Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Warzenharry am 03.12.2024 10:43 ---Schau Swen, ich werd meine Widersprüche zeitnah einreichen, jedoch interssiert mich sehr, wie man seitens BMI begründen würde, warum jeder Beamte, der der das Rundschreiben so interpretiert hat, wie ich es noch immer tue, hätte erkennen müssen, dass es eben nicht so gemeint ist, wenn sowohl bezügezahlende Stellen das Schreiben als Grundlage und vor allem in der Auslegung, wie ich dieses Schreiben auslege, nutzen als nun auch das BMF von einer Regelung spricht. All dass untermauert meine Auslegung und die Masse der Beamten MUSS EBEN NICHT mehr erkennen, das jenes Schreiben anders gemeint war, aber bewust so formuliert, dass man sich rauswinden kann.
Ich bleibe dabei, dass ein Gericht im Zweifel zu Gunsten der Beamten urteilen würde.
Ändert aber nichts an meinem vollkommen zerstörten Vertrauen zum Besoldungsgesetzgeber und Dienstherren.
--- End quote ---
Ich kann das gut verstehen, Harry, und pflichte Dir hier hinsichtlich Deines Blickes auf die Politik bei.
Allerdings machen wir alle hier gerne den immer wieder gleichen Fehler und schließen von uns auf andere, sagen uns also, wenn ich so in meinem Privatleben gegenüber meinem Umfeld handeln würde, dann mal Hallelujah.
Aber so funktioniert eben die große Politik nicht, da für sie i.d.R. Hallelujah nur ein Thema der Theologie ist. Vielmehr bedarf es nur einmal eines grausamen Federstrichs, nämlich der Erklärung, dass von den Rundschreiben keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen ausgeht, dass also nun (nach einer entsprechenden Gesetzgebung) alle eingegangenen Widersprüche binnen weniger Wochen negativ beschieden werden werden, sofern sie auf Grundlage der neuen Gesetzgebung so zu bescheiden sein werden, dass den davon Betroffenen danach der Rechtsweg offensteht, und dass darüber hinaus als allgemeine Feststellung durch die neue Gesetzgebung alle anderen seit 2021 offenen Ansprüche abgegolten seien (wodurch insgesamt wenigen Beamten eine Nachzahlung gewährt werden wird).
Danach würden die Gewerkschaften sich deutlich gegen diese Art von Entscheidungen wenden, ohne jedoch auch nur ein Rechtsmittel in der Hand zu haben. Das entsprechende Handeln wird in Teilen der Beamtenschaft für Empörung sorgen, nämlich insbesondere bei jenen, die sich mit dem Thema beschäftigen (von denen nicht wenige Widerspruch geführt haben werden) - und über kurz oder lang wird das Thema, solange die Medien nicht regelmäßig berichten (wovon Stand heute eher nicht auszugehen sein dürfte), von anderen verdrängt werden. Hamburg hat das fast schon prototypisch vorgemacht und fährt damit seit mittlerweile mehr als vier Jahren spezifisch erfolgreich.
Das Machtgefälle ist so groß, dass auch den Gewerkschaften über kurz oder lang nichts anderes übrig bleibt, als das Thema zwar weiterzuverfolgen, jedoch ansonsten zur Tagesordnung überzugehen und also zu versuchen, in mühevoller Kleinarbeit in den verschiedenen Themengebieten Erfolge zu verzeichnen. Was man ihnen entsprechend im Bund zum Vorwurf machen muss, ist, dass sie 2021 nicht allesamt konsequent dazu aufgerufen haben, trotz dieses Rundschreibens Widerspruch zu führen - denn dazu ist hier trotz des Rundschreibens auch 2021 aufgerufen worden, vgl. nur die Diskussionen vor und nach dem 14.06.2021 bis zum Ende des Jahres. Dort wurden ebenfalls bereits Sollbruchstellen der damals alsbald neuen Fortschrittskoalition thematisiert, die am Ende den Bruch mit beschleunigt haben, wie auch begründet dargelegt wurde, dass es mit einer abzuschließenden neuen Gesetzgebung noch etwas länger dauern dürfte.
Alle Jahre wieder ...
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.465.html
PS. Danke für Deine Worte, Tom - und zum Glück bin auch ich ersetzbar, wenn es wohl auch noch etwas dauern wird, bis wir alle, die wir hier versuchen, das Thema voranzubringen, unsere Händ in den Schoß legen können. Es ist gut, dass es das Forum gibt und dass wir hier unsere ggf. unterschiedlichen Vorstellungen artikulieren und austauschen können... Wenn man liest, wie wir hier ab der Seite 1 gestartet sind (und zwar auch hier sogleich mit dem Aufruf zum Widerspruch), dann dürften wir in Anbetracht von mehr als 4,3 Millionen Aufrufen zumindest ein wenig Wirkung entfaltet haben. Mühsam nährt sich das Eichhörnchen...
