Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
netzguru:
Hallo zusammen
eine Frage:
alt
(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
3. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei für den Ruhegehaltsempfänger ein dem Unfallausgleich (§ 35) entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unberücksichtigt bleibt,
neu
§ 55 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt; ein alimentativer Ergänzungszuschlag nach § 50 Absatz 2 sowie ein Ausgleichsbetrag nach § 50 Absatz 3 bleiben bei der Berechnung außer Betracht.“
Fällt jetzt Punkt 3 weg?
Dann habe ich ich eine gute Kürzung da die Unfallrente voll angerechnet wird.
Bitte um Info
Gruß
netzguru
Warzenharry:
Moin Zusammen,
jetzt hat's mich mit der Zustellungsproblematik des Widerspruchs auch erwischt.
E-Mail ist korrekt eingegangen, reicht der Bearbeiterin aber nicht.
Die Schriftform ist via Einschreiben mit Rückschein am selben Tag raus gegangen und wie folgt zugestellt.
Di, 17.12.2024
Die Sendung wurde am 17.12.2024 zugestellt.
Di, 17.12.2024
Die Sendung befindet sich in der Zustellung.
Di, 17.12.2024
Ihre Sendung wurde am 17.12.2024 in unserem Logistikzentrum bearbeitet und hat die Zielregion erreicht.
Mo, 16.12.2024
Ihre Sendung wurde am 16.12.2024 in unserem Logistikzentrum bearbeitet.
Mo, 16.12.2024
Die Sendung wurde am 16.12.2024 eingeliefert.
Leider findet man meinen Widerspruch dort beim BVA nicht.
Was nun?
Soll ich jetzt hinfahren und das Ganze persönlich abgeben oder wie verfahre ich hier weiter.
Rentenonkel:
--- Zitat von: netzguru am 15.01.2025 01:33 ---Hallo zusammen
eine Frage:
alt
(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
3. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei für den Ruhegehaltsempfänger ein dem Unfallausgleich (§ 35) entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unberücksichtigt bleibt,
neu
§ 55 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt; ein alimentativer Ergänzungszuschlag nach § 50 Absatz 2 sowie ein Ausgleichsbetrag nach § 50 Absatz 3 bleiben bei der Berechnung außer Betracht.“
Fällt jetzt Punkt 3 weg?
Dann habe ich ich eine gute Kürzung da die Unfallrente voll angerechnet wird.
Bitte um Info
Gruß
netzguru
--- End quote ---
Da das mit der eigentlichen Frage in diesem Thread nichts zu tun hat, wäre es schön, wenn Du hierfür einen eigenen Thread im Unterforum eröffnet hättest.
Um die Frage dennoch zu beantworten:
Nein, es geht nur um die Beamten, die zusätzlich zur Pension einen Ergänzungszuschlag oder Ausgleichsbetrag bekommen. Es wäre unschön, wenn diese neu einzuführenden Zuschläge auf der anderen Seite wieder mit der Unfallrente verrechnet würden, da dieser Zuschläge bedarfsorientiert gezahlt werden sollen.
Bjoerni:
Jetzt hat die Bild einen neuen Artikel zum Thema herausgebracht:
https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1
Kann jemand den Inhalt posten?
Curtis:
--- Zitat ---Beamten-Gehälter rauf wegen Bürgergeld
Die Bundesregierung muss die Gehälter der „kleinen“ Beamten anheben – weil das Bürgergeld zu hoch ist.
Mit den Erhöhungen soll sichergestellt werden, dass die Staatsdiener mindestens 15 Prozent mehr netto haben als Stütze-Empfänger.
DAS ist geplant: Wer als Bundesbeamter in den einfachen Dienst einsteigt, soll sofort in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt eines jungen Beamten auf mindestens 3000 Euro/Monat.
Außerdem bekommen Staatsdiener in Regionen mit hohen Mietkosten einen neuen Zuschlag. Höhe: bis zu je 240 Euro für das erste und zweite Kind, sowie 418 Euro für jedes weitere. Dadurch soll „der qualitative Unterschied“ zwischen der Grundsicherung und dem Beamtengehalt „hinreichend deutlich werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen.
Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde z. B. ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München in Zukunft zum Grundgehalt von 36.000 Euro, einen Familienzuschlag von 5890 Euro und den neuen Mietzuschlag von 5760 erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld hätte er ein Nettoeinkommen von 41.914 Euro im Jahr. Dagegen käme eine vergleichbare Bürgergeld-Familie auf bis zu 41.741 Euro. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Beamten-Ehefrau noch einen Minijob ausübt und dadurch 538 Euro monatlich zusätzlich in die Kasse der Beamten-Familie kommen.
Rückwirkende Zahlung
Die höheren Gehälter und Zulagen sollen rückwirkend ab 2021 gezahlt werden. Kosten: 403,6 Millionen Euro. In diesem Jahr werden Mehrkosten von 147,6 Millionen Euro erwartet.
Die CDU wirft der Bundesregierung vor, sich mit dem Bürgergeld selbst die Probleme bei der Beamtenbesoldung geschaffen zu haben. CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner zu BILD: „Sie gibt Geld aus für das Nichtarbeiten und kommt so unter Druck bei denen, die arbeiten. Deshalb muss das Ganze vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden.“
Quelle: bild ( https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1 )
--- End quote ---
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