Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Soldat1980:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 11:31 ---
--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:25 ---
Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

--- End quote ---

Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess

--- End quote ---

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften
(Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) Bearbeitungsstand vom 16.01.2023

Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.

regas:

--- Zitat von: Rentenonkel am 07.11.2025 11:14 ---
--- Zitat von: Knecht am 07.11.2025 09:12 ---
Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?


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Das wird er auch, aber noch nicht 2025, sondern erst, nachdem das Maidowski Urteil den Bund dazu zwingt, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Gerüchten zufolge kommt das Urteil mit dem Weihnachtsmann, vielleicht aber auch erst mit den heiligen drei Königen und wenn es schlecht läuft mit dem Osterhasen.

Letzterer ist auch dafür zuständig, mit dem Maidowski Urteil von Karlsruhe nach Berlin zu hoppeln, damit es in Berlin gelesen werden kann. Unterwegs muss er auch noch in 16 anderen Landeshauptstädten einen Zwischenstopp machen, damit auch die dortigen Landesfürsten einen Blick in das Urteil werfen können.

Bis es schlussendlich in Berlin ankommt, dauert es etwas. Dort wird dann das BMI den BMF erklären müssen, wieviel Geld es braucht, und dann wird der Nikolaus das Geld beim BMF abholen und zum BMI bringen. Vielleicht hat der Nikolaus schon 2026 Zeit, vielleicht auch erst 2027 oder auch erst 2028 .... wer kann das schon vorhersehen?

Dennoch wird, so denke ich, das Maidowski Urteil ein wegweisendes Urteil zugunsten der Beamten werden und somit ein wichtiger Meilenstein.

Das Verfahren hat mit dem, was hier in der Presse herumgeistert, allerdings nichts zu tun.

@Vbob2: Danke, dass Du das Rundschreiben veröffentlicht hast.

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Mit dieser großen Menge an Optimismus wundere ich mich manchmal, ob ich euch nicht psychologische Beratung vorschlagen sollte…

Schlussendlich wird genau das eintreten, was ich vor einigen Wochen bereits geschrieben hatte: Der Bund wird möglichst versuchen, an jeder Ecke sparen zu können, wo es nur geht, in dem er die ganzen Zuschläge in der verrückten Welt der Zuschlagsorgien so stark anhebt, dass der Single-Beamte bzw. die meisten Beamten einfach leer ausgehen werden.

Diese hypothetischen Szenarien von wegen "Grundbesoldung muss um 15-20% steigen, weil Beamter X muss Familie aus Grundbesoldung ernähren können" scheinen ja rechtlich nicht vollkommen ad absurdum zu sein, aber sie sind dafür vollkommen realitätsfern. Das BVerfG als Staatsorgan wird hier auch einen Teufel tun, um der Bundesregierung hier komplett auf den Schlips zu treten und damit eine Staatshaushaltskrise auslösen zu wollen.

TL;DR: Setzt einfach Kinder auf die Welt, wenn ihr wirklich von den Zuschlägen profitieren wollt. Mit den Zuschlägen lassen sich auch die Häuser finanzieren, wenn Beamter X ohne Kind bei A10 nur 3k netto heim bringt und Beamter Y mit 2 Kindern dann bald 4k netto bekommt.

Maximus:

--- Zitat von: Soldat1980 am 07.11.2025 11:58 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 11:31 ---
--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:25 ---
Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

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Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess

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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften
(Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) Bearbeitungsstand vom 16.01.2023

Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.

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Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Rheini:

--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 12:30 ---
--- Zitat von: Soldat1980 am 07.11.2025 11:58 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 11:31 ---
--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 11:25 ---
Für mich ist immer noch unklar, wann genau die Veröffentlicheung des Referentenentwurfes erfolgt (vor oder nach der Ressortabstimmung). Unter 1. steht nur, dass der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geht. Zur Veröffentlichung steht hier nichts...

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Ich denke nach der Ressortabstimmung.

https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess

--- End quote ---

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften
(Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) Bearbeitungsstand vom 16.01.2023

Dieser wurde damals veröffentlicht auf der Homepage vom BMI am 01.02.2023. Anschließend hatten die Verbände 4 Wochen Zeit sich daran zu beteiligen. Am 28.02.2023 kamen die meisten Zuarbeiten zurück. Danach wird es dann ein Regierungsentwurf der im Kabinett behandelt wird. Also muss die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt sein.

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Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

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Oder Kinder adoptieren, die weiterhin im Ausland leben.

Oder ne Anwärterklasse, die sich gegenseitig adoptiert 🫣.

Rentenonkel:
Wenn ich davon ausgehe, dass die Zahl von 1,2 MRD annähernd stimmt, möchte ich noch etwas anmerken:

Die Mehrbelastung für die kinderreichen Beamten sind seitens des BVerfG auch der Höhe nach ziemlich gut bezifferbar. Die Änderung des Gesetzes für kinderreiche Beamte und die damit verbundenen Mehrkosten hat das Land NRW seinerzeit etwa 80 Mio EUR / Jahr gekostet. Das Land NRW beschäftigt etwa 282.000 Beamte.

Wenn man diese Zahlen jetzt auf den Bund (inklusive der Soldaten) hochrechnet und von annähernd gleichen Strukturen ausgeht, wäre ich nicht überrascht, wenn der Bund hier mit etwas über 100 Mio EUR / Jahr rechnen müsste. Somit würde von den 1,2 MRD, die hier für die letzten 5 Jahre im Raum stehen, alleine für die kinderreichen Beamten ein Anteil von etwa 500 Mio EUR gezahlt werden müssen.

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