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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BRUBeamter:
Die Damen und Herren ziehen das auch eiskalt durch!

Verbände, Experten etc. alles egal!

kimonbon:
bin sehr gespannt auf die angebliche Nachzahlung, das soll ja auch die Singles Steuerklasse 1 betreffen, richtig?

BRUBeamter:

--- Zitat von: kimonbon am 06.11.2024 15:46 ---bin sehr gespannt auf die angebliche Nachzahlung, das soll ja auch die Singles Steuerklasse 1 betreffen, richtig?

--- End quote ---

 ;D ;D ;D ;D ;D selten so gelacht - mittlerweile sollte wirklich jeder geblickt haben, dass nur wenige und auch nur das Minimum an Zahlungen erhalten werden.

Das Ding ist durch, es muss sich nur noch jeder auf die Schulter klopfen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Hugo am 06.11.2024 15:17 ---
Und warum wird in der Gegenüberstellung Mindestalimentation zu Bürgergeld der Freibetrag i.H.v. 100 Euro, für beide Elternteile somit 200 Euro, nicht berücksichtigt? Des Weiteren ist es realitätsnah, dass Bürgergeldempfänger auch über die Freibetragsgrenze hinaus arbeiten. Von der Schwarzarbeit mal abgesehen...

--- End quote ---

Weil das BVerfG als absolute Untergrenze der Alimentation die Regelsätze, die im Rahmen der Grundsicherung gelten, zzgl. 15 % genommen hat.

Somit hat es nicht mehr, wie in der Vergangenheit, das steuerliche Existenzminimum als Maßstab genommen, sondern das der sozialen Grundsicherung. Es geht also nicht darum, immer mindestens 15 % mehr zu haben als der Grundsicherungsempfänger sondern immer mindestens mehr als 15 % zu haben, als das soziale Existenzminimum.

Bundi:
Widerspruch für 2024 anfertigen und raus damit.
Innere Kündigung ist nach dem Entwurf nunmehr endgültig.

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