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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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KlammeKassen:

--- Zitat von: Elur am 26.10.2024 22:54 ---Oft wird ja behauptet, Beamte zahlten 0 Euro für ihre Pension. Sie zahlen aber mehr Steuern, die derjenigen, der Rentenversicherungsbeiträge nicht zahlt. Insofern ist das mit 0 Euro für die Pension hinfällig. Mir ist das erstmals nach meiner Verbeamtung aufgefallen. Ich wunderte mich, warum ich viel mehr Steuern zahle wie mein Mann, obwohl wir damals ein ähnliches Bruttoeinkommen hatten. Das waren mehrere 100 Euro im Monat!

--- End quote ---

Falls es dich beruhigt, die Arbeitslosenversicherung wird vom Finanzamt überhaupt nicht mindernd anerkannt; da ist das Geld also einfach so weg... und mindert nicht einmal das zu versteuernde Einkommen. Es werden immer nur 1.900 Euro anerkannt und die hat man durch die Krankenkasse schon direkt voll (zum Glück werden KV und PV voll anerkannt und enden nicht bei 1.900 Euro), aber sie sorgen dafür, dass die 1.900 Euro nicht mehr vorhanden sind - Arbeitslosenversicherung bleibt also nur zahlen ohne Geltendmachung bei ESt
bei 5.000 Euro EInkommen sind es ca. 287 Euro mehr Steuern zu zahlen.

Der RV-Beitrag bei 5.000 Euro = 465 Euro

Wenn du mich jetzt fragst, ob ich lieber 287 Euro mehr Steuern zahle und dafür eine auskömmliche Pension bekomme oder alternativ 465 Euro in die Rentenversicherung für eine Witzrente, ist die Antwort wohl klar.

BVerfGBeliever:
@lumer, ich habe die Krankenversicherungsbeiträge nicht "vergessen", sondern zur Vereinfachung sowohl beim Beamten als auch beim Angestellten bewusst weggelassen.

An der von @cyrix42 angezweifelten Tatsache, dass sich mein Finanzamt implizit mit 470 Euro an einer 1.000 Euro Spende von mir beteiligt, ändert dies jedoch nichts (genauso wenig wie an meiner grundsätzlichen Darstellung bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge).


@Seppel, mir ist bewusst, dass die Regeln zur Auslandsbesteuerung komplex sind und sich im Zeitablauf ändern, aber es gab und gibt nach meinem Verständnis sehr attraktive Optionen (für Angestellte, nicht für Beamte!).

So musste man meines Wissens bis vor kurzem mit Wohnsitz in Portugal zehn Jahre lang gar keine und anschließend nur 10% Steuern auf seine deutschen Rentenzahlungen leisten. Diese Regelung scheint wohl dieses Jahr geändert worden zu sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: Elur am 26.10.2024 22:54 ---Oft wird ja behauptet, Beamte zahlten 0 Euro für ihre Pension. Sie zahlen aber mehr Steuern, die derjenigen, der Rentenversicherungsbeiträge nicht zahlt. Insofern ist das mit 0 Euro für die Pension hinfällig. Mir ist das erstmals nach meiner Verbeamtung aufgefallen. Ich wunderte mich, warum ich viel mehr Steuern zahle wie mein Mann, obwohl wir damals ein ähnliches Bruttoeinkommen hatten. Das waren mehrere 100 Euro im Monat!

--- End quote ---
Sie zahlen mehr Steuer, weil sie ein höheres zu versteuerndes Einkommen haben.
Und natürlich zahlt jeder Steuerbürger für deine Pension, du genauso wie ich, denn sie werden aus Steuer finanziert.
Und nein, Beamte bezahlen nicht mehr Steuern als Angestellte, das begreifen viele jedoch nicht.

bebolus:
Genau genommen zahlen wir indirekt für unsere Pension in Form des 0,2% - Abzugs der vergangenen Tarifrunden. Einen genauen Prozent- bzw. Eurobetrag kann ich leider nicht berechnen.

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/versorgungsruecklage.html#:~:text=Versorgungsr%C3%BCcklagen%20sind%20vor%C3%BCbergehende%20haushaltsrechtliche%20Sonderverm%C3%B6gen,Zeiten%20steigender%20Versorgungsausgaben%20verwendet%20werden.

Preston:

--- Zitat von: bebolus am 27.10.2024 15:31 ---Genau genommen zahlen wir indirekt für unsere Pension in Form des 0,2% - Abzugs der vergangenen Tarifrunden. Einen genauen Prozent- bzw. Eurobetrag kann ich leider nicht berechnen.

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/versorgungsruecklage.html#:~:text=Versorgungsr%C3%BCcklagen%20sind%20vor%C3%BCbergehende%20haushaltsrechtliche%20Sonderverm%C3%B6gen,Zeiten%20steigender%20Versorgungsausgaben%20verwendet%20werden.

--- End quote ---

Das ist so nicht ganz richtig. Die 0,2% fließen in die Versorgungsrücklage des Bundes. Damit werden vom 01.01.2032 bis 01.01.2047 die Pensionslasten des Bundes abgemildert. Wer also nach dem 01.0.1.2047 Pension bezieht, hat erstmal nix von den abgezogenen 0,2%. Die „jungen Bundesbeamten“ „zahlen“ also für die „Baby-Boomer“.

Für alle ab 2007 Verbeamtete wurde der Versorgungsfond des Bundes eingerichtet.

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