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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
ebse:
Hallo zusammen,
also ich weiß jetzt nicht, ob ich das falsch deute, aber Swen schreibt im Länderforum ( Antwort #7455 am: 18.04.2025 11:27 »; Seite 498, ganz oben)......
"Das kann ich leider heute noch nicht, HansGeorg - auch hier bedarf es noch ein wenig Geduld, die bis zumindest erst einmal, wenn ich nicht falsch informiert sein sollte, etwa Ende Mai währen sollte. Wie sich dann der Blick auf unser Thema entwickeln wird, wird sich zeigen, denke ich."
Im Gesamtkontext würde ich es so lesen, dass Swen Informationen hat, dass Ende Mai eventuell mit einem Urteil gerechnet werden kann.
Ich hoffe, ich deute das nicht falsch :(
Gruß
SwenTanortsch:
Das deutest Du falsch, ebse. Ich habe keine Informationen darüber, dass das Bundesverfassungsgericht bis Ende Mai eine Entscheidung fällen würde - und hätte ich entsprechende Informationen, würde es der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebieten, das nicht öffentlich zu posten.
Ich gehe aber davon aus, dass bis Ende Mai Informationen öffentlich zugänglich sein werden, die einen mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit entscheidungserheblichen Blick nicht zuletzt für aktuelle Klageverfahren von Bundesbeamte zulassen, auch wenn deren differenzierter Nachweis erst Anfang des kommenden Jahres öffentlich zugänglich sein werden. Darüber hinaus sollten sich aus den Informationen Argumente ableiten lassen, die wohl auch für andere Rechtskreise entscheidungserhebliche Bedeutung beanspruchen dürften, so gilt es zumindest begründet zu vermuten.
ebse:
Hallo Swen,
danke dir für deine Antwort. Schade, dass ich deinen Beitrag falsch gedeutet habe. Verstehe mich bitte nicht falsch, ich wollte und würde dir niemals ein "respektloses" Verhalten unterstellen.
Du bist einer derjenigen, dessen Beiträge immer sehr erhellend sind und ich dich sehr schätze.
Mal schauen, wie es weiter geht. Hoffentlich kommt dieses Jahr noch etwas. Unser Berichterstatter geht ja wohl dieses Jahr in Pension. Hoffentlich hat er die Einstellung, dass er nichts unerledigt zurück lassen möchte.
Grüße
SwenTanortsch:
Alles gut, ebse - ich hatte Deine Frage nicht als Kritik verstanden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass - sofern sich hinsichtlich der angekündigten Entscheidung im Senat weitgehende sachliche Einheit herstellen lässt - in nicht mehr allzu ferner Zukunft die angekündigten Entscheidungen gefällt werden. Vgl. bspw. meinen Beitrag vom 30.03. unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402599.html#msg402599
derEisenbart:
Guten Morgen zusammen,
falls die auf der Webseite genannten Pläne der SPD tatsächlich durchgehen, müsste die Amtsangemessene Alimentation noch mal neu begutachtet/bewertet werden, da durch die Rentenversicherungspflicht unterm Strich weniger übrig bleibt?
Oder wäre eine Amtsangemessene Alimentation unabhängig von der Rentenversicherungspflicht?
https://www.gegen-hartz.de/news/endlich-beamte-sollen-auch-in-die-gesetzliche-rente-einzahlen
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