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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Wasserkopp:
--- Zitat von: Maximus am 14.10.2024 21:10 ---Jetzt ist es aber so, dass tatsächlich zeitnah ein Urteil ansteht. Meine Hoffnung ist nun, dass Karlsruhe so eindeutige Vorgaben macht, dass auch der Bund hieran nicht vorbei kommt.
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Wie kommst du darauf, dass a) ein Urteil zeitnah ansteht und b) es konkrete Vorgaben enthält? Bisher wurde ja schon öfter auf ein Urteil spekuliert und dieses immer weiter in die Zukunft verschoben.
GeBeamter:
--- Zitat von: clarion am 15.10.2024 06:54 ---Einen unabhängigen linearen Anstieg von Besoldung und Miete wird es nicht geben. Bei hoher Inflation gibt es auch hohe Tarifabschluss. Insofern ist deine Rechenübung substanzlose Unkerei.
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Seiten so gelacht. Der letzte Tarifabschluss belief sich durch den Sockelbetrag +5,5% in den höheren Besoldungsgruppen maximal auf 8-9% auf zwei Jahre. Selbst bei den niedrigen Besoldungsgruppen waren es 16% max. auf zwei Jahre. D.h. die höheren Lohngruppen sind etwa 4% unter der jeweiligen Jahresinflation geblieben, die oberen Lohngruppen sogar 8%.
Und auch die Lohnabschlüsse davor haben maximal das Inflationsniveau ausgeglichen, wenn überhaupt. Beamtenjeff hat aber Recht: zwar ist die Miete in irgendeiner Form Bestandteil des Warenkorbs, der zur Berechnung der Inflation herangezogen wird, aber in einigen Regionen sind die Mietsteigerungen so erheblich, dass sie weit oberhalb des allgemeinen Inflationsniveau liegen. Steigerungen von 6-10% in Jahren mit "Regel"-Inflation von um 2% waren zuletzt keine Seltenheit.
Maximus:
--- Zitat von: Wasserkopp am 15.10.2024 07:01 ---
--- Zitat von: Maximus am 14.10.2024 21:10 ---Jetzt ist es aber so, dass tatsächlich zeitnah ein Urteil ansteht. Meine Hoffnung ist nun, dass Karlsruhe so eindeutige Vorgaben macht, dass auch der Bund hieran nicht vorbei kommt.
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Wie kommst du darauf, dass a) ein Urteil zeitnah ansteht und b) es konkrete Vorgaben enthält? Bisher wurde ja schon öfter auf ein Urteil spekuliert und dieses immer weiter in die Zukunft verschoben.
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Zur Berliner Besoldung sollte es eigentlich in diesem Jahr eine Entscheidung geben. Wegen sehr umfangreicher Stellungnahmen kam es zu Verzögerungen (siehe Link)
https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/240927-never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr
Es wird nunmehr vermutet, dass Karlsruhe im ersten Quartal 2025 seine Entscheidung verkündet. Meine Befürchtung ist aber, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen wird.
Um die gerichtliche Autoriät nicht vollends zu verlieren, wird Karlsruhe konkrete Vorgaben machen müssen. Das Gericht hat doch gesehen, was seit der Entscheidung aus 2020 passiert ist.
Knecht:
Karlsruhe verkommt leider zur Lachnummer. Das lese ich hier schon seit Jahren, dass wir kurz vor einer Entscheidung stehen.
Auch, dass die Presse sich auf unsere Seite schlagen würde wurde hier schon propagiert. Offensichtlich ist das Gegenteil der Fall.
Niemand hält sich ans Recht und niemanden interessiert es. Die Parolen von Verfassung und co. werden immer nur rausgeholt, wenn es ins eigene Bild passt - alles zum brechen.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.10.2024 02:10 ---Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:
Besoldung (+2,4%/Anno) Imaginäre Miete (+6%/anno) Verhältnis von Einkommen zu Miete
3.948 2.500 1,58
4.043 2.625 1,54
4.270 2.756 1,55
4.372 2.894 1,51
4.477 3.039 1,47
4.675 3.191 1,47
4.787 3.350 1,43
4.902 3.518 1,39
5.019 3.694 1,36
5.140 3.878 1,33
5.263 4.072 1,29
5.479 4.276 1,28
5.611 4.490 1,25
5.746 4.714 1,22
5.884 4.950 1,19
6.025 5.197 1,16
6.009 5.457 1,10
6.154 5.730 1,07
6.301 6.017 1,05
Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.
FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.
--- End quote ---
Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.
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