt es nicht!

Auch beim A3 4K-Beamten besteht die Besoldung aus einer leistungsbezogenen Komponente (und sei es, dass seine "Leistung" größtenteils darin besteht, Woche für Woche 40 Stunden Dienst zu leisten) sowie einer leistungslosen Komponente.

Somit ist es absolut sachwidrig, aus dieser Gesamtbesoldung irgendwelche fiktiven Kinderbedarfe herauszurechnen, um zu irgendeiner fiktiven "Für-sich"-Besoldung zu gelangen. Diese fiktive "Für-sich"-Besoldung würde nämlich völlig die genannte leistungsbezogene Komponente der Gesamtbesoldung unterschlagen.

Und wenn die Gesamtbesoldung eines A3 4K-Beamten höher ist als die eines A11 Single-Beamten, dann ist die Wertigkeit der Ämter nach Art. 33 GG verletzt. Ganz einfach.

--- End quote ---

Dem steht RdNr 47 und 49 des Beschlusses 2 BvL 4/18 entgegen:

"Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. "

"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>"

Ein Single Beamte muss nicht wie ein 4K Beamter besoldet werden. Ein Single Beamte A11 ist auch nicht mit einem A3 4K Beamten zu vergleichen.

Inwiefern hier eine leistungsbezogene Komponente der Gesamtbesoldung unterschlagen werden soll, erschließt sich mir nicht. Der Single A11 hat eine seiner Leistung entsprechende höhere Besoldung als der A3 mit 4K - auch wenn der Überweisungsbetrag höher ist.

Andernfalls müsste man ab dem 3. Kind auch zu dem Ergebnis kommen, dass es für diese keine Familienzuschläge mehr geben darf. Denn sonst wäre es nach deiner Logik auch nicht leistungsbezogen, wenn ein A3 Beamter mit 10 Kindern eine höhere Gesamtesoldung hat als ein Single B2 Beamter erhält. Es werden eben tatsächlich Kinderbedarfe berechnet / herausgerechnet um der Ämterwertigkeit gerecht zu werten.

emdy:
Das hast du einwandfrei zitiert. Nur, wie eben Swen und alle anderen Sachkundigen, etwa der DRB, gebetsmühlenartig wiederholen müssen, weil immer wieder wer meint er hätte das Ei des Kolumbus gefunden, ist es so, dass man sich eben nicht beliebig nur Stellen des Beschlusses zu eigen machen kann, die einem passen. Höhere Familienzuschläge sind ein gangbarer Weg. Die Lücke aber allein über leistungsfremde Zuschläge schließen zu wollen, ist es nicht.

Oder wie erklärst du dir, dass das VG Hamburg auf 100 Seiten ausführt, dass die Besoldung eines kinderlosen A15ers unter Anschau der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wohl verfassungswidrig ist?

shimanu:
Dann definiere die "Lücke".

Eine Lücke wird immer bestehen. Wenn der A3 Beamte 10 Kinder hat, wird er immer eine Höhe Gesamtbesoldung haben als ein kinderloser in egal welcher anderen - höheren - Besoldungsgruppe.

Skywalker2000:
Da höchstwahrscheinlich die Ampel-Regierung der nächsten Wochen zerfällt und Neuwahl anstehen, wird die AEZ-Problematik 2024 und 2025 nicht gelöst werden. Bis die neue Regierung steht und Ziele festlegen, vergeht viel Zeit.

Darüberhinaus wird die Tarifverhandlung wahrscheinlich ebenfalls nicht stattfinden, mit einer nicht mehr regierenden Regierung.

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