Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3002/3398) > >>

Bundi:
@BVerfGbeliever
Sind halt so meine Befürchtungen und Lehren die ich aus dem bisherigen Handeln oder besser Nichthandeln unserer Gesetzgeber für mich ziehe.
Was das BVerfG betrifft hoffe ich still und heimlich auch.
Leider lassen diese ewig langen Verfahren und das weiterhin Fehlen eines entsprechenden Urteils auch da meine Zweifel aufkommen.
Sicher ist die Materie so komplex und es kommt auf einen sauberen Blattschuss an als auf einen schnellen Deutschuss wie Swen schon schrieb.
Nur habe ich, wie ich ja schonmal schrieb, auch so meine Gedanken, dass sich das BVerfG der Wirkung eines entsprechenden Urteils bewusst sein dürfte und der darin liegenden Sprengkraft. Ja das Gericht hat Recht zu sprechen aber als höchste Instanz dürfte sich dies seiner Rolle aber auch seiner Verantwortung bewusst sein. Wie auf den letzten Seiten auch von anderen Kollegen geschrieben wurde, würde eine entsprechende massive Erhöhung der Grundgehälter erheblichen Wirbel verursachen.
Ja was Recht ist muss Recht bleiben, aber angesichts der Gratwanderung dürfte das BVerfG seine Rechtsprechung sehr sauber und besonnen abwägen.  Ich erwarte daher das ein entsprechendes Urteil noch länger auf sich warten lässt. Und selbst wenn dies kommt, was ich sehr hoffe, fürchte ich die Kreativität unserer Gesetzgeber und erwarte weitere wundersame und aller Voraussicht nach schräge Versuche sich der bitteren Wahrheit einer amtsangemssenen Alimentation zu stellen.
Abschliessend lasst uns Betroffene hoffen und wie dein Nick ausdrückt ans BVerfG believen.

DrStrange:

--- Zitat von: Bundi am 12.10.2024 12:54 ---dass sich das BVerfG der Wirkung eines entsprechenden Urteils bewusst sein dürfte und der darin liegenden Sprengkraft. Ja das Gericht hat Recht zu sprechen aber als höchste Instanz dürfte sich dies seiner Rolle aber auch seiner Verantwortung bewusst sein.

--- End quote ---

Ja, das befürchte ich auch: Rechtsprechung nach Lage. Siehe BVerfG Entscheidungen im Rahmen Corona. Insbesondere zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht und Schulschließungen. Das waren keine Glanzstunden.

tigertom:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.10.2024 11:44 ---@Bundi, grundsätzlich kann ich deine Gedanken nachvollziehen. Allerdings bin ich bezüglich Karlsruhe etwas optimistischer und hoffe, dass die Vorgaben so eindeutig sein werden, dass sie nicht wieder einfach ohne Weiteres unterlaufen werden können. Hoffentlich sind wir diesbezüglich bald schlauer.

Ansonsten hier noch mal ein kurzer "Faktencheck", wie sich die aktuelle Lage am Beispiel der Endstufe von A15 darstellt. Warum übrigens die Endstufe? Ganz einfach, wenn jemand beispielsweise mit 51 in diese Stufe kommt und mit 86 stirbt, hat er inklusive Pension insgesamt 35 Jahre, also mit Abstand die längste Zeit, in der Endstufe verbracht. Somit ist diese aus meiner Sicht eindeutig die relevanteste Stufe.

Bund           87.017 € in 2023  ->   94.156 € in 2024
Hessen         87.237 € in 2023  ->  101.224 € in 2025
Sachsen        87.358 € in 2023  ->  100.528 € in 2025
Bayern         89.289 € in 2023  ->   96.869 € in 2025
Ba.-Wü.        87.371 € in 2023  ->   94.708 € in 2025
Berlin         85.049 € in 2023  ->   93.824 € in 2025
Thüringen      87.457 € in 2023  ->   93.616 € in 2025
Brandenburg    84.501 € in 2023  ->   93.427 € in 2025
Rheinl.-Pfalz  85.842 € in 2023  ->   93.095 € in 2025
Niedersachsen  85.039 € in 2023  ->   92.221 € in 2025
Sachsen-A.     85.016 € in 2023  ->   92.202 € in 2025
Nordr.-Westf.  84.605 € in 2023  ->   91.791 € in 2025
Meck.-Vo.      84.187 € in 2023  ->   91.458 € in 2025
Schl.-Hol.     84.155 € in 2023  ->   91.315 € in 2025
Hamburg        83.693 € in 2023  ->   90.828 € in 2025
Bremen         83.190 € in 2023  ->   90.309 € in 2025
Saarland       82.779 € in 2023  ->   89.864 € in 2025


Man sieht, dass die "Spreizung" unter den Ländern von 6.510 € in 2023 deutlich auf 11.360 € in 2025 zugenommen hat. Außerdem wird nochmals offensichtlich, dass Hessen und Sachsen die Einäugigen unter den Blinden sind.

--- End quote ---

Muss man alles zeitinflationsbereinigt betrachten und auf dem gemeinsamen Nenner 40 Std bringen.

In A9 St 1 ist laut SGB der Bund das Schlusslicht.

tigertom:
*den


*DGB

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: tigertom am 12.10.2024 16:41 ---Muss man alles zeitinflationsbereinigt betrachten und auf den gemeinsamen Nenner 40 Std bringen.

--- End quote ---

Klar, kann man machen.

Aber das würde nichts daran ändern, dass z.B. in Hessen eine Erhöhung um fast 14.000 € beschlossen wurde (unter expliziter Nennung des BVerfG und verbunden mit der klaren Aussage, dass es noch mehr geben wird, sobald die nächste Entscheidung vorliegt), während z.B. in Thüringen die Erhöhung gerade mal gut 6.000 € beträgt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version