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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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bebolus:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 22.01.2025 16:10 ---Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

--- End quote ---

In meiner vorherigen Ortsbehörde (Bundesbehörde) war der PR-Vorsitzende mitnichten ehrenamtlich unterwegs, sondern A12 und später A13 zu 100% freigestellt, über Jahre. Da kann man, so würde ich behaupten, einiges erwarten dürfen.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: bebolus am 22.01.2025 16:37 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 22.01.2025 16:10 ---Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

--- End quote ---

In meiner vorherigen Ortsbehörde (Bundesbehörde) war der PR-Vorsitzende mitnichten ehrenamtlich unterwegs, sondern A12 und später A13 zu 100% freigestellt, über Jahre. Da kann man, so würde ich behaupten, einiges erwarten dürfen.

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Das denke ich auch - allerdings werden die meisten entsprechenden PR-Vorsitzenden bzw. freigestellten PR-Mitglieder keine Juristen sein, was die Sache für sie nicht einfacher macht. Denn wenn der entsprechende PR'ler keine hinreichende juristische Schulung erhält, kann es für ihn ggf. schwierig werden, nachvollziehbare Erwartungen erfüllen zu können. Darüber hinaus dürfte auch hier das gelten, was Ge vorhin geschrieben hat: Es kommt auch hier jeweils auf die Persönlichkeit des jeweiligen PR'lers an.

Knecht:
Hm, auch wenn die Aussagen bzgl. der Persönlichkeit unterschiedlicher PR'ler nachvollziehbar ist, würde ich das Problem dann doch eher bei mangelnder Ambition, oder schlicht fehl am Platz suchen (kenne ich so selbst).

Damit reiht sich der PR'ler wenn man so will ein zwischen Gewerkschaft/en, Anwälten, Richtern und Politiker, für die alle seit Jahren irgendwelche Entschuldigungen gefunden werden, warum sie tun, oder viel mehr nicht tun, was sie tun.

Es liegt wohl einfach nicht in meiner Natur sich damit zufrieden zu geben, auch wenn ich einigermaßen resigniert über u.a. dieses Thema bin und hier nichts nennenswertes mehr erwarte. #Amtsangemessene Leistung

Hesse:
Also unser Personalrat gibt uns jedes Jahr Musterwidersprüche und das schon seit über 10 Jahre. Dies kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis von anderen Behörden wie Rentenversicherung, Landkreis, Justiz oder Finanzamt (meistens sind nur die Lehrer unwissend). Ich würde behaupten in Hessen werden sehr viele Widersprüche gestellt bzw. haben die Dienstherren vor vielen Jahren bereits erklärt Urteile für alle Mitarbeiter umzusetzen und auf Widersprüche (sollte man natürlich dennoch jedes Jahr einlegen) zu verzichten. Wenn in Hessen die Besoldung korrigiert wird, wird es m.M.n. nicht so günstig. Wir haben hier aber auch eine noch längere Leidensgeschichte seit MP Koch in den 0er Jahren. Auch wenn es nur ein paar tausend Euro im Jahr sind summiert sich dies über 10-15 Jahre pro Beamter ganz schön. Was davon alles durch die Inflation entwertet wurde, sollte man besser nicht überschlagen...

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Knecht am 22.01.2025 20:02 ---Hm, auch wenn die Aussagen bzgl. der Persönlichkeit unterschiedlicher PR'ler nachvollziehbar ist, würde ich das Problem dann doch eher bei mangelnder Ambition, oder schlicht fehl am Platz suchen (kenne ich so selbst).

Damit reiht sich der PR'ler wenn man so will ein zwischen Gewerkschaft/en, Anwälten, Richtern und Politiker, für die alle seit Jahren irgendwelche Entschuldigungen gefunden werden, warum sie tun, oder viel mehr nicht tun, was sie tun.

Es liegt wohl einfach nicht in meiner Natur sich damit zufrieden zu geben, auch wenn ich einigermaßen resigniert über u.a. dieses Thema bin und hier nichts nennenswertes mehr erwarte. #Amtsangemessene Leistung

--- End quote ---

Wenn Du das, was ich schreibe, als Entschuldigung und also offensichtlich als eine Art Rechtfertigung liest, Knecht, liest Du nicht das, was ich meine zu schreiben.

Es gibt übrigens einen ganz einfachen Ausweg aus der von Dir beschriebenen Problematik:

Engagierte Dich als PR, Gewerkschaftler oder Politiker. Damit nimmst Du Deine Geschicke selbst in die Hand und brauchst nicht zu resignieren. Denn eines kann ich Dir - und ich hoffe, Du liest es nicht als meine Selbstentschuldigung - garantieren: Ich bin nicht resigniert und stecke als Ursache wie als Folge dessen seit Jahr und Tag einen Haufen unentgeltlicher Zeit da hinein, dass es besser wird. Für mich ist das äußerst gesund und also ein gutes Geschäft, wenn man es so bezeichnen möchte.

Alle vier Jahren sind darüber hinaus Personalratswahlen. Wer mit seinem PR nicht zufrieden ist, sollte sich zur Wahl stellen, die Stimmen der Kollegen gewinnen und sich dann anschicken, dass es besser wird. Das ist eine sehr befriedigende Aufgabe, die zugleich den Realitätssinn ungemein schärft, also was aus der Position der Schwäche heraus - denn die nimmt man zwangsläufig trotz aller formalen Gleichberechtigung ein, da man die Geschicke nicht leitet, sondern mitbestimmt - im Tagesgeschäft machbar ist und was nicht. Das weiß ich ebenso als Gewerkschaftler, allerdings nicht als Politiker, weil ich der nie war. Aber ich schätze, auch dort wird's kaum anders sein, außer man ist Spitzenpolitiker in Regierungsverantwortung.

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