Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
KlammeKassen:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 11.10.2024 14:14 ---@KlammeKassen, danke für den Link (und sorry, dass ich vorgestern möglicherweise ein wenig "unfreundlich" dir gegenüber gepostet hatte). Ansonsten habe ich gerade mal kurz versucht, mich in deine Lage (Tarifangestellter in einer höheren Entgeltgruppe) zu versetzen. Dabei ist mir ein "strukturelles Problem" aufgefallen:
1.) Ausgangspunkt ist die bekannte Tatsache, dass eine vierköpfige Bürgergeldfamilie einen Grundsicherungsbedarf von rund 3.900 € monatlich hat.
2.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "niedrigen" Gruppen
- Beamte haben wie bekannt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf mindestens 15% mehr, also rund 4.400 € Nettoalimentation. Aktuell bekommen sie diese nicht, also können sie zum einen klagen und zum anderen darauf hoffen, dass die Besoldungsgesetzgeber früher oder später durch Karlsruhe dazu "gezwungen" werden, wieder auf den Weg der verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.
- Für Tarifangestellte gibt es diese Möglichkeit nicht. ABER: Wenn das Gehalt eines 4K-Angestellten unterhalb der genannten Grundsicherung liegt, kann er nach meinem Verständnis "aufstocken". Somit hat er quasi ebenfalls einen impliziten Anspruch auf eine gewisse "Alimentation", zwar eventuell nicht ganz auf 4.400 €, aber vielleicht auf 4.100 € (ich habe keine Ahnung, welche genauen Regeln für Aufstocker gelten).
3.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "höheren" Gruppen
- Unter anderem aufgrund des Binnenabstandsgebots haben auch Beamte in höheren Besoldungsgruppen einen Anspruch auf eine bestimmte Besoldung, die aktuell (bei weitem) nicht erreicht wird. Genau wie oben haben wir "Betroffene" zum einen die Hoffnung auf Karlsruhe. Zum anderen können wir klagen, was ja auch einige von uns hier im Forum dank der Initiative von @PolareuD und anderen bereits aufs Gleis gesetzt haben.
- Tarifangestellte in höheren Gruppen haben hingegen das Problem, dass sie im Gegensatz zu uns keinen Rechtsanspruch auf eine höhere Entlohnung haben (und die Lücke auch nicht durch "Aufstocken" geschlossen werden kann). Die einzige Option besteht somit darin, in der tariflichen Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern dafür zu sorgen, dass auch in höheren Gruppen die Gehälter in einem "gesunden" Verhältnis sowohl zu den Beamten als auch zur Privatwirtschaft stehen. Dabei ist Verdi vermutlich leider ein sehr ungeeigneter "Player", eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen.
ABER: Für all das Genannte tragen wir (Beamten) keinerlei Verantwortung oder "Schuld"! Somit könnt ihr also entweder weiterhin auf uns schimpfen und uns unsere verfassungsrechtlich geschuldete Besoldung neiden. Oder aber ihr versucht, konstruktiv eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen. Aber wie gesagt, wir sind diesbezüglich nicht euer Ansprechpartner..
--- End quote ---
Alles gut :D. Unser "Arbeitgeber" bzw. "Dienstherr" redet leider immer vom Sparen, wenn es um das Personal geht. Bei allen anderen Dingen wird nie so genau hingeschaut. Wenn an anderen Stellen sparsamer gewirtschaftet werden würde, wäre die Bezahlung beider "Gruppen" in deutlich besserem Umfang möglich. Wenn ich es richtig weiß, sind die Personalausgaben (glaube ich, keine Garantie!) bei 8-9 % des Haushalts vom Bund. Von daher wird hier meiner Meinung nach sowieso von Seiten des Arbeitgebers/Dienstherrs überdramatisiert. Es steht in keinem Verhältnis, wenn man andere Dinge, die im Haushalt stehen, betrachtet (es gibt schon wieder "Vermutungen", dass das Bürgergeld nächstes Jahr wieder deutlich stärker zu Buche schlagen wird); am 24.10.2024 gibt es erstmal neue Steuerschätzerprognosen, die dürften sicherlich nicht rosig aussehen; leider wird das dann immer als Anlass genommen, am Personal zu sparen statt an anderen Dingen. In Infrastruktur wurde es ja leider dann auch nicht stattdessen gesteckt.
