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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Powernapster:

--- Zitat von: Organisator am 18.12.2024 08:50 ---
--- Zitat von: waynetology am 18.12.2024 07:03 --- Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

--- End quote ---

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

--- End quote ---

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

Organisator:

--- Zitat von: Powernapster am 18.12.2024 09:09 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.12.2024 08:50 ---
--- Zitat von: waynetology am 18.12.2024 07:03 --- Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

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Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

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Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

--- End quote ---

Abgesehen davon, dass die (im wesentlichen Energiespar-)Verordnungen und Auflagen nicht ohne weiteres aufbrechbar sind, würde das in den angespannten Wohnorten nicht helfen. München ist seit Jahrzehnten sauteuer und es ändert sich nichts - weil dort der zu bebauende Platz endlich ist.

Günstige Mietpreise gibt es reichlich, man muss nur räumlich flexibel sein. In Rostock gibt es z.B. frisch sanierte (auch klein) Eigentumswohnungen für 1.800 € / qm.

waynetology:

--- Zitat von: Organisator am 18.12.2024 09:24 ---
--- Zitat von: Powernapster am 18.12.2024 09:09 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.12.2024 08:50 ---
--- Zitat von: waynetology am 18.12.2024 07:03 --- Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

--- End quote ---

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

--- End quote ---

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

--- End quote ---

Abgesehen davon, dass die (im wesentlichen Energiespar-)Verordnungen und Auflagen nicht ohne weiteres aufbrechbar sind, würde das in den angespannten Wohnorten nicht helfen. München ist seit Jahrzehnten sauteuer und es ändert sich nichts - weil dort der zu bebauende Platz endlich ist.

Günstige Mietpreise gibt es reichlich, man muss nur räumlich flexibel sein. In Rostock gibt es z.B. frisch sanierte (auch klein) Eigentumswohnungen für 1.800 € / qm.

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Es kann doch nicht sein, dass man irgendwo ins nirgendwo ziehen muss, um bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Gerade auf das von mir beschriebene Problem, müsste man einwirken. Entweder in dem man verhindert, dass mehrere Immobilien erworben werden '(gerne auch durch höhere Besteuerung, wie o.g. aufgezählt) oder eben mit einer Mietpreisbremse für alte, nicht sanierte, Bestandsimmobilien.
So würde man auch den Mietpreis drücken und zugleich die Anforderungen an eine AA reduzieren.

Organisator:

--- Zitat von: waynetology am 18.12.2024 10:13 ---mit einer Mietpreisbremse für alte, nicht sanierte, Bestandsimmobilien.
So würde man auch den Mietpreis drücken und zugleich die Anforderungen an eine AA reduzieren.

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Eine Mietpreisbremse greift in den offiziellen Markt ein und sorgt damit für Verlagerungen in Schwarzmärkte bzw. Marktversagen.

Das Ergebnis kann man sich z.B. im alten Berlin (West) anschauen. Es gab eine starre Mietpreisbremse, die dazu führte,
- dass die Wohnungen sehr billig waren
- so ziemlich kein Angebot an freien Wohnungen bestand
- Vormieter für den Vorschlag von passenden Nachmietern von diesen einige Tausend Mark Abstand (für leere, unrenovierte Wohnungen) verlangt haben
- große Wohnungen überrepräsentiert waren

Zusammengefasst: Die Wohnungen waren billig, es gab aber keine. Und wenn man doch eine ergattern will, brauchte es Schmiergeld an den Vormieter.

DDR-Sozialisierte mögen sich an Bückware erinnern.

1a-Beispiel für staatlich induziertes Marktversagen ohne positive Auswirkungen.

HochlebederVorgang:
Änderungen z.B. bei AfA und Abzug Schuldzinsen etc.





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