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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Zerot:
--- Zitat von: Besoldungswiderspruch am 11.03.2025 05:57 ---Es heißt ja immer, dass das BVerfG eine Art ,,Blackbox" ist was geplante Entscheindungen oder Tendenzen angeht da die Richter und Wiss. Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht respektive dem beratungsgeheimnis unterliegen... wie schafft es eine Quelle wie die ,,Bild" Zeitung dann jedes Mal solche Äußerungen zu ergattern ( aus staatspolitischer Verantwortung des Gerichtes?) Was ist mit der Alimenation der Staatsdiener welche diesen ganzen Kasper umsetzen und al laufen halten @ BVerfG :-X >:(
,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.
habt ihr etwas mitbekommen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert hat? Ich hab jedenfalls nichts hierzu gefunden. Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)
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Malkav:
--- Zitat von: Zerot am 13.03.2025 07:08 ---
--- Zitat von: Besoldungswiderspruch am 11.03.2025 05:57 ---,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.
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Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)
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Ich habe mal die relevante Stelle für die Beurteilung der Vertrauneswürdigkeit der Quelle oben Fett gemacht ;)
Lichtstifter:
Soeben im Länderforum folgenden Beitrag ergattert:
Die Jahresvorausschau ist veröffentlicht:
Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel
Nr. Aktenzeichen Informationen zum Verfahren Stand des Verfahrens
32. 2 BvL 3/18 Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 44 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl S. 99, 140) gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 Grundgesetz (GG) verstößt.
33. 2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr. Aktenzeichen Informationen zum Verfahren Stand des Verfahrens
4. 2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
5. 2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
Knarfe1000:
Ist das jetzt was Gutes?
Alonsatra:
Aus dem Jahresbericht 2024:
--- Zitat ---Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern
Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundesländern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.
--- End quote ---
Interessant ist hier die Erwähnung von Schleswig-Holstein, welches nicht in der Jahresvorschau aufgeführt wird und der Hinweis "demnächst".
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