Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5931083 times)


Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 820
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16126 am: 16.01.2025 10:05 »
https://www.merkur.de/wirtschaft/beamte-verdienen-in-deutschland-nicht-genug-geld-abstand-zum-buergergeld-gering-zr-93517462.html
Der Merkur reiht sich ein, nach Bild und Focus.

Ein erneutes Danke für diesen unabhängigen Qualitätsjournalismus! :D

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16127 am: 16.01.2025 10:14 »
Wie sie auch immer verraffen, dass der Betrag für das erste Kind (Stufe 2) den Verheiratetenbestandteil (Stufe 1) mit enthält.

Unabhängig davon.

Warum ist bei dem Thema eigentlich so viel Bewegung drin? Neben diesen drei Online-Artikeln gibt es ja jetzt auch einen Besoldungsrechner für diesen Rohrkrepierer-Entwurf.

Hab ich was verpasst?

Oder nutzt man gerade nochmal Beamtenbashing und Hetze auf Bürgergeld-Menschen, damit es auch ja konservativ im Februar wird?

Pacodemias

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16128 am: 16.01.2025 10:31 »
Ich denke die Presse hat wieder aufgegriffen, da es doch jetzt offiziell dem Bundestag vorliegt.
Auch wenn sehr wahrscheinlich nichts mehr passieren wird in der Sache.
Trotzdem wird die Sache über die Presseverteiler gegangen sein.


beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16130 am: 16.01.2025 11:46 »
Schaut mal hier:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/hat-das-bbvangg-ueberhaupt-bei-der-restampelkoalition-prioritaet

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-rinkert/fragen-antworten/wird-das-bbvangg-noch-umgesetzt

Die letzte Antwort hat es ja in sich. Also ich würde das Gesetz in seiner jetzigen Form auch blockieren. Sehe das eher als Werbung für Merz  :D Aber Schuld sind ja immer die anderen, auch daran, dass diese Koalition nicht gehalten hat und letztlich DESHALB manche Gesetze nicht mehr rechtzeitig beschlossen werden können. Aber natürlich hat daran die CDU Schuld. Und das schreibe ich, obwohl ich nicht unbedingt ein Freund der CDU bin. Kann man sich nicht mehr ausdenken dieses Theater, der reinste Wahlkampf-Wahnsinn.....

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 700
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16131 am: 16.01.2025 11:51 »
Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16132 am: 16.01.2025 11:58 »
Der Wahnsinn, die glauben wirklich, dass der Enwurf gut ist und die Vorgaben des BVerfG umsetzt und somit wieder eine Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Das ist ja schon Slap Stick. :o

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16133 am: 16.01.2025 12:00 »
Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.

Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 700
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16134 am: 16.01.2025 12:16 »
Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.

Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.

Bei der ständigen Hetze auf Beamten durch die Medien, das Gerede vom Spardruck, Bürokratieabbau (meint nie Streichen von Vorschriften, sonder sparen am Personal) usw. von Seiten der wahrscheinlichen Kanzlerpartei würde es mich nicht wundern wenn noch irgendwelche Verschlechterungen zum Status Quo umgesetzt werden.
In anderen Punkten juckt die Verfassungsmäßigkeit der Forderungen auch nicht, warum sollte es bei der Besoldung interessieren?

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16135 am: 16.01.2025 12:18 »
Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.

Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.

Natürlich geht noch schlechter. Z.B. nach bayrischem Vorbild mit Anrechnung eines Partnereinkommens von 20.000 Euro. Da spart man sich den AEZ einfach komplett. Mit der nächsten CDU-geführten Regierung wird das BBVAngG von Finanzierungsaufwand nochmal deutlich zusammengestrichen, das müsste doch eigentlich allen klar sein.

Wenn noch irgendein positiver Effekt für auch nur einen kleinen Teil der Beamten herausspringen soll, dann nur mit dem aktuellen Entwurf. Ab nächsten Jahr wird es mit der Umsetzung der "amtsangemessenen Alimentation" für niemanden ein plus geben dank diverser Rechentricks der dann amtierenden Regierung.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16136 am: 16.01.2025 12:29 »
Irgendwann kommen die Entscheidungen vom BVerfG und dann sehen wir, wo die Reise hingeht. Bis dahin achte ich halt so viel wie möglich auf meine Gesundheit und möglichst viel Home Office....wenn der Beseoldungsgesetzgeber das so möchte und die Bevölkerung sowieso einen Fu.k auf das Beamtentum gibt...dann haben wir hier ahlt eine Art selbsterfüllende Prophezeiung.  :P

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16137 am: 16.01.2025 13:27 »
Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.

Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.

Natürlich geht noch schlechter. Z.B. nach bayrischem Vorbild mit Anrechnung eines Partnereinkommens von 20.000 Euro. Da spart man sich den AEZ einfach komplett. Mit der nächsten CDU-geführten Regierung wird das BBVAngG von Finanzierungsaufwand nochmal deutlich zusammengestrichen, das müsste doch eigentlich allen klar sein.

Wenn noch irgendein positiver Effekt für auch nur einen kleinen Teil der Beamten herausspringen soll, dann nur mit dem aktuellen Entwurf. Ab nächsten Jahr wird es mit der Umsetzung der "amtsangemessenen Alimentation" für niemanden ein plus geben dank diverser Rechentricks der dann amtierenden Regierung.

Okay, das leuchtet ein. Mit der bayrischen Lösung habe ich mich nie beschäftigt, aber das lässt ja wirklich böses erahnen....dann ist unsere letzte Hoffnung wohl nur ein erneutes urteil aus Richtung Karlsruhe.

In diesem Sinne: man passt sich dann eben an  8)

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16138 am: 16.01.2025 13:57 »
Voll schön wie hier immer noch von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gehofft wird. Das Datum wandert auch einfach immer weiter in die Ferne. Erst war es das dritte Quartal 24, dann das vierte und inzwischen das erste 25. Ich erwarte gar nichts mehr. Selbst wenn eine Entscheidung kommt, wird es die Regierung sowieso nicht jucken.

Also mache ich das beste draus und mache mir, wie einige hier, ein schönes Leben bei 3 Tagen Homeoffice in der Woche.

Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 116
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16139 am: 16.01.2025 14:26 »

Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.

Wie es noch schlechter gehen kann/soll/wird, liegt doch auf der Hand. Das fiktive Partnereinkommen wird bspw. auf 20.000 Euro hochgeschraubt (denn wo steht schließlich geschrieben, dass der Partner nur auf Geringfügigkeitsbasis seinen pekuniären Beitrag zum Familieneinkommen leisten muss). Und außerdem könnte man - wie ursprünglich ja schon mal angedacht - noch das Thema Beihilfe hernehmen, um weiter zu sparen. (Die meisten Länder haben ja auch insoweit bereits vorbildliche Vorarbeit geleistet.)

(Sehe jetzt erst, dass die Überlegung zum Hochschrauben des Partnereinkommens hier schon artikuliert wurde. Lasse den Beitrag trotzdem stehen. Dass genau dieser Lösungsansatz kommen wird, kann man förmlich mit den Händen greifen.)