Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Knecht:
@Swen

Du hast damit natürlich wieder einmal vollkommen Recht. Das Problem an der Sache ist, dass eben selbst, wenn man sich einbringt nichts möglich ist, weil jede Ambition in eine nicht vorgegebene Richtung stets im Keim erstickt wird. Genügend Leute die das könnten, gibt es ja.

Und ehrlich gesagt - da nutze ich meine Lebenszeit lieber anders. Die ist definitiv auch mehr wert.

SwenTanortsch:
Ich kann das, was Du schreibst, gut verstehen, Knecht - denn man kann seine Lebenszeit sicherlich besser verbringen, als sich als PR oder in einer Gewerkschaft einzubringen (oder anders: dem einen bereitet ein solches Einbringen bei allem damit verbundenen Aufwand durchaus auch Freude, dem anderen nicht). Aber dann solltest Du - denke ich - zugleich bedenken, dass der weit überweigende Teil der Personalräte ihr Ehrenamt mit einer allenfalls marginalen Entlastung ausüben, so wie ich das hier in den letzten Tagen dargestellt habe.

Zugleich macht man - sage ich als jemand, der 16 Jahre Personalrat gewesen ist - dem eigenen Personalrat durchaus etwas Druck, wenn man ihm zeigt, dass ein Missstand gegeben ist und man sich hier ggf. besser als der Personalrat auskennt. Wenn man es politisch geschickt anstellt, kann man so den eigenen PR durchaus ans Laufen bekommen - und wenn man es weniger geschickt anstellt, macht er dann (auch hier geht's um die je eigene Persönlichkeit des jeweiligen Personalrats und die weiteren Eigenschaften des gesamten Gremiums) erst recht dicht. Da aber alle Kollegen ein Interesse daran haben, besser besoldet zu werden, kann man hier durchaus auch wiederkehrend offene Türen einrennen, also nicht zuletzt hinsichtlich der Bewiderspruchung der Alimentation als Ganzer. Denn auf die tatsächlich Höhe der gewährten Besoldung hat ja der gemeine PR letztlich keinen wirklichen Einfluss.

Finanzer:

--- Zitat von: Hesse am 22.01.2025 22:05 ---Also unser Personalrat gibt uns jedes Jahr Musterwidersprüche und das schon seit über 10 Jahre. Dies kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis von anderen Behörden wie Rentenversicherung, Landkreis, Justiz oder Finanzamt (meistens sind nur die Lehrer unwissend). Ich würde behaupten in Hessen werden sehr viele Widersprüche gestellt bzw. haben die Dienstherren vor vielen Jahren bereits erklärt Urteile für alle Mitarbeiter umzusetzen und auf Widersprüche (sollte man natürlich dennoch jedes Jahr einlegen) zu verzichten. Wenn in Hessen die Besoldung korrigiert wird, wird es m.M.n. nicht so günstig. Wir haben hier aber auch eine noch längere Leidensgeschichte seit MP Koch in den 0er Jahren. Auch wenn es nur ein paar tausend Euro im Jahr sind summiert sich dies über 10-15 Jahre pro Beamter ganz schön. Was davon alles durch die Inflation entwertet wurde, sollte man besser nicht überschlagen...

--- End quote ---

Die genauen Zahlen zu kennen wäre mal interessant, denke ich stelle mal eine Anfrage ans Innenministerium.
Mit Lehrern habe ich wenig Kontakt, aber in Finanzämtern findet man so einige die keine Einsprüche eingelegt haben. Oder O-Ton eines Personalratsmitgliedes: "Das betrifft doch nur die Beamten mit 3+ Kindern".

Zur Entwertung durch Inflation: Ich habe das ganze durchgerechnet (Widerspruch seit 2015). Tut sehr weh.

