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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DerAlimentierte:
Weiß eigentlich einer, wie es nun weitergeht nach dem Beteiligungsgespräch im BMI vom 11. Oktober 2024? Sprich, was nun als Nächstes ansteht und ob da eine Zeit bzw. Frist festgelegt wurde?
Ozymandias:
Bis zur Veröffentlichung einer Entscheidung muss man noch mal ca. 3 Monate oben drauf rechnen. Daher wird es wirklich Q1 oder sogar Anfang Q2 werden bis wir wissen was Sache ist.
Und die (Landes)Richter wollen mittlerweile ihr eigenes Süppchen kochen und eine Abkopplung von der A-Besoldung erreichen.
Wenn auch nicht ganz zu Unrecht, wenn man mittlerweile die Polizistenbesoldung mit der Richterbesoldung vergleicht und auch auf die EU-Statistik schaut.
Die Pensionen sind ihr eigenes Thema. Das Land BW verweist z.B. in der Gesetzesbegründung auf ein Verfahren in Lüneburg und 2 in Hamburg, die vor dem BVerfG liegen und zu einer eigenen Rechtsprechung führen könnten. Das Thema ist also auch bereits anhängig. Hier kann das BVerfG aber relativ einfach einen Riegel vorschieben und sagen mit den xx% Prozenten ist den Pensionären genüge getan, es richtet sich nach der stinknormalen Alimentation.
Auf die Reparaturgesetze, Partnereinkommen und die Zuschlagsorgien wird die Antwort des BVerfG dagegen weitaus komplizierter.
beamtenjeff:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 15.10.2024 08:57 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.10.2024 02:10 ---Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:
Besoldung (+2,4%/Anno) Imaginäre Miete (+6%/anno) Verhältnis von Einkommen zu Miete
3.948 2.500 1,58
4.043 2.625 1,54
4.270 2.756 1,55
4.372 2.894 1,51
4.477 3.039 1,47
4.675 3.191 1,47
4.787 3.350 1,43
4.902 3.518 1,39
5.019 3.694 1,36
5.140 3.878 1,33
5.263 4.072 1,29
5.479 4.276 1,28
5.611 4.490 1,25
5.746 4.714 1,22
5.884 4.950 1,19
6.025 5.197 1,16
6.009 5.457 1,10
6.154 5.730 1,07
6.301 6.017 1,05
Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.
FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.
--- End quote ---
Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.
--- End quote ---
Das könnte man durchaus mit einem AEZ abfedern, schließlich sind die 6% Mietsteigerung vor allem ein Faktor, welchen man in Ballungsgebieten anwenden müsste. Auch deshalb denke ich, dass ein AEZ unausweichlich ist, natürlich muss dieser nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich wurde mit dem derzeitigen Entwurf ca. 100 Euro abgezogen kriegen :D Spannende Zeiten.
Imperator:
--- Zitat von: DerAlimentierte am 15.10.2024 10:28 ---Weiß eigentlich einer, wie es nun weitergeht nach dem Beteiligungsgespräch im BMI vom 11. Oktober 2024? Sprich, was nun als Nächstes ansteht und ob da eine Zeit bzw. Frist festgelegt wurde?
--- End quote ---
"Der Kabinettsbeschluss wird für November anvisiert, um dann in das Gesetzgebungsverfahren zu gehen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für März 2025 angepeilt."
Vielleicht noch ganz wichtig: "Das BMI verwies auf knappe finanzielle Mittel und den damit einhergehenden Auftrag, ausschließlich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Grundlegende Änderungen am Entwurf wurden nicht in Aussicht gestellt"
Quelle wurde bereits vor ein paar Tagen meine ich hier gepostet: https://www.dgb.de/aktuelles/news/dgb-fordert-verfassungskonforme-bundesbesoldung/
GeBeamter:
--- Zitat von: Taigawolf am 15.10.2024 09:57 ---
Ich habe inzwischen die starke Vermutung, dass selbst bei einer massiven Einhegung durch das BVerfG das Gerechne nicht aufhören wird. Wenn man bei der Alimentation nicht mehr entsprechend rumtricksen darf oder kann, dann finden sie andere Wege. Und irgendwie glaube ich, dass das was mit den Pensionen etc. zu tun haben wird. Was da für ein "Einsparpotential" auf dem Tisch liegt... und komischerweise wird medial das Thema "unverschämt hohe Pensionen" ja gerade mal wieder durch den Kakao gezogen.
Etwaige Zusammenhänge sind natürlich rein zufällig.
--- End quote ---
Da bin ich etwas entspannter. Zwar sind die Pensionen immer wieder auf dem Kieker, aufgrund des Vertrauensschutzes wird der Gesetzgeber hier aber für bereits ernannte Beamte kaum etwas machen können. Und auch das BVerfG hat bei der damaligen Reduktion der Maximalpension auf 71% bereits geurteilt, dass damit mit Blick auf das Alimentationsprinzip das Ende der Fahnenstange erreicht sei.
Im Gegenteil. Ich denke aktuell wird es u.U. Konstellationen geben, wo aufgrund der hohen Wohn- und Energiekosten sogar die 71% Maximalpension nicht mehr über der Grundsicherung liegen. Damit wird der Gestaltungsspielraum in diesem Bereich deutlich eingeengt.
Abgesehen davon: wenn die Bruttolöhne hinter der Wirtschaft liegen (und zum Teil unter dem "Lohn" für Arbeitslosigkeit), dann ist zumindest die vergleichsweise gute Versorgung im Alter ein Grund in den öffentlichen Dienst zu gehen. Rasiert man auch diesen Aspekt, dann wird der Staat perspektivisch kein brauchbares Personal mehr akquirieren.
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