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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:
Danke für das Einstellen, Knecht. Der Finanzminister gibt ab Min. 7:46 zunächst ein weiteres Mal zu, dass die hessische Besoldung verfassungswidrig sei, um dann weitgehend so zu argumentieren wie seit 2020 Berlin, nämlich dass man die eingestanden verfassungswidrige Besoldungspraxis weiterhin zunächst einmal bis zur nächsten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung ungebrochen fortsetzen wolle.

Solche Aussagen des Senators für Finanzen von Berlin hat das Bundesverfassungsgericht Ende des letzten Jahres hervorgehoben und sowohl ihm als auch den Interessenvertretungen die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen, vgl. nur https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/ Es sollte erwartbar sein, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Eingeständnis der Verfassungswidrigkeit vom Dienstherrn erwartet, die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten, da er sich verfassungsrechtlich aus Art. 20 Abs. 3 GG daran gebunden sieht, eine verfassungswidrige Gesetzeslage nicht bestehen zu lassen.

Als hessischer Landesbeamter würde ich mich nun an meine Interessenvertreter wenden und sie mindestens auf die Parallelität zum Berliner Fall hinweisen, sodass sie dann für sich Rückschlüsse aus der Berliner Situation für den eigenen Fall der hessischen Besoldung ziehen können. Denn es ist mindestens zu erwarten, dass Karlsruhe, sobald die hessischen Vorlagen aufgerufen werden, entsprechend wie in Berlin verfahren und die Gelegenheit zur Stellungnahme geben wird.

Man darf voraussetzen, dass der Hüter der Verfassung das Eingeständnis des zielgerichtet fortgesetzten Verfassungsbruchs kaum goutieren wird.

clarion:
Der hessische Finanzminister gibt zu nicht verfassungsgemäß zu alimentieren und hält den Haushalt für wichtiger als Verfassungstreue?

Da fragt man sich als Beamter warum man selbst Gesetzestreue an den Tag legen sollte???

Knecht:

--- Zitat von: clarion am 17.11.2024 19:22 ---Der hessische Finanzminister gibt zu nicht verfassungsgemäß zu alimentieren und hält den Haushalt für wichtiger als Verfassungstreue?

Da fragt man sich als Beamter warum man selbst Gesetzestreue an den Tag legen sollte???

--- End quote ---

Weil der Normalbeamte sofort ein Diszi bekommt, wenn er es nicht tut, während man als Politiker mittlerweile offenbar öffentlich damit hausieren kann wie blöd die kleinen Beamten und schlussendlich auch die Richter in Karlsruhe sind. Erneut ein starkes Stück, dass einen mal wieder fragen lässt, ob das hier wirklich noch demokratisch ist (um es milde auszudrücken).

PS: ich wette die missverständlichen Erklärungen zum Streikverbot vor den Tarifverhandlungen sind bereits wieder ausgegraben.

LehrerBW:

--- Zitat von: clarion am 17.11.2024 19:22 ---Der hessische Finanzminister gibt zu nicht verfassungsgemäß zu alimentieren und hält den Haushalt für wichtiger als Verfassungstreue?

Da fragt man sich als Beamter warum man selbst Gesetzestreue an den Tag legen sollte???

--- End quote ---

Euer Finanzminister gibt wenigstens zu, dass er verfassungswidrig zu tief besoldet seid.
Bei uns ist die Besoldung wesentlich geringer und unser Finanzminister klopft sich auf die Schulter für seine tolle verfassungsgemäße Besoldung durch Rechentricks mit  Abschmelzbeträgen und erfundenem Partnereinkommen 😟

waynetology:
Hier ist die Mail zum Musterwiderspruch von der Truppenkameradschaft des DBwV in Köln:

"Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 6. November 2024 beschloss das Kabinett den Gesetzesentwurf zu einer verfassungsgemäßen Besoldung und Versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAAngG). Gleichwohl ist aufgrund der aktuellen turbulenten politischen Lage nicht nur alles anders, sondern auch ungewiss. Eines ist jedoch deutlich geworden, der Gesetzesentwurf enthält eine Regelung, mit der die Besoldung seit dem Jahr 2021 nachbetrachtet wird. Dabei soll stichtagsbezogen einmal im Jahr geprüft werden, ob sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben. Dies ist nicht ganz nachvollziehbar, denn das BMI teilte bereits Mitte 2021 mit, dass es der Erhebung von Widersprüchen nicht bedarf:

„Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich. Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten.“

Zwischen dem Verwaltungshandeln und dem Gesetzentwurf ergibt sich eine gewisse Diskrepanz bzw. Rechtsunsicherheit, da nun nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass erstens eine spitze Nachberechnung (d.h. monatsweise) erfolgt und zweitens ist seit der vergangenen Woche auch unklar, ob das Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund wird seitens des Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) empfohlen, dass nunmehr doch Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung eingelegt wird, um zumindest für die Zukunft eine monatliche Nachbetrachtung sicherzustellen, ungeachtet wann und wie das Gesetzgebungsverfahren Umsetzung erfährt.

Im Mittelpunkt des aktuellen Gesetzesentwurfs steht dabei der alimentative Ergänzungszuschlag (AEZ), dessen Anspruchsvoraussetzungen und Höhe sich grundsätzlich an der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, und er Mietstufe des Wohnortes richtet. Im Schwerpunkt betrifft dies vor allem Besoldungsempfänger mit mehr als zwei Kindern, welche in einer niedrigen Besoldungsgruppe zugeordnet, und in teuren Ballungsräumen wohnhaft sind. Aus Sicht der TruKa LKK/GKK ist es im Wesentlichen dieser Personenkreis, der aus den vorgenannten Gründen einen Widerspruch gegen die Besoldung einlegen sollte. Hierfür steht das durch den DBwV ausgearbeitete, und im Anhang beigefügte Widerspruchsformular zur Verfügung."

Ich war bereits dabei eine Antwort zu schreiben und habe diese dann wieder gelöscht. Ich werde meine letzte Schadensmeldung abwarten und diese über den Verband abrechnen und anschließend austreten.

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