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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Ich wollte ja nur einen Tipp geben, wie man mit wenig Aufwand und Kosten rechtssicher zustellen kann.

xap:

--- Zitat von: Organisator am 30.12.2024 08:20 ---
--- Zitat von: clarion am 29.12.2024 19:49 ---Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

--- End quote ---

Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)

--- End quote ---

Doch, das funktioniert für jeden, der zumindest über einen Internetanschluss besitzt. Stichwort: simplefax - ein Internetdienst.

andreb:
Das ist doch der typische Widerspruch in unserem Bürokratie-Irrsinn.

Ein Bescheid gilt am 3. Tag nach Übergabe an die Post als zugestellt und bekanntgegeben.
Der Bescheidempfänger muss sich am besten per Rauchzeichen, berittenem Meldereiter und mit Einschreiben / Rückschein doppelt und dreifach für einen Widerspruch absichern.

Widerspruch per Email… ja klar … nur mit entsprechender elektronischer Signatur.

Organisator:

--- Zitat von: xap am 30.12.2024 08:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.12.2024 08:20 ---
--- Zitat von: clarion am 29.12.2024 19:49 ---Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

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Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)

--- End quote ---

Doch, das funktioniert für jeden, der zumindest über einen Internetanschluss besitzt. Stichwort: simplefax - ein Internetdienst.

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Stimmt nicht. Eine mir bekannte Behörde hat einen Internetanschluss, dennoch kann ich ihr kein Fax senden, weil sie keine Faxnummer veröffentlicht hat.

BalBund:

--- Zitat von: andreb am 30.12.2024 09:06 ---Das ist doch der typische Widerspruch in unserem Bürokratie-Irrsinn.

Ein Bescheid gilt am 3. Tag nach Übergabe an die Post als zugestellt und bekanntgegeben.

--- End quote ---

Aber nur noch heute. Ab Mittwoch gilt: am 4. Tag. Durch die Anpassung des Postgesetzes musste auch hier geändert werden. Das aber nur am Rande.

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