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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rollo83:
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:52 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:49 ---Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.
--- End quote ---
Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.
--- End quote ---
Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 19:01 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:52 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:49 ---Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.
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Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.
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Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.
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Selbst mit zwei Kindern bekämst Du exakt Null Euro mehr! Lies und rechne einfach auf S. 44 der Anlage.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Rollo83:
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 19:09 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 19:01 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:52 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:49 ---Ich hab mich bis jetzt wirklich kaum mit der Amtsangemessen Allimentierung auseinander gesetzt weil ich der Meinung bin das diese in 5 Jahren immer noch nicht umgesetzt sein wird.
Das aber einige Konstellation jetzt mit dem neuen Gesetzesentwurf weniger bekommen sollen als vorher macht mich irgendwie sprachlos.
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Ich hoffe mal, dass die Abschmelzung nicht wirklich ins Negative reichen wird Ich habe diese Rechnung nur fiktiv aufgemacht. Aber fiktive Elemente sind ja durchaus eine wesentliche Grundidee des Gesetzesentwurfs…
Von daher muss man womöglich wirklich mit dem Schlimmsten rechnen, wenn der Abschmelzbetrag größer ist als der AEZ. Und irgendwie wäre es ja auch nur konsequent vom Gesetzgeber, wenn er dann, seiner eigenen Logik folgend, davon ausgeht, dass die Besoldung verfassungsrechtlich betrachtet zu hoch ist und demgemäß abgesenkt werden muss.
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Gibt es denn da schon irgendwie einen Rechner oder Ähnliches?
Würde mich jetzt auch mal interessieren was bei mir raus kommt bei
A11 Stufe 7 Familienzuschlag Stufe 1 also keine Kinder und Mietstufe 3.
--- End quote ---
Selbst mit zwei Kindern bekämst Du exakt Null Euro mehr! Lies und rechne einfach auf S. 44 der Anlage.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Danke für den Link. Das ich nicht mehr bekomme ist nicht schlimm, ich fühle mich absolut passend bezahlt.
Was mich aber extrem ärgern würde wenn ich weniger bekommen würde.
Skywalker2000:
--- Zitat von: Nautiker1970 am 19.10.2024 18:31 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 19.10.2024 18:13 ---
Wäre schön wenn ich im ländlichen Bereich wohnen würde.
Ich wohne allerdings in einer Großstadt mit 500.000 Einwohnern.
Aber Städte im Ruhrgebiet sind anscheinend dann doch alle Ghettos und berechtigen nur zur Mietstufe 3.
--- End quote ---
Ich (Mietstufe 5, A15) würde mit zwei Kindern selbst in Stufe 6 noch vier Euro Minus machen und wäre ich in der Verlegenheit, in München zu wohnen (Stufe 7), wäre das dem Dienstherren brutto gerade mal ein Plus von 166 Euro wert. Weiß der Teufel, wie das BMI auf diese Zahlen kommt…
--- End quote ---
Als A15 brauchst du garnicht jammern.
Rollo83:
Also Mietstufe 3 gibt 0€, OK.
Abschmelzbetrag sind 135€ heißt diese werden mir von meinen Grundbezügen abgezogen?
Verstehen muss ich das alles nicht und will ich auch gar nicht.
Die nachstellen Besoldungserhöhung wird dann wohl grob diesen Abschmelzbetrag ausgleichen somit gibt es eine 0 Runde.
Anderseits ist das Gesetzt wahrscheinlich in 5 Jahren eh noch nicht umgesetzt also eigentlich auch wieder Latte.
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