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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Nanum:
Hi,


Wie sieht es denn mit Individualverfassungsbeschwerde aus? Art 33 V GG da das gegenseitige Dienst und Treueverhältnis bei entsprechender Urteilslage einseitig aufgekündigt wäre, müssten doch auch zumindest Teile.der beamtenrechtlichen Pflichten entfallen?


z.b. keine Versetzungen mehr oder was weiß ich. Streikrecht muss es ja nicht gleich sein.

AKMS94:
Was macht dieser Richter Dr. Ulrich Maidowski eigentlich? Treibt der sich irgendwo in Thailand rum auf Pataya?  :o

Kann dem mal einer n Arschtritt verpassen damit der und sein Senat mal in die Puschen kommen  ???

AlxN:

--- Zitat von: AKMS94 am 16.01.2025 18:26 ---Was macht dieser Richter Dr. Ulrich Maidowski eigentlich? Treibt der sich irgendwo in Thailand rum auf Pataya?  :o

Kann dem mal einer n Arschtritt verpassen damit der und sein Senat mal in die Puschen kommen  ???

--- End quote ---

Soweit ich weiß war er länger krank. So wichtig die Thematik hier auch sein mag, für mich persönlich ist es trotzdem absolut nachvollziehbar dass die Gesundheit ihm massiv Probleme bereiten kann. Mit solchen Aussagen wäre ich daher eher vorsichtig, denn man kennt die genaue persönliche Situation der Richter nicht und sollte nicht darüber urteilen meiner Meinung nach.

Was den Senat anbelangt, kann man natürlich darüber diskutieren ob es sinnvoll scheint, dass jemand anderes übernimmt oder aushilft, allerdings könnte das auch dazu führen, dass der neue Richter sich wiederum einarbeiten müsste in die Thematik und dadurch ebenfalls Verzögerung entstehen o.ä.

Bastel:

--- Zitat von: AlxN am 16.01.2025 19:54 ---
--- Zitat von: AKMS94 am 16.01.2025 18:26 ---Was macht dieser Richter Dr. Ulrich Maidowski eigentlich? Treibt der sich irgendwo in Thailand rum auf Pataya?  :o

Kann dem mal einer n Arschtritt verpassen damit der und sein Senat mal in die Puschen kommen  ???

--- End quote ---

Soweit ich weiß war er länger krank. So wichtig die Thematik hier auch sein mag, für mich persönlich ist es trotzdem absolut nachvollziehbar dass die Gesundheit ihm massiv Probleme bereiten kann. Mit solchen Aussagen wäre ich daher eher vorsichtig, denn man kennt die genaue persönliche Situation der Richter nicht und sollte nicht darüber urteilen meiner Meinung nach.

Was den Senat anbelangt, kann man natürlich darüber diskutieren ob es sinnvoll scheint, dass jemand anderes übernimmt oder aushilft, allerdings könnte das auch dazu führen, dass der neue Richter sich wiederum einarbeiten müsste in die Thematik und dadurch ebenfalls Verzögerung entstehen o.ä.

--- End quote ---

Der ist doch seit Ende 23 wieder im Dienst?

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: AKMS94 am 16.01.2025 18:26 ---Was macht dieser Richter Dr. Ulrich Maidowski eigentlich?
--- End quote ---

Urteile wie Bäume fällen, Beschlüsse feste fassen oder Entscheidungen unumwunden treffen, ist körperlich und geistig an das 2-3 Senat eine Über Forderung.

BVR "zögerlich" M. ist auf der KarlsRuher Webpräsenz mit folgender Aussage zu sehen: "die allermeisten, die vor Gericht stehen oder vor Gericht ziehen wollen, vor allem eins, sie wollen, dass man ihn endlich mal zuhört."

Freudiana, wann ist die Sprechstunde? Wo ist die Couch? Gibt's auch eine Telefonseelsorge? Sein bedrücktes Herz ausschütten, weil die Dienstherren ihre prallen Geldbeutel nicht über die Beamte zu sehr ausschüttet...

Erst bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern studieren, ähm nein sich etwas von der Seele bei der Sozialpsychologin Agnes oder der Kriminolog- und Gewaltforscherin Franziska reden und anschliessend  lebenslang Coffee Mug and hug mit der empathischen DoppelAcht die persönlich und individuell über deine Seelenhygiene wacht!?

Aber nach der Schlussklappe, die Kamera ausgeschaltet, liessen die Verfassungsbrauer ihre Maske am 21.12.23 fallen: "das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen ..." war keine leere Drohung, denn ... solange Verwaltungsrichter weitere Fragen an uns stellen (dreistellig ist nicht mehr weit), Gewerkschaften auf Sachstandsanfragen Antworten erwarten, oder Beteiligte "unbegründete" Verzögerungsbeschwerden erheben, solange hören wir nicht mehr zu und machen nichts!

eine Eil- ohne Handlungsbedürftigkeit durch massensuizidales Frühableben ist nicht gegeben, statt einer abschließenden Entscheidung für einen mittlerweile hoffentlich 75-Jährigen ist auf ein verfassungsjuristenverträgliches Endlichableben zu warten...


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