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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Soldat1980:
--- Zitat von: Dima1212 am 06.11.2024 14:55 ---Mal eine andere Frage. Müssten nicht die Mietstufen zum 01.01.2025 angepasst werden? Die ändern sich doch alle 2 Jahre...Ist das nicht wieder mit höheren Kosten verbunden?
--- End quote ---
Die paar Euro mehr zwischen den Mietenstufen sind nun wirklich zu vernachlässigen. Sollte man profitieren aufgrund einer höheren Mietenstufe wird der AEZ auch gleich wieder abgeschmolzen. Alles sinnlos....
Dima1212:
--- Zitat von: Soldat1980 am 06.11.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Dima1212 am 06.11.2024 14:55 ---Mal eine andere Frage. Müssten nicht die Mietstufen zum 01.01.2025 angepasst werden? Die ändern sich doch alle 2 Jahre...Ist das nicht wieder mit höheren Kosten verbunden?
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Die paar Euro mehr zwischen den Mietenstufen sind nun wirklich zu vernachlässigen. Sollte man profitieren aufgrund einer höheren Mietenstufe wird der AEZ auch gleich wieder abgeschmolzen. Alles sinnlos....
--- End quote ---
Nicht unbedingt...Berlin ist seit 2021 in der selben Mietstufe. Nämlich 4. Laut Internet sind die Mieten aber in Berlin alleine im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3 Euro pro qm gestiegen.
Das würde Berlin in Stufe 6 Befördern.
Das wiederum bedeutet für das erste und 2.akind jeweils 155 Euro. Also 310 Euro. Trotz Abschmelzbetrag würde trotzdem bei mir ca 220 Euro übrig bleiben...and ich bin bestimmt nicht der einzige.
Soldat1980:
--- Zitat von: Dima1212 am 06.11.2024 15:04 ---
--- Zitat von: Soldat1980 am 06.11.2024 15:00 ---
--- Zitat von: Dima1212 am 06.11.2024 14:55 ---Mal eine andere Frage. Müssten nicht die Mietstufen zum 01.01.2025 angepasst werden? Die ändern sich doch alle 2 Jahre...Ist das nicht wieder mit höheren Kosten verbunden?
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Die paar Euro mehr zwischen den Mietenstufen sind nun wirklich zu vernachlässigen. Sollte man profitieren aufgrund einer höheren Mietenstufe wird der AEZ auch gleich wieder abgeschmolzen. Alles sinnlos....
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Nicht unbedingt...Berlin ist seit 2021 in der selben Mietstufe. Nämlich 4. Laut Internet sind die Mieten aber in Berlin alleine im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3 Euro pro qm gestiegen.
Das würde Berlin in Stufe 6 Befördern.
Das wiederum bedeutet für das erste und 2.akind jeweils 155 Euro. Also 310 Euro. Trotz Abschmelzbetrag würde trotzdem bei mir ca 220 Euro übrig bleiben...and ich bin bestimmt nicht der einzige.
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Dann drücke ich die Daumen, dass ein Sprung um 2 Stufen möglich ist. Dann sind 220€ natürlich nicht zu vernachlässigen.
HochlebederVorgang:
Die wichtigste Aussage:
"Die amtsangemessene Alimentation umfasst die Bedarfsdeckung der Beamtin bzw. des
Beamten und ihrer bzw. seiner Familie."
So wird man als Beamter betrachtet.
Hugo:
--- Zitat von: PolareuD am 06.11.2024 14:34 ---Hier die Begründung, warum das fiktive Partnereinkommen rechtens sein soll (Gesetzesentwurf S. 121):
"Zudem wird im Grundsicherungsrecht, das als Vergleichsgröße für die Min-destalimentation dient, weiteres Einkommen und sogar auch vorhandenes Vermögen in erheblichem Umfang berücksichtigt. Es ist daher nur folgerichtig, auch im Besoldungsrecht den vom anderen Elternteil geleisteten Beitrag zum Familieneinkommen zu berücksichti-gen. Das Bundesverfassungsgerichts betont in seiner Rechtsprechung regelmäßig, dass zur Bedarfsermittlung Typisierungen grundsätzlich zulässig sind. Dementsprechend muss auch der vom anderen Elternteil zu erwartende Beitrag zum Familieneinkommen typisiert in Ansatz gebracht werden können. Die hierfür gewählte Größe der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 2 SGB IV wurde bewusst niedrig angesetzt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen von vielen einzelfall-bezogenen Faktoren abhängig ist und im Regelfall deutlich über dieser Grenze liegen dürfte. Dem gegenüber dürfte die Konstellation, dass gar kein zweites Einkommen und keine Ersatzleistungen (wie z. B. Elterngeld, Erwerbsminderungsrente) vorhanden sind, die Ausnahme bilden."
--- End quote ---
Und warum wird in der Gegenüberstellung Mindestalimentation zu Bürgergeld der Freibetrag i.H.v. 100 Euro, für beide Elternteile somit 200 Euro, nicht berücksichtigt? Des Weiteren ist es realitätsnah, dass Bürgergeldempfänger auch über die Freibetragsgrenze hinaus arbeiten. Von der Schwarzarbeit mal abgesehen...
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