Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
tigertom:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 19.10.2024 19:17 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:31 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:13 ---
Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.
--- End quote ---
Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…
--- End quote ---
Als A15 brauchst du garnicht jammern.
--- End quote ---
Du hast es nicht verstanden. Einfach nicht verstanden. War das ein Anflug aus der Ecke "simple minded" ?
Auch ihm mit seiner Qualifikation stehen 15% mehr zu. Auch der A16er bekommt zu wenig. Und der B2er. Und der B6er.
"Asterix, darf ich liebenswürdig zu ihm sein?"
Nautiker1970:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 19.10.2024 19:17 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:31 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:13 ---
Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.
--- End quote ---
Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…
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Als A15 brauchst du garnicht jammern.
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Gar nicht wird gar nicht zusammengeschrieben… Aber davon abgesehen weiß ich nicht, was es mit jammern zu tun hat, wenn man die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der geplanten Neuregelungen besoldungsstufenübergreifend in Frage stellt. Stichwort Abstandsgebot, falls Dir das was sagt. Ansonsten einfach mal Googeln. Tipp: Hat nichts mit Corona zu tun.
Themaster42699:
Wenn ein minus Betrag rauskommt, sprich Abschmelzbertrag größer als der Zuschlag, hat das dann Auswirkungen auf meine aktuelle Besoldung oder wird das dann unterm Strich einfach auf 0 gesetzt?
Maximus:
--- Zitat von: Themaster42699 am 19.10.2024 21:27 ---Wenn ein minus Betrag rauskommt, sprich Abschmelzbertrag größer als der Zuschlag, hat das dann Auswirkungen auf meine aktuelle Besoldung oder wird das dann unterm Strich einfach auf 0 gesetzt?
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Der Abschmelzbetrag bezieht sich nur auf den AEZ für Kind 1 und 2. Die Grundbesoldung und der AEZ für Kind 3,4... sind nicht betroffen. Keiner wird daher weniger bekommen.
lotsch:
Ich kümmere mich nicht um die derzeitige Besoldung, das sind nur Abschlagszahlungen.
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