boysetsfire:
Ich habe die letzten 40-50 Seiten dieses Threads verpasst und bin deshalb vielleicht ein bisschen late to the party, aber zum Thema Rundschreiben möchte ich auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25. April 2017 (s. Anlage) hinweisen. Dort heißt es (Rdnr. 52):
"Es bedurfte nicht in jedem Haushaltsjahr einer erneuten schriftlichen Geltendmachung
der Angemessenheit der Alimentation. Der Antrag des Klägers im Jahr 2005 deckte den
Zeitraum ab dem 1. Januar 2005, also auch für die Folgejahre und deshalb auch das hier
streitgegenständliche Jahr 2013, ab. Die geltend gemachte Unteralimentation würde sich
- wenn sie vorläge - in den nachfolgenden Jahren manifestieren, weil der niedersächsische
Gesetzgeber deutlich gemacht hat, diese Rechtsauffassung nicht zu teilen und auf
sie nicht gesondert reagieren zu wollen. Diese Geltendmachung wirkte deshalb für die
Zukunft fort (so auch zum Antrag nach § 15 Abs. 4 AGG: BVerwG, Urteil vom 30.10.2014
- BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 54). Dies gilt hier insbesondere auch mit Blick auf das Verhalten
des für den Beklagten handelnden Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge
und Versorgung in den zahlreichen in Niedersachsen anhängigen Widerspruchsverfahren
betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation. Das vorliegende Klageverfahren
ist eines der Musterverfahren, auf die das Niedersächsische Landesamt für Bezüge
und Versorgung in jenen Widerspruchsverfahren Bezug genommen hat. Das Niedersächsische
Landesamt für Bezüge und Versorgung hat die Widerspruchsführer unter Hinweis
auf diese Musterverfahren ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine jährliche Wiederholung
des Antrags nicht erforderlich sei. Angesichts dieser Vorgehensweise gegenüber
den Widerspruchsführern war auch der Kläger des vorliegenden Musterverfahrens nicht
gehalten, seine Ansprüche jährlich durch schriftliche Erklärungen und Klagen erneut geltend
zu machen."
Solche Entscheidungen nehmen vielleicht ein bisschen den Druck raus, soweit es um die vergangenen Jahre geht. Unabhängig davon sollte man natürlich künftig regelmäßig Widerspruch einlegen.
HochlebederVorgang:
Diese Frage stellt sich, wenn jemand für ein Jahr keinen Widerspruch eingelegt haben sollte. Was ist aber, wenn z.B. zwischenzeitlich ein neues Besoldungsgesetz verabschiedet wurde!?
Nicht zu unterschätzen ist die Signalwirkung:
1. Die Widersprüche machen den Bezügestellen Arbeit!
2. Es kommt immer wieder dazu, das Anfragen zu dem Thema gestellt werden. 50.000 Widersprüche sind besser als 10.000 Widersprüche.
Vielleicht sollte man auch noch ausdrücklich darauf hinweisen, vor einer Entscheidung gefälligst angehört zu werden.
SwenTanortsch:
In den hier von uns betrachteten Fällen geht es allerdings darum, boysetsfire, dass von einem Großteil der Bundesbeamten im Vertrauen auf das interne Rundschreiben aus dem Jahr 2021 gar kein Widerspruch gestellt worden ist, während in Niedersachsen 2005 zumindest nicht wenige Beamte einen Widerspruch gestellt haben, nachdem die Gewerkschaften dazu aufgerufen haben und dass - wie das OVG das ausführt - der Dienstherr jeden einzelnen Widerspruchsführer in einem konkreten Anschreiben aufgefordert hat, keinen weiteren Widerspruch zu führen, da er auf die Einrede der Verjährung verzichten würde, und zwar seit 2005 regelmäßig bis zum vorletzten Jahr.
So verstanden liegen hier zwei gänzlich unterschiedliche Sachverhalte vor, die sich nicht so ohne Weiteres vergleichen lassen.
Maximus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.12.2024 13:00 ---Es ist gut, dass es das Forum gibt und dass wir hier unsere ggf. unterschiedlichen Vorstellungen artikulieren und austauschen können... Wenn man liest, wie wir hier ab der Seite 1 gestartet sind (und zwar auch hier sogleich mit dem Aufruf zum Widerspruch), dann dürften wir in Anbetracht von mehr als 4,3 Millionen Aufrufen zumindest ein wenig Wirkung entfaltet haben. Mühsam nährt sich das Eichhörnchen...
--- End quote ---
Hier kann ich mich nur anschließen. Das Forum ist wirklich goldwert. Leider habe ich immer noch den Eindruck, dass wir uns in einer Bubble befinden. Die meisten meiner Kollegen haben hier kein Problembewusstsein. Hier wird es auch keinen Aufschrei geben. Auch unsere örtlichen Personalräte haben von der Thematik nicht wirklich Ahnung...
Ich bin wirklich gespannt, wie eine neue Regierung das Thema amtsangemesse Besoldung angehen wird. Die Schuldenbremse wird ja sehr wahrscheinlich refomiert werden. Ggf. gibt es dann etwas mehr finanziellen Spielraum.
Vielleicht gibt es ja auch zwischenzeitlich eine Entscheidung aus Karlsruhe, die uns weiterhilft...
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