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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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InternetistNeuland:

--- Zitat von: Bundi am 12.10.2024 10:19 ---
--- Zitat von: MasterOf am 11.10.2024 23:04 ---
--- Zitat von: MaHa1710 am 11.10.2024 21:41 ---Weiß denn jemand wie es weitergehen soll ?

--- End quote ---

Meine Einschätzung:
Die werden den Entwurf - so wie er ist - im Kabinett beschließen und dann wird das ganze durch den Bundestag / Bundesrat gehen. Fertig.

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Sehe ich leider genau so.
Da keine Partei, egal welche, ein Interesse daran hat eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen wird es sicher so kommen.
Und was unsere Verbände dazu sagen interessiert die mit Sicherheit so ziemlich gar nicht.
Dann ist ein Gesetz in der Welt, von welchem behauptet werden wird, es stellt eine verfassungsgemäße Alimentation sicher so dass im Nachgang alle eingegangenen Widersprüche beschieden werden können und fertig ist es für unseren ach so geschätzten Dienstherrn erstmal.
Man muss sich dann zunächst einmal nur mit den Kollegen beschäftigen die klagen werden. Wage mal die Prognose das werden erheblich weniger sein als die welche Widerspruch eingelegt haben.
Die fälligen Verfahren werden ob des hier ja schon reichlich diskutierten Rechtschutzes bei jahrelangen oder jahrzehntelangen Verfahrensdauern das Problem in die Ferne schieben.
Auch eine Option weiter kräftig einzusparen zu Lasten der Beamten.
Eigentlich hilft nur ein zeitnahes Urteil des BVerfG welches ganz klare Weichen stellt.
Aber selbst da habe ich keine Hoffnung mehr, denn unsere ach so gesetzestreuen Dienstherrn interessiert bereits jetzt schon die Verfassung und die Rechtsprechung einen feuchten Dreck. Selbst wenn Karlsruhe entscheidet, so werden die Politikschauspieler dann mit aller Energie daran gehen weitere neue kranke Konstruktionen zu schaffen mit denen sich das BVerfG erstmal wieder beschäftigen muss. Wenn man nicht total verzweifeln will hilft eigentlich nur noch sich seine eigene Worklifebalance ala Kimonbo herzustellen.

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Da Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber über das Gehalt Werbungskosten sind, haben diese natürlich Einfluss auf die Mindestalimentation.

BVerfGBeliever:
@Bundi, grundsätzlich kann ich deine Gedanken nachvollziehen. Allerdings bin ich bezüglich Karlsruhe etwas optimistischer und hoffe, dass die Vorgaben so eindeutig sein werden, dass sie nicht wieder einfach ohne Weiteres unterlaufen werden können. Hoffentlich sind wir diesbezüglich bald schlauer.

Ansonsten hier noch mal ein kurzer "Faktencheck", wie sich die aktuelle Lage am Beispiel der Endstufe von A15 darstellt. Warum übrigens die Endstufe? Ganz einfach, wenn jemand beispielsweise mit 51 in diese Stufe kommt und mit 86 stirbt, hat er inklusive Pension insgesamt 35 Jahre, also mit Abstand die längste Zeit, in der Endstufe verbracht. Somit ist diese aus meiner Sicht eindeutig die relevanteste Stufe.

Bund           87.017 € in 2023  ->   94.156 € in 2024
Hessen         87.237 € in 2023  ->  101.224 € in 2025
Sachsen        87.358 € in 2023  ->  100.528 € in 2025
Bayern         89.289 € in 2023  ->   96.869 € in 2025
Ba.-Wü.        87.371 € in 2023  ->   94.708 € in 2025
Berlin         85.049 € in 2023  ->   93.824 € in 2025
Thüringen      87.457 € in 2023  ->   93.616 € in 2025
Brandenburg    84.501 € in 2023  ->   93.427 € in 2025
Rheinl.-Pfalz  85.842 € in 2023  ->   93.095 € in 2025
Niedersachsen  85.039 € in 2023  ->   92.221 € in 2025
Sachsen-A.     85.016 € in 2023  ->   92.202 € in 2025
Nordr.-Westf.  84.605 € in 2023  ->   91.791 € in 2025
Meck.-Vo.      84.187 € in 2023  ->   91.458 € in 2025
Schl.-Hol.     84.155 € in 2023  ->   91.315 € in 2025
Hamburg        83.693 € in 2023  ->   90.828 € in 2025
Bremen         83.190 € in 2023  ->   90.309 € in 2025
Saarland       82.779 € in 2023  ->   89.864 € in 2025


Man sieht, dass die "Spreizung" unter den Ländern von 6.510 € in 2023 deutlich auf 11.360 € in 2025 zugenommen hat. Außerdem wird nochmals offensichtlich, dass Hessen und Sachsen die Einäugigen unter den Blinden sind.

Knecht:
Mal was Anderes: wann gibt's eigentlich die Tabellen für den Bund 25? Auch hier scheinen uns die Länder wieder einmal weit voraus zu sein...

PolareuD:
@ BVerfGBeliever

Die Werte differenzieren aber sehr stark, je nach dem welche Besoldungsgruppe man betrachtet. In A12 zum Beispiel ist die Besoldung 2025 in Hessen schlechter als aktuell beim Bund.

BVerfGBeliever:
@PolareuD, in Hessen gibt es nach meinem Verständnis einen Zuschlag ("Landesanteil Besoldung") von fünf Prozent, der nicht in den Tabellen auftaucht.

So bekommt z.B. ein Endstufen-A12 in Hessen laut hiesigem Rechner ab August 2025 ein Grundgehalt (inklusive Zuschlag) von 72.552 €, während es bei uns im Bund aktuell nur 69.780 € sind.

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