Hesse:
Ich glaube die hessischen Finanzbeamten wissen spätestens nach der Aktion im November 2023 so ziemlich alle um diese Problematik. Damals wurde wohl eine Mail von der Führungsebene an alle gesendet, mit der Bitte Personalgewinnung zu betreiben. Hierfür sollte eine Provision gezahlt werden. Hierauf antwortete wohl ein Beamter, (Mail an alle) dass er keine Werbung für einen Dienstherren betreibt der seine Beamten verfassungswidrig besoldet. Auf diese Mail gab es dann hunderte Solidarisierungsmails (ebenfalls an alle). Das sollten dann doch die meisten mitbekommen haben. War damals glaube ich auch in den Medien. Hab es aber auf die schnelle nicht gefunden.

Um mal eine einfache Überschlagsrechnung aufzumachen. Wenn ein Beamter 10 Jahre Widerspruch einlegt bzw. der Dienstherr sich erklärt hat auch ohne Widerspruch die Urteile umzusetzen und nachzuzahlen, der Beamte 10.000€ im Jahr (833 mtl.) nachgezahlt bekommt und es in Hessen 120.000 Beamte gibt, wären das 12.000.000.000€. Für 2025 sind aktuell wohl ca. 38 Mrd. eingeplant. Davon wohl ca. 14 Mrd. Personalkosten.

Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, ob diesen Anspruch 1%, 10% oder 50% der Beamten haben. Und ob die Nachzahlung von 10.000 €/Jahr zu viel oder zu wenig ist. Das können wohl nur ganz wenige beantworten und hängt natürlich auch stark von den Urteilen ab. Gerade im Hinblick auf das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsstufen untereinander.

Ich wollte hiermit nur aufzeigen wie schnell der Haushalt in eine extreme Schieflage geraten kann. Und dann kommt wieder die immer gleiche Frage auf: wer soll das bezahlen...

PolareuD:

--- Zitat von: Hesse am 23.01.2025 12:21 ---Ich glaube die hessischen Finanzbeamten wissen spätestens nach der Aktion im November 2023 so ziemlich alle um diese Problematik. Damals wurde wohl eine Mail von der Führungsebene an alle gesendet, mit der Bitte Personalgewinnung zu betreiben. Hierfür sollte eine Provision gezahlt werden. Hierauf antwortete wohl ein Beamter, (Mail an alle) dass er keine Werbung für einen Dienstherren betreibt der seine Beamten verfassungswidrig besoldet. Auf diese Mail gab es dann hunderte Solidarisierungsmails (ebenfalls an alle). Das sollten dann doch die meisten mitbekommen haben. War damals glaube ich auch in den Medien. Hab es aber auf die schnelle nicht gefunden.

Um mal eine einfache Überschlagsrechnung aufzumachen. Wenn ein Beamter 10 Jahre Widerspruch einlegt bzw. der Dienstherr sich erklärt hat auch ohne Widerspruch die Urteile umzusetzen und nachzuzahlen, der Beamte 10.000€ im Jahr (833 mtl.) nachgezahlt bekommt und es in Hessen 120.000 Beamte gibt, wären das 12.000.000.000€. Für 2025 sind aktuell wohl ca. 38 Mrd. eingeplant. Davon wohl ca. 14 Mrd. Personalkosten.

Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, ob diesen Anspruch 1%, 10% oder 50% der Beamten haben. Und ob die Nachzahlung von 10.000 €/Jahr zu viel oder zu wenig ist. Das können wohl nur ganz wenige beantworten und hängt natürlich auch stark von den Urteilen ab. Gerade im Hinblick auf das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsstufen untereinander.

Ich wollte hiermit nur aufzeigen wie schnell der Haushalt in eine extreme Schieflage geraten kann. Und dann kommt wieder die immer gleiche Frage auf: wer soll das bezahlen...

--- End quote ---

Da sind die Dienstherrn aber selber Schuld dran, wenn sie das Thema so grob fahrlässig behandeln. Wären sie bei der Besoldung einigermaß hinterher gewesen und hätten dem Beamtentum nicht immer wieder unzulässige Sonderopfer auferlegt, dann wäre der Finanzbetrag bei weitem nicht so hoch, wie er jetzt ist. Mein Mitleid hält sich also in Grenzen, um nicht zu sagen, dass er bei Null liegt.

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