Skywalker2000:
Da immer wieder hier berichtet wird, dass der aktuelle Entwurf nicht verfassungsgemäß wäre bzw die Beträge zum AEZ viel zu niedrig bemessen wurden (was auch meine Meinung ist, da ist noch viel Luft nach oben).
Da mittlerweile sämtliche Dienstherrn außer Bund den Urteil umgesetzt haben, gibt es da Rezensionen zu diesem Thema? Sind die Beamten mit der Umsetzung zufrieden bzw gibt es neue Beschwerden?
PolareuD:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 12.10.2024 19:48 ---Da immer wieder hier berichtet wird, dass der aktuelle Entwurf nicht verfassungsgemäß wäre bzw die Beträge zum AEZ viel zu niedrig bemessen wurden (was auch meine Meinung ist, da ist noch viel Luft nach oben).
Da mittlerweile sämtliche Dienstherrn außer Bund den Urteil umgesetzt haben, gibt es da Rezensionen zu diesem Thema? Sind die Beamten mit der Umsetzung zufrieden bzw gibt es neue Beschwerden?
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In Hamburg wurde ebenfalls ein FEZ eingeführt. Die eingelegten Widersprüche wurden ablehnend beschieden. Bei knapp 80.000 Landesbeamten wurden ca. 12.000 Widersprüche eingelegt. Mit dem Widerspruchsbescheid sind zwischenzeitlich über 8.000 Klagen am VG Hamburg eingegangen. Das VG Hamburg hat dazu 5 Leitverfahren initiiert und zwischenzeitlich Vorlagebeschlüsse an das BVerfG verfasst. Darin hält man die Besoldungsgruppe bis A15 für unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen. So zumindest mein Kenntnisstand.
In NRW liegen über 140.000 Widersprüche vor, die aber noch nicht beschieden wurden. Bei Übertragung der Relation wie in Hamburg drohen in NRW bis zu 100.000 Klagen.
Besoldungswiderspruch:
--- Zitat von: PolareuD am 12.10.2024 20:02 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 12.10.2024 19:48 ---Da immer wieder hier berichtet wird, dass der aktuelle Entwurf nicht verfassungsgemäß wäre bzw die Beträge zum AEZ viel zu niedrig bemessen wurden (was auch meine Meinung ist, da ist noch viel Luft nach oben).
Da mittlerweile sämtliche Dienstherrn außer Bund den Urteil umgesetzt haben, gibt es da Rezensionen zu diesem Thema? Sind die Beamten mit der Umsetzung zufrieden bzw gibt es neue Beschwerden?
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In Hamburg wurde ebenfalls ein FEZ eingeführt. Die eingelegten Widersprüche wurden ablehnend beschieden. Bei knapp 80.000 Landesbeamten wurden ca. 12.000 Widersprüche eingelegt. Mit dem Widerspruchsbescheid sind zwischenzeitlich über 8.000 Klagen am VG Hamburg eingegangen. So zumindest mein Kenntnisstand.
In NRW liegen über 140.000 Widersprüche vor, die aber noch nicht beschieden wurden. Bei Übertragung der Relation wie in Hamburg drohen in NRW bis zu 100.000 Klagen.
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Wir bräuchten sowas ähnliches für Klagen gegen die Besoldung direkt zum BVerwG und von da schnell zum BVerfG ;D
BGH wird Herr der Leitentscheidungsverfahren
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundestag-gesetz-massenverfahren-leitentscheidungen-bgh
PolareuD:
Nicht zu vergessen, die aktuellen Beschlüsse des VG und OVG Koblenz. Die thematisieren Explizit das Hinzuverdienermodell in RLP, welches ebenfalls für unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eingestuft wird. Dementsprechend wurden bzw. werden Vorlagebeschlüsse an das BVerfG erlassen.
Es ist zwar ein Blick in die Kristallkugel, aber die Wahrscheinlichkeit das derartige Konstrukte den 17 Dienstherrn um die Ohren fliegen werden, ist nicht gerade unerheblich.
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