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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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JimmyCola:
Guten Abend,

da hier ja viele schreiben, dass sie voraussichtlich nach aktuellem GE leer ausgehen, erhalten sie dann überhaupt eine neue Bezügemitteilung, gegen welche Widerspruch eingelegt werden könnte?

Ich frage, da hier ja oft die Diskussion geführt wurde, ob man aufgrund des Rundschreibens überhaupt einen Widerspruch einlegen braucht.

Schönen Abend!

PolareuD:
Die Frage ist Gegenstand wiederkehrender Diskussionen hier. Die aktuelle Rechtsprechung sagt aus, dass Widerspruch gegen die Besoldung haushaltsnah erfolgen muss. Also im laufenden Jahr für das laufende Jahr. Ob das Rundschreiben eine andere Rechtsauslegung zulässt, bleibt daher abzuwarten. Ich erwarte, dass das Gültigkeit des Rundschreibens Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird.

Maximus:
Wie groß sind die Chancen, dass es noch zu Änderungen kommt? In den Ausschussberatungen wird doch der Gesetzentwurf nochmals im Detail beraten und diskutiert. Werden hier nicht nochmal externe Sachverständige angehört?

Ich habe die klitzekleine Hoffnung, dass die "Fachpolitiker" aus dem Innenausschuss den Gesetzentwurf noch zu Fall bringen. Die Beartungen müssen doch ergeben, dass ein so offensichtlicher Murks nicht zustimmungsfähig ist.

Wenn der Gesetzentwurf doch durchgeht, können wir nur noch auf eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe hoffen. Sollte diese Anfang 2025 erfolgen, gehe ich davon aus, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Es ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass der Bundespräsident seine Zustimmung wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit verweigert.

Julianx1:

--- Zitat von: Maximus am 20.10.2024 21:29 ---Wie groß sind die Chancen, dass es noch zu Änderungen kommt? In den Ausschussberatungen wird doch der Gesetzentwurf nochmals im Detail beraten und diskutiert. Werden hier nicht nochmal externe Sachverständige angehört?

Ich habe die klitzekleine Hoffnung, dass die "Fachpolitiker" aus dem Innenausschuss den Gesetzentwurf noch zu Fall bringen. Die Beartungen müssen doch ergeben, dass ein so offensichtlicher Murks nicht zustimmungsfähig ist.

Wenn der Gesetzentwurf doch durchgeht, können wir nur noch auf eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe hoffen. Sollte diese Anfang 2025 erfolgen, gehe ich davon aus, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Es ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass der Bundespräsident seine Zustimmung wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit verweigert.

--- End quote ---

Zunächst einmal sehe ich nicht warum im Innenausschuss ein anderes Ergebnis bei rumkommen sollte als es sich androht. Im Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse des BT abgebildet. Eben die Mehrheit, welche den Kabinettsentwurf ins Gesetzgebungsverfahren bringt. Aufgrund des Fraktionszwanges wird es da kein großen Änderungen geben.

Zudem würde ich gerne das dieses Gesetz nun endlich verabschiedet wird. Es bedeutet für meine Familie und mich zukünftig etwas finanzielle Entlastung und eine Nachzahlung für die Vergangenheit. Aber! Aber, natürlich bin ich mit dem Gesetz inhaltlich nicht konform. Das bedeutet ich würde auch der kommenden Besoldung widersprechen. Da ich das Gesetz in der jetzigen Fassung für nicht ausreichend erachte. Trotzdem wäre es endlich mal ein Zeichen das sich etwas bewegt.

Eine neue Rechtsprechung aus Karlsruhe sehe ich nicht. Zumindest nicht im Jahreskalender.
Ebenfalls sehe ich das Wunschdenken vieler hier nicht das die Besoldungsgruppen generell angehoben werden um das Abstandsgebot zu wahren. Das wäre zumindest die Jüngeren Kollegen richtig. Aber das wird es nicht geben. Es ist unrealistisch in Zeiten eines defizitären Haushaltes. Mehr als eine Mindestlösung wird es so lang nicht geben bis Karlsruhe konkret die Anhebung fordern würde. Und das wird nicht geschehen. Und die Frage des Partnereinkommen lässt sich auch im Nachgang beurteilen. Für mich beinhaltet der Entwurf eine Steigerung von 1420€ monatlich. Und eine entsprechende Nachzahlung bis 2020. und die möge bitte endlich kommen.

clarion:
Bei 1400 Euro würde ich auch sehnsüchtig warten. Vergiss nicht, dass die Zulagen nicht pensionswirksam sind.

Das Thema  ist in der Wahrnehmung des Kabinetts maximal bei Frau Faeser zuständigkeitshalber präsent. Neben den eigenen Lieblingsthemen gibt es im restlichen Kabinett hinreichend größere Probleme zu bedenken,  Ukrainekrieg,  Israelkrieg, die Wahl in den USA, die Automobilindustrie, der Zustand der eigenen Parteien, ... Da spielt die Besoldung unter ferner liefen, gemessen am gesamten Haushalt finanziell auch!

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