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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Umlauf:

--- Zitat von: Umzug 1 am 07.11.2025 14:57 ---
--- Zitat von: Knecht am 07.11.2025 14:23 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 14:00 ---Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

--- End quote ---

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

--- End quote ---

Folgender Satz aus dem Schreiben der GDL verdient besondere Beachtung.

Die]Zahlung der regulären Bezüge ohne die angesprochene Erhöhung, ist nicht von der Systemumstellung betroffen und wird wie gewohnt angewiesen.

Werde mal meiner Besoldungsstelle das Schreiben der GDL z. K. geben, ob dort auch derartige Schwierigkeiten bekannt sind.

--- End quote ---

Steht doch in dem Schreiben drinnen: Betrifft das Bundeseisenbahnvermögen als Besoldungsstelle.

BVA und BAV haben bereits mit der Auszahlung der Abschläge begonnen. Lief dort zwar unfreiwillig ruckelig an, aber es läuft. Das wurde aber auch schon im Forum beschrieben.

Umzug 1:

--- Zitat von: Umlauf am 07.11.2025 15:02 ---
--- Zitat von: Umzug 1 am 07.11.2025 14:57 ---
--- Zitat von: Knecht am 07.11.2025 14:23 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 07.11.2025 14:00 ---Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

--- End quote ---

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

--- End quote ---

Folgender Satz aus dem Schreiben der GDL verdient besondere Beachtung.

Die]Zahlung der regulären Bezüge ohne die angesprochene Erhöhung, ist nicht von der Systemumstellung betroffen und wird wie gewohnt angewiesen.

Werde mal meiner Besoldungsstelle das Schreiben der GDL z. K. geben, ob dort auch derartige Schwierigkeiten bekannt sind.

--- End quote ---

Steht doch in dem Schreiben drinnen: Betrifft das Bundeseisenbahnvermögen als Besoldungsstelle.
BVA und BAV haben bereits mit der Auszahlung der Abschläge begonnen.

--- End quote ---

Danke für den Hinweis. Geht ja aus dem Schreiben hervor. Mal abwarten, welche Antwort meine Besoldungsstelle abgibt.

Rentenonkel:

--- Zitat von: HlMatthäus am 07.11.2025 14:36 ---
Wir müssen weg von der Umlage hin zu Kapitaldeckung. Das was die FDP eigentlich mal machen wollte. ALlerdings nicht mit solchen homöopathischen Beträgen a la 10 Mrd. sondern über die Bruttobeträge der Einkommen nicht alles über Umlage sondern auch noch in einen Kapitalstock packen.

--- End quote ---

Seit Bismarcks Zeiten wird darüber gestritten, welche der beiden Finanzierungsalternativen der anderen überlegen sei. Dabei wird jedoch regelmäßig vergessen zu erwähnen, wie sich das System der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) diesbezüglich entwickelt hat. Es ist wenig bekannt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung ursprünglich stärker auf einem Kapitaldeckungsverfahren basierte.

In der Aufbauphase wurden die noch geringen Mittel im Kapitalstock – bei geringeren Leistungsausgaben – durch einen Finanzierungsbeitrag aus Steuermitteln aufgestockt. Im historischen Verlauf hat der Staatszuschuss einen lange wachsenden Anteil der Einnahmen der GRV ausgemacht. Grund war nicht zuletzt der Ausgleich für so genannte versicherungsfremde Leistungen.

Insbesondere durch die zweimaligen Währungsreformen – im Gefolge der Weltwirtschaftskrise 1923 und nach dem II. Weltkrieg – wurden die bei der Rentenversicherung akkumulierten Kapitalreserven fast vollständig entwertet (was für Lebensversicherungen, Teile der betrieblichen Alterssicherung und die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe noch deutlicher galt).

Nach der Währungsreform 1948 wurde im Prinzip wieder eine kapitalgedeckte Rentenfinanzierung mit einem Abschnittsdeckungsverfahren für zehnjährige Deckungsabschnitte angestrebt. Die endgültige Umstellung auf ein reines Umlageverfahren erfolgte 1969 mit dem Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz und einer Reduzierung der Rücklage der GRV auf drei Monatsausgaben.

Hinsichtlich des gesamten Alterssicherungssystems hat man 2001 mit der Riesterrente die Säule der gesetzlichen Rentenversicherung um 4 % abgesenkt, und hat dafür der kapitalgedeckten (Riester-)Rente auf der dritten Ebene einen Bedeutungszuwachs zukommen lassen.

Die Ergebnisse des Verschiebens war für einen breiten Teil der Bevölkerung eher nachteilig, da die seitens der Privatwirtschaft gemachten Versprechen, die ähnlich wie Du argumentiert haben, sich aus verschiedenen Gründen eben nicht bewahrheitet haben. Man hat einfach unterschätzt, wie viel von dem Beitrag für die Absicherung der biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Erwerbsminderung und Tod) zurück gelegt werden müssen.

MrFen:
Aber die Absicherung der biometrischen Risiken entfallen doch, wenn es für die Gesamtheit der Rentenkasse getan wird und nicht individuell abgesichert wird. Oder nicht?

MrFen:

--- Zitat von: Blablublu am 07.11.2025 14:23 ---Es ist doch recht einfach, bei den 1,2 MRD ist alles dabei, Besoldungsanpassung und amtsangemessene Alimentation. Man wird auch nur etwas rückwirkend bekommen, wenn man Widerspruch eingelegt hat und Kinder hat und das erst 2027.

Damit lösen sich für den DH mehrerer Probleme:

1.  Hat man 7 Jahre Zeit gewonnen.
2.  Das unsägliche Seehofer Rundschreiben ist aus der Welt, weil nur ein Bruchteil der Beamten wird darauf Klagen.
3. Und selbst wenn jemand so dumm ist und dagegen klagt, so ist er, bis zum Urteil vom BVerfG schon unter der Erde, es sei denn er ist Generation Z.

So sieht die knallharte Realität aus, der DH führt uns am Nasenring durch die Arena und wir können absolut nix dagegen machen, außer Klagen. Nur was nützt das, wenn die Verfahren schlichtweg Jahrzehnte brauchen? Will man sich wirklich, so das Leben ruinieren. Denn so ein Verfahren beschäftigt einen, auch wenn es der Anwalt durchzieht.

--- End quote ---

Ich denke schon, dass es eine bisher völlig ungenutzte Möglichkeit seitens des Beamtentums gibt. Wir dürfen zwar nicht streiken und/oder unseren Dienst niederlegen, aber uns allen steht es doch frei zu demonstrieren und so auf uns aufmerksam zu machen. Das Problem was ich nur sehe ist, dass es immernoch viel zu wenige mitbekommen haben, geschweige denn das sie wissen worum es eigentlich geht. Die Mobilisierung dürfte also schwer werden. Ich denke aber grundsätzlich, dass es ziemlich viel Aufsehen erregt, wenn sich Bundes- und Landesbeamte in Berlin gemeinsam versammeln. Das könnte man auch gleichzeitig nutzen um die Misstände mal offen zu legen und unsere Seite, welche der zivilen Gesellschaft nahezu unbekannt ist, darzustellen.

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