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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Seppo84:
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/


Jetzt bin ich verwirrt. Ich dachte wir brauchen keinen Widerspruch? Habe ich was überlesen?

xap:
Doch brauchen wir.

bebolus:

--- Zitat von: Seppo84 am 21.11.2024 15:08 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/


Jetzt bin ich verwirrt. Ich dachte wir brauchen keinen Widerspruch? Habe ich was überlesen?

--- End quote ---

Da steht doch nichts gegenteiliges:
In seiner Antwort bestätigte das BMF nun, dass das BMI-Rundschreiben vom Juni 2021 weiterhin seine Gültigkeit hat und Betroffene keine Widersprüche einlegen müssen.

..also brauchst Du nicht verwirrt zu sein..

emdy:

--- Zitat von: xap am 21.11.2024 15:18 ---Doch brauchen wir.

--- End quote ---

Richtig, denn wer keinen Widerspruch einlegt, wird bestenfalls (also wenn sich künftige Regierungen an das Rundschreiben gebunden fühlen) eine Nachzahlung nach dem nächsten Anpassungsgesetz erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Anpassungsgesetz jedoch in Wahrheit ebenfalls verfassungswidrig ist.

Wer also keinen Widerspruch einlegt, ist sein Geld entweder nicht wert oder vollkommen zufrieden damit, verfassungswidrig zu niedrig besoldet zu werden. Und wer sich das ganze schon jahrelang ansieht und dennoch nicht klagt, ist sein Geld meines Erachtens auch nicht wert. Aber das ist okay, denn je nach individueller Lebenssituation, kann man ja auch mit deutlich weniger auskommen, als einem zusteht.

bebolus:
Könnte ich ohne Widerspruch aufgrund des Rundschreibens klagen? Geht das? Oder braucht man mindestens einen beschiedenen Widerspruch?

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