Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: waynetology am 22.01.2025 14:41 ---
--- Zitat von: Finanzer am 22.01.2025 11:32 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 22.01.2025 10:43 ---
--- Zitat ---Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird.
--- End quote ---

Das würde zutreffen, sofern alle den gleichen Infostand hätten. Haben Sie aber nicht. Manche haben scheinbar noch nie etwas davon gehört. Es ist noch nicht genug Druck auf dem Kessel.

--- End quote ---

Und hier sehe ich ein klares Versagen der Gewerkschaften. Es gibt positive Ausreißer wie den TBB oder die verschiedenen Richterbünde, negative Ausreißer wie den BBB. Und dann gibt es die breite Masse an Gewerkschaften, die das Thema halbherzig abhandelt, weil man sich ja auch um wichtige Dinge wie das Jobrad kümmern muss.

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Meiner Meinung nach müssten hier die Personalräte bessere Arbeit leisten.

Viele sind grinsen mich an, wenn ich erzähle, dass auch er eigentlich zu wenig Geld bekommt. Bis ich dann erzähle, was ein Bürgergeldler erhält. Dann sieht man denen an, dass es im Kopf arbeitet.
Vielen ist einfach nicht bewusst, wie viel Geld man fürs nichts tun bekommt.

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Die Sicht auf die Dinge ist nachvollziehbar, wayne, sie geht aber m.E. an der vielfachen Realität von Personalratsarbeit vorbei, wie ich sie unlängst an anderer Stelle dargestellt habe:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123736.msg386216.html#msg386216

So, wie die Entlastung zur Gestaltung von Personalratsarbeit im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern zumeist geregelt ist, kann man von den Personalräten kaum mehr erwarten als das, was sie leisten - auch hier liegt die Verantwortung zumeist eher bei jenen, die die Gesetze zur Personalratsarbeit zu verantworten haben, und weniger bei dem einzelnen Personalrat selbst, denke ich.

DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-wurde-das-bbvangg-trotz-kabinettsbeschluss-nicht-vorangetrieben-und-steht-nicht-auf-der-tagesordnung?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_770305

GeBeamter:

--- Zitat von: waynetology am 22.01.2025 14:41 ---
Meiner Meinung nach müssten hier die Personalräte bessere Arbeit leisten.

Viele sind grinsen mich an, wenn ich erzähle, dass auch er eigentlich zu wenig Geld bekommt. Bis ich dann erzähle, was ein Bürgergeldler erhält. Dann sieht man denen an, dass es im Kopf arbeitet.
Vielen ist einfach nicht bewusst, wie viel Geld man fürs nichts tun bekommt.

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Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo zwischen Wayne und Swen. Auch ich habe schon Personalräte gesehen, die sich nicht in die Lage anderer hineinversetzen konnten. Da wird immer das eigene Leben zum Maßstab genommen. Und wenn das funktioniert, weil man Haus schon vor 30 Jahren gebaut und mittlerweile abbezahlt ist oder die Kinder aus dem Haus hat - oder man einen Partner/eine Partnerin mit gutem Zuverdienst hat, gewöhnt man sich an den Zustand und schafft es evtl nicht, anderen ohne Kritik an ihrer finanziellen Situation zu begegnen.

Ein Personaler in meiner Behörde hat einmal auf den Einwand einer Kollegin, die mehr Kinderbetreuungsangebote angemahnt hat, ohne Not für den Dienstherrn Partei ergriffen und ihr ein "das haben wir früher auch alles ohne Kinderbetreuung hinbekommen" entgegengeworfen.
Vollkommen ignorant. Komplett uninformiert, dass heute mindestens 1,5 Gehälter gebraucht werden, um einen vergleichbaren Lebensstil zur vorherigen Generation halten zu können (kätzerisch: wenn beide Partner im ÖD sind, müsste die Quote wohl 1,8 sein). Und dass zur Erwirtschaftung von 1,5 Gehältern der Nachwuchs halt irgendwo betreut werden muss.

SwenTanortsch:
Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

bebolus:

--- Zitat von: Malkav am 22.01.2025 10:01 ---
--- Zitat von: lotsch am 22.01.2025 09:54 ---Der Grundsatz der Waffengleichheit (auch: Gebot der Waffengleichheit) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz und gehört zum prozeduralen Mindeststandard in rechtsstaatlichen Demokratien.

--- End quote ---

Ich warte ja noch darauf, dass die ersten Beamt:innen vom Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, da sie bedürftig im Sinne der ZPO/VwGO sind. Wäre schon lustig, wenn zur Wahrung der Waffengleicheit dann ein Rechtsanwalt beigeordnet würde  ;D Das wäre ein PKH-Mandat (wir erinnern uns: Streitwert = 5.000,00 EUR), um welches sich die Anwälte sicherlich reißen würden  ;)

Aber läge in der PKH-Entscheidung dann nicht praktisch schon eine Entscheidung in der Sache? Dann käme die Bezügestelle bestimmt ganz fix mit einem Befangenheitsantrag um die Ecke.

--- End quote ---

Interessanter Gedankengang.. Nur aus Interesse: Wer entscheidet über PKH und wo müsste man bei Ablehnung klagen?

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