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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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A9A10A11A12A13:
Nummerierung durch mich
--- Zitat von: BalBund am 01.02.2025 08:44 ---
1. die Entscheidung des Ausschusses ist korrekt und auch in der Sache nachvollziehbar.

2. der Bund hat dem Grunde nach bereits festgestellt, dass auch er verfassungswidrig besoldet,

3. Schont Ressourcen, ...welcher Auftrag an D3

--- End quote ---

zu 1. In der Drucksache wird jeweils nicht angegeben, wann das Bundesverfassungsgericht sich an den Bund wandte und bis wann er eine Antwort erbeten hatte. Wird damit die kürzesten und einfachsten Antworten damit fristgerecht oder sogar vorzeitig unverzüglich dem Bundesverfassungsgericht zugestellt? Der Bundestag leistet keinen Betrag dazu die Verfahren in die Länge zu ziehen, wie vom Bundesverfassungsgericht behauptet?

zu 2. Eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, in dem der Bund unumwunden zugibt, dass auch er (seit ... (absichtlich)) verfassungswidrig besoldet, ist bisher noch nicht abgegeben worden und wird es auch in erlebbarer Zukunft nicht, oder?

zu 3. ...welcher Auftrag an D3? Schont Ressourcen (Haushaltsgrundsatz, sparsam, ...)

BalBund:
zu 1. In der Drucksache wird jeweils nicht angegeben, wann das Bundesverfassungsgericht sich an den Bund wandte und bis wann er eine Antwort erbeten hatte. Wird damit die kürzesten und einfachsten Antworten damit fristgerecht oder sogar vorzeitig unverzüglich dem Bundesverfassungsgericht zugestellt? Der Bundestag leistet keinen Betrag dazu die Verfahren in die Länge zu ziehen, wie vom Bundesverfassungsgericht behauptet?

zu 2. Eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, in dem der Bund unumwunden zugibt, dass auch er (seit ... (absichtlich)) verfassungswidrig besoldet, ist bisher noch nicht abgegeben worden und wird es auch in erlebbarer Zukunft nicht, oder?

zu 3. ...welcher Auftrag an D3? Schont Ressourcen (Haushaltsgrundsatz, sparsam, ...)
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zu 1) Es geht hier um den Beitritt zum Verfahren, nicht darum, ob das BVerfG vom Bund irgendeine (andere) Stellungnahme zur Besoldungsgesetzgebung haben möchte. Der Rechtsausschuss wird daher mitteilen, dass der Bund nicht in den Rechtsstreit beitreten wird. Zweizeiler, ohne tamtam.

zu 2) diese Aussage ist dem Grunde nach korrekt, wobei aufgrund der Ausführungen zum Handlungsbedarf im Referentenentwurf evident ist, dass der Gesetzgeber hier eine nicht verfassungsgemäße Alimentation geleistet und mithin Änderungsbedarf festgestellt hat. Das spricht dann ggf. auch für sich.

zu 3) D3 ist das zuständige Referat für die Entwürfe zum Besoldungsrecht. Je nach Wahlausgang können die Kollegen dort mit dem Entwurf von Krösser oder Seehofer weiterarbeiten um einen neuen Vorschlag auszugestalten, der Gnade beim BMF finden muss.

PolareuD:
Zumindest steht in den letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetzen im Begründungsteil drin, dass der Bundesbesoldungsgesetzgeber aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG von 2020 die Besoldung dahingehend anpassen muss. Wie wir alle Wissens ist bis dato hierzu Null, Null geschehen, um den Sachverhalt Abhilfe zu schaffen, auch nicht in sachwidriger Art und Weise (BBVAngGE).

bebolus:

--- Zitat von: clarion am 31.01.2025 17:38 ---Jaja das Schwurbelportal.....

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Schwurbel ist eins Deiner Lieblingsworte, richtig?

Nautiker1970:

--- Zitat von: clarion am 31.01.2025 17:38 ---Jaja das Schwurbelportal.....

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Vielleicht ist ja die FAZ als Quelle seriös genug (oder muss es unbedingt ARD/ZDF sein?). (Achtung: Bezahlschranke).

https://www.faz.net/einspruch/bundesverfassungsgericht-kein-neuer-richter-vor-der-bundestagswahl-110265375.html

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