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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Hans Werner Mangold:
Welche Besoldungsgesetzgeber wurden bezüglich einer Stellungnahme angeschrieben? Ich habe jetzt mal was vom saarländischen Richterbund gefunden. Also müsste mal das Saarland dabei gewesen sein.

https://www.richterbund-saar.de/fileadmin/Saarlaendischer-Richterbund/Stn_BVerfG_10_2024.pdf

Pendler1:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

das Ganze wird doch nix mehr – egal ob durchgewunken oder mit der neuen Regierung nochmal durchgearbeitet.

Alleine schon die fast kafkaeske Idee des virtuellen Partnereinkommens ist doch so blöde, das es fast wehtut.

Aber gut, ich bin (war -jetzt Pension) ja kein „richtiger“ Beamter, sondern nur technischer Bundesbeamter (Flugsicherung). Darum verstehe ich dieses neue Besoldungs -Gesetzvorhaben  wohl nicht so richtig, bin halt zu dumm.
Aber, ich habe ja prominente Unterstützung:

Print Ausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 15.01.2025, Seite 11 „Die CSU und die Stunde des „S“.

Anlässlich der CSU Klausurtagung äußert sich der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichtes, Professor Rainer Schlegel zum Sozialstaat (zu dem wir Beamte als 100% staatsabhängige ja gehören):

„Das System ist so komplex, dass es niemand mehr durchschaut!“

Ob er da wohl recht hat? Vielleicht ist der auch etwas zu dumm? Man weiß es nicht.😁

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 17.01.2025 12:18 ---Welche Besoldungsgesetzgeber wurden bezüglich einer Stellungnahme angeschrieben? Ich habe jetzt mal was vom saarländischen Richterbund gefunden. Also müsste mal das Saarland dabei gewesen sein.

https://www.richterbund-saar.de/fileadmin/Saarlaendischer-Richterbund/Stn_BVerfG_10_2024.pdf

--- End quote ---

Es ist noch weiteren Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden, Hans Werner, die darüber aber offensichtlich nicht öffentlich berichten wollen (aus welchen Gründen auch immer), sodass wir uns öffentlich weiterhin nur auf das beziehen können, was öffentlich zugänglich ist wie bspw. die Stellungnahme des saarländischen Richterbunds. Andere Akteure veröffentlichen ihre Stellungnahme nicht, auch wenn sie nicht dafür bekannt sind, zu Geheimniskrämerei zu neigen (das kann bspw. ebenfalls mit dem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun haben) wie bspw. der Berliner Richterbund, der wiederum auf eine umfangreiche Stellungnahme des DRB hinweist, ohne dass auch diese m.W. öffentlich zugänglich wäre (https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/justizthemen/justizthema/news/ihr-drb-vor-dem-bverfg-in-sachen-besoldung)

@ Pendler

Die offensichtlich nicht sachgerechte Regelungsdichte im Besoldungsrecht heben ebenfalls die beiden dbb-Rechtsexperten Alexia Tepke und Andreas Becker seit längerer Zeit regelmäßig hervor, wobei sie in ihrem letzten Beitrag in der ZBR noch ausgeführt hatten, dass heute kaum noch ein Beamte erkennen könne, ob die ihm gewährte Alimentation amtsangemessen sei, während sie das aktuell gleichfalls als offensichtliche Folge der seitdem vollzogenen Gesetzgebung weiter zugespitzt formulieren:

"Besoldungspraktisch kann heute kein Beamter mehr einordnen, ob die ihm gewährte Besoldung - gegebenenfalls ergänzt um einen ortsbezogenen Familien-(ergänzungs-)zuschlag - amtsangemessen ausgestaltet ist. Infolge der Intransparenz und Komplexität bereits wegen der [in den 17 Rechtskreisen; ST.] unterschiedlichen Gewichtung von familiären und/oder ortsbezogenen Elementen ist dies auch Fachleuten kaum mehr rechtssicher möglich." (S. 9)

Das deckt sich also eins zu eins mit dem, was der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts zu grundlegenden sozialrechtlichen Regelungen ausführt.

Derfleißige:
Schaut mal::

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-blockiert-die-cdu-die-umsetzung-des-bbvangg-und-somit-die-amtsangemessene-allimentation-der

Da weiß wohl die linke Hand nicht was die rechte macht.... Das alles auf den Rücken der Staatsdiener...... Dieses Puppentheater ist kaum noch zu ertragen..

Ich habe inzwischen das Gefühl, als sei der Entwurf absichtlich erst im November verkündet wurden und kurz darauf ist die Ampel geplatzt, so dass die Schuld immer auf einen anderen geschoben werden kann - wir wollten ja, aber die Ampel ist geplatzt, wir wollten ja aber die Zeit war nun zu knapp... ein Schelm, wer böses dabei denkt.....

ursus:
Ich poste hier mal (m)einen Beitrag aus dem "Forum öffentlicher Dienst der Länder". Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dieser auch für Bundesbeamte lesenswert.
 
AltStrG
@Swen:

Kannst du mal bitte in zwei Sätzen zusammenfassen, wie die aktuellen Chancen für die Berliner Verfahren stehen und was "wir" realistisch zu erwarten haben?

„Erwartbar“ sind n. m. persönlichen E. noch mehr gravierende Klarstellungen durch die Pilotentscheidung(en) des BVerfG. Auf mehreren Hundert Seiten wird in diesem Forum („lediglich / nahezu ausschließlich“) über die „Mindestalimentation“ diskutiert. Diese stellt („jedoch nur“) das Fundament hin zu einer „amtsangemessenen Besoldung“ dar. Bis zu einer „tatsächlich funktionsgerechten“ Alimentation insbesondere bei der längerfristigen „Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben“ jedoch, ebenso hin zu einer „tatsächlich qualitätssichernden“ Alimentation ist es noch ein weiter Weg.  Außerdem sind die Alimentationsansprüche einer Beamt*in laut ständiger Rechtsprechung von BVerwG und BVerfG durch die Besoldungsgesetzgeber „unmittelbar / jeweils gegenwärtig, so verstanden sofort, grundsätzlich bereits im jeweils laufenden Haushalts- und Kalenderjahr“ anzupassen. Hierbei sind die Prozeduralisierungs-, Gestaltungs-, Handlungs-, dezidierten und konkreten Dokumentations- und Nachbesserungspflichten „unmittelbar / unverzüglich, tatsächlich und aufgrund von jeweils gegenwärtig realitätsgerechten und tragfähigen Tatsachengrundlagen“, für das entsprechende Kalenderjahr zu erfüllen. Schließlich stellen die Alimentationsansprüche einer Beamt*in ihre jeweiligen Individualansprüche dar bezüglich derer lediglich das BVerfG eine „Normverwerfungskompetenz“ besitzt. So verstanden schließen sich Aussetzungen aus und jede berechtigte Klage muss / müsste dem BVerfG „unmittelbar“ mittels Vorlagebeschluss vorgelegt werden. Die Realität ist jedoch besoldungsgesetzgeberübergreifend und „konzertiert“ eine andere. Zu all diesen Punkten soll(ten) die erwartete(n) Pilotentscheidung(en) eine umfassende Antwort beinhalten. Auch die 3 saarländischen Vorlagebeschlüsse mit den Az.: 2 BvL 11/ 18, 2 BvL 12/ 18 und 2 BvL 14/ 18 sind im 4. Quartal 2024 durch die Präsidentin des 2. Senats des BVerfG „zugeteilt“ und den Beteiligten ist die Möglichkeit einer Stellungnahme erteilt worden. Ich wage daher zu prophezeien, dass die Verfahren aus Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland (nahezu) gleichzeitig im ersten Halbjahr 2025 durch das BVerfG entschieden  und auch die zuvor aufgeworfenen Probleme einer Lösung zuführen werden die für die 17 Besoldungsgesetzgeber "erschreckend / erschütternd" sein dürfte, da sie dann von der "normativen Kraft des Faktischen" eingeholt sind.





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