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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Warzenharry:

--- Zitat von: Bundi70 am 02.12.2024 09:45 ---@Warzenharry, ich hab mal meine Antwort dazu rausgesucht.

Ihr Widerspruch gegen Ihre gewährte Besoldung und Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation ist am 16.12.2022 per post eingegangen.

Hierzu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten, basierend auf dem Beschluss des BVerfG vom 04.05.2020 zum Az.2 Bvl. 4/18
Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigen des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.
(Rundschreiben D3-30200/94#21 und 178#6  des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 14.06.2021)

--- End quote ---

Dankeschön

InternetistNeuland:
@Swen

Danke für deine Einschätzung. Ich habe um sicher zu gehen ab 2022 wieder jährlich Widerspruch eingelegt.

kleinerluis:
Mein lieber Schwan, die Einlassung des Bundesamtes für Post und Telekommunikationsdienstleistung ist ja mal der Hammer.

Sie schreiben selbst, keine Infos zu haben, sind sich aber schon mal gaaaaanz sicher wie das mit den Nachzahlungen laufen wird.
Und was sind eigentlich kindergeldberechtigte Kinder? Es gibt nach dem Steuergesetz Kindergeldberechtigte siehe 62 ESTG. Dort heisst es Berechtigte können für Kinder..... Kindergeld erhalten, das sind dann die sogenannten Kindergeldberechtigten (KGB). Es sind aber in der Regel nie die Kinder die Berechtigten.
Nun ja, man kann nur hoffen, daß die Verfasser solcher Schreiben andere Rechtsmaterie besser umrissen.
Allerdings habe ich da wenig Hoffnung.

Grüße
Kleinerluis

clarion:
Vor der Bundestagwahl und auch noch einige Monate danach passiert bei Euch Bundesbeamten eh nichts. Insofern wundern mich die Ausführungen des Bundesamt für Post und Telekommunikation.

DerAlimentierte:
1.
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-regelungen-zur-geltendmachung-von-anspruechen-gelten-trotz-weiterer-verzoegerungen-fort/

2.
https://www.bdz.eu/fileadmin/user_upload/www_bdz_eu/pdf/Service/Download/241126_BMF_Rundschreiben_Amtsangemessene_Alimentation.pdf

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