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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Tom1234:
Jetzt geht es ins Parlament. Dort sehe ich die einzige Chance noch etwas zu bewegen. Soweit eure Parlamentarier ausreichend mobilisiert werden, könnten noch einzelne Forderungen aufgegriffen werden. Also Attacke - nur Bitte keine Wunschträume formulieren,  sondern rechtsfeste Argumente, wie z.B. Abschmelzungsbeträge und fiktives Partnereinkommen (somit Öffnungsklausel für tatsächliche Fälle, wo kein Partnereinkommen besteht).

PolareuD:

--- Zitat von: Tom1234 am 06.11.2024 16:21 ---Jetzt geht es ins Parlament. Dort sehe ich die einzige Chance noch etwas zu bewegen. Soweit eure Parlamentarier ausreichend mobilisiert werden, könnten noch einzelne Forderungen aufgegriffen werden. Also Attacke - nur Bitte keine Wunschträume formulieren,  sondern rechtsfeste Argumente, wie z.B. Abschmelzungsbeträge und fiktives Partnereinkommen (somit Öffnungsklausel für tatsächliche Fälle, wo kein Partnereinkommen besteht).

--- End quote ---

Die einzige Chance daran noch was zu ändern wäre aus meiner Sicht:

1. Die Koalition fällt in den nächsten Tagen auseinander
2. In der Bereinigungssitzung wird das BBVAngG gestrichen
3. Ein neuer Beschluss des BVerfG im Zeitraum Dezember bis Januar.

Im parlamentarischen Verfahren läuft das ansonsten genauso ab wie zuletzt in NRW.

bebolus:
Ich wetde morgen meinen Bundestagsabgeordneten anschreiben und ihn fragen
1. ob er zugestimmt hat oder nicht und
2. ob er die Thematik verstanden hat und sie mir erklären kann und
3. ob fiskalpolitische Erwägungen eine Rolle gespielt haben.

lotsch:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Staates. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag einen unentbehrlichen Dienst für unsere Gesellschaft. Sie sorgen dafür, dass unser Staat stark und handlungsfähig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Vorgaben gemacht, die wir mit diesem Gesetzentwurf für den Bereich der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten umsetzen. Wir unterstützen insbesondere Beamtinnen und Beamte der unteren Besoldungsgruppen mit Kindern, die in Orten mit hohen Mieten leben. Im Ergebnis haben wir eine Lösung gefunden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen, aber auch den Lebensrealitäten und Belastungen ebenso wie der angespannten Haushaltslage Rechnung trägt.“

Hummel2805:
Auf den Fluren des BMI sagt man sich, dass die Nachzahlungen nur ab dem 3. Kind jeweils erfolgen sollte.
Also sollte das Rundschreiben dementsprechend ausfallen. Man will bei den Nachzahlungen auf den AEZ verzichten und einheitliche Beträge auszahlen und das in Netto! Man geht hier den "Berliner Weg".

Der DBB ist von diesem Vorgehen "begeistert"!

Bezgl. des Kabinettsbeschlusses von Heute herrscht bei Onkel Saathoff und seinen Mitarbeitern eine euphorische Stimmung